ETHICA | Geschichte | Resch: Ethik | Programm | Redaktion | Vorschau | Jahrgänge | Sonderdrucke | A - Z | |
Zoll, Patrick: Ethik ohne Letztbegründung? Zu den nicht-fundamentalistischen Ansätzen von Alasdair MacIntyre und Jeffrey Stout. Würzburg: Königshausen u. Neumann, 2010, 134 S. ISBN 978-3-8260-4353-6, Brosch., EUR 19.80
Auch in der Philosophie unterliegen Begriffe offensichtlich trivialen Mode-Trends und damit ‚nachhaltiger' Definitionsunschärfe. Patrick Zoll bezieht sich nicht auf einen Fundamentalismus doktrinärer Meinungspositionen, sondern übersetzt etwas unglücklich den in der anglo-amerikanischen Begründungsdiskussion benutzten Begriff fundationalism mit Fundamentalismus. Warum nicht Missverständnisse vermeidend: Fundationalismus und ‚fundationalistisch'? Auch der Begriff ‚Letztbegründung' könnte Missverständnisse provozieren: Wenn einerseits im gegenwärtigen Ethik-Diskurs deutscher Provenienz bereits J. Habermas verdächtigt wird, seinen Letztbegründungsanspruch praktisch aufgegeben zu haben, andererseits K.-O. Apel, W. Kuhlmann und H. Dingler in der besprochenen Abhandlung nicht zu Wort kommen, lohnt sich dann noch eine Beschäftigung mit der an der SJ-Hochschule in München angenommenen Magisterarbeit? Vorweg versichert: Die Lektüre lohnt sich:
1) Wegen der sachkundigen Information zweier Ethikkonzepte
A. MacIntyre, schottisch-amerikanischer Philosoph, Hauptvertreter eines Kommunitarismus, greift auf die Nikomachische Ethik des Aristoteles und Kritiker einer rationalistischen Moral seit Kant zurück. MacIntyres These: Unterschiedliche ethische Begründungstraditionen können im Lauf der Geschichte zu Konflikten im ethischen Handeln einer Gemeinschaft führen. Entstehende ‚epistemologische Krisen' können rein rational nicht gelöst werden, da es keine traditionsunabhängigen Rationalitätskriterien gibt.
Die Krise der modernen Moralphilosophie besteht nach MacIntyre darin, dass es keine gemeinsamen Kriterien gibt, "um die Bedeutung moralischer Ausdrücke objektiv darzustellen" (17).
P. Zoll verteidigt MacIntyres Ethikbegründung gegen relativistische Vorwürfe (53–58), jedoch hält er dessen Systemansatz abschließend für "parasitär und unverantwortlich, weil er zu einer anti-liberalen politischen Philosophie führe" (59).
Jeffrey Stout, (Trenton USA) versteht sich selber als Antwort auf Alasdair MacIntyre und Stanley Hauerwas. Beeinflusst von Richard Rorty und Robert Brandom weiß Stout sich dem amerikanischen Pragmatismus verpflichtet. Zolls Nähe zum Diskurs über Religion in einer pluralistischen (also unterschiedliche Ethikbegründungen nutzenden Gesellschaft) ist offensichtlich.
2) Wegen eines Kombinationsvorschlages
P. Zoll verweist auf ein Problem des europäisch-deutschen Begründungsdiskurses: auf das Unverständnis, den Begriff "nicht-fundamentalistische Ethikbegründung" als eine "contradictio in terminis" wahrzunehmen. Nach Zoll liege dieses Unverständnis an der verbreiteten kantischen Annahme, dass eine Normbegründung in der Ethik nur mittels letztbegründbarer und universal gültiger Prinzipien möglich sei.
Für einen auch kirchliche Moralbegründung berührenden Hinweis darf man Zoll dankbar sein, nämlich: "dass die Ablehnung der Möglichkeit einer epistemischen Letztbegründung von Normen mit einem Plädoyer für eine nonkognitivistische oder relativistische Ethikkonzeption bzw. mit einer Aufgabe der Begründungsnotwendigkeit von ethischen Urteilen identifiziert wird" (15).
Konsequent referiert Zoll MacIntyres und Stouts Ethikkonzepte als konstruktive Beiträge zu einer Rechtfertigung ethischer Ansprüche. Stout wird vorgestellt aus "Überzeugung" (S. 63), dass Stouts "Ethik after Babel" "jene Argumente liefert, die zum einen eine stärker philosophische Kritik an MacIntyres Projekt einer nicht-fundamentalistischen Ethikbegründung erlauben und zum anderen die Hoffnung begründen können, dass der Liberalismus so reformiert werden kann, dass er selbst jenen sozialen wie politischen Kontext zu liefern im Stande ist" (64).
Zoll plädiert für eine anti-relativistische und dennoch nicht-fundamentalistische Ethikbegründung, die ihm dank Kombination beider vorgestellten Ethiken möglich erscheint.
3) Wegen der Bedeutung der Tradition
MacIntyres Darlegung vom moralichen und kulturellen Verfall einer Tradition als Ursache des fragmentarischen Charakters unserer moralischen Sprache und angeblicher unlösbarer moralischer Konflikte wird von Jeffrey Stout begegnet mit der Feststellung eines "Prozesses moralischer Bricolage" (78 – 81). Darunter versteht Stout den kreativen Prozess, moralphilosophische
Fragen unter Zuhilfenahme sprachlicher Mittel zu lösen, um damit begriffliche Fragmente in eine neue Beziehung zum Ganzen zu setzen (78). Die moralische Sprache verdankt sich einer erkennbaren Tradition, die ihrerseits ein kontinuierliches Netzwerk bildet und sich dadurch auch beständig neu konstituiert. Die moralische Tradition ist ständig damit beschäftigt, die verschiedenen sprachlichen wie rationalen Elemente kritisch zu überprüfen und permanent neu zu rekonstruieren. In Anlehnung an Claude Levi-Strauss und Jacques Derrida nennt Jeffrey Stout die kontinuierliche Gestaltung einer moralischen Sprache zur Lösung dieser Aufgabe "moralische Bricolage", also einen kreativen Prozess einer Problemlösung unter Zuhilfenahme sprachlicher und rationaler Ressourcen.
Der Reformversuch Stouts an MacIntyres nicht-fundamentalistischer Ethikbegründung rettet dennoch nicht dessen Gründungsproblem, so P. Zoll, weil sich dessen pragmatischer Rationalitätsbegriff mit MacIntyres Tugendbegriff nicht widerspruchsfrei verbinden lässt (104ff. u. 113f.).
Im abschließenden Kapitel 11 (122–131) versucht Zoll, Bedingungen für die Rekonstruktion des Liberalismus als moralische Tradition zu formulieren. Er formuliert die These, dass eine nicht-fundamentalistische Ethikbegründung in einem liberalen politischen Kontext nur durch eine Kombination der Ansätze von MacIntyre und Jeffrey Stout möglich sei.
Diese These bleibt Anfrage und Ausblick. Doch bereits die angesprochenen Vorüberlegungen, d. i. die Notwendigkeit von Stouts Fragmentationshypothese und MacIntyres Intelligibilitätshypothese, also den Pragmatismus Jeffrey Stouts und den Fortschrittsrationalismus MacIntyres zu kombinieren, scheinen erfolgversprechend. Der Hinweis auf das Verhältnis von Rechtfertigung und Wahrheit bzw. Epistemologie und Ontologie zeigt, dass sich P. Zoll der anstehenden Schwierigkeiten sehr bewusst ist. Man sollte den jungen Wissenschaftler ermutigen, die "Viabilität" (S. 124 f.) seiner Ausblicks-These konsequent zu prüfen.
Alexius Bucher, Eichstätt
THEOLOGIE
Goertz, Stephan / Herbert Ulonska (Hg.): Sexuelle Gewalt: Fragen an Kirche und Theologie. Berlin: LIT Verlag Dr. W. Hopf, 2010 (Theologie: Forschung und Wissenschaft; 31), 210 S., ISBN 978-3-643-10701-5, Brosch., EUR 19.90
Der hier von Stephan Goertz, Lehrstuhlinhaber für Sozialethik an der Universität des Saarlandes, und Herbert Ulonska (lehrte Evangelische Theologie und ihre Didaktik an der Universität Münster) vorgelegte Sammelband zur sexuellen Gewalt ist eine verbesserte Neuauflage der bereits 2003 und 2007 im Lit Verlag erschienenen Arbeit, deren Beiträge für diese Ausgabe aktualisiert und ergänzt wurden. Dies ist nicht ohne Belang, zumal so mancher neu hinzugefügte Beitrag, speziell der Einleitungsbeitrag von Franz-Xaver Kauffmann, in journalistischem Untergriffston verfasst ist: "Wer die römisch-katholische Kirchengeschichte auch nur einigermaßen kennt, der weiß, dass die Geschichte des Papsttums und insbesondere des römischen Hofes weit eher der Kirche der Sünder als der von ihr beanspruchten Heiligkeit zuzurechnen ist." (S. 15)
Bei diesem unqualifizierten Ton ist man geneigt, nicht weiterzulesen. Damit würde man die Arbeit jedoch verkennen. Die weiteren Beiträge weisen nämlich sehr wohl einen sachlichen und informativen Duktus auf. Ursula Endres beschreibt in ihrem Beitrag "Sexueller Missbrauch in Institutionen" sehr informativ die Strategie der Täter mit Hinweis auf die Verantwortung der Institutionen und die Reaktionen der Kirche. Werner Tzscheetzsch bezeichnet in seinem Beitrag "Missbrauch von Menschen – Missbrauch der Rolle – Missbrauch der Institution" den sexuellen Missbrauch als eine spezifische Form der Machtausübung, die nun den Umgang der Kirche mit den Opfern als zynisch erscheinen lasse, da man vornehmlich den Täter schütze. Sehr abgewogen und in jeder Hinsicht fachlich informativ ist der Beitrag von Wunibald Müller, "Sexueller Missbrauch Minderjähriger in der Kirche". Dabei ist nicht nur dem "Opfer", sondern auch dem Täter in seiner Not beizustehen. Vor allem muss man zur Kenntnis nehmen, dass es eine Gruppe von pädophilen (auf Kinder bezogen) und ephebophilen (auf Jugendliche bezogen) Priestern gibt. Ausgehend davon ist dafür Sorge zu tragen, mit dem Problem in angemessener Weise umzugehen. Herbert Ulonska geht in seinem Beitrag "Sexualisierte Gewalt im Kontext kritischer Priester- und Pfarrerforschung" der Frage nach, was die Täter zu sexualisierter Gewalt treibt, und stellt dabei fest, dass pädosexualisierte Gewalt nur zum Teil der sexuellen Lust dient. Vor allem dient sie der Befriedigung unerfüllter Bedürfnisse aus der kindlichen und jugendlichen Sozialisation. Man findet das Opfer "im Kind, das ebenso auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist". (S. 70) "Der Stachel der Opfer" betitelt Barbara Haslbeck ihren Beitrag und verweist dabei auf Paulus, den der Stachel zur Demut brachte. Dieser Stachel sollte auch bei den verantwortlichen Organisationen im Blick auf die Opfer zu entsprechenden Handlungen führen. "Auf das Opfer darf keiner sich berufen" lautet der Beitrag von Maria Katharina Moser, in dem sie darauf verweist, dass die Menschen immer mehr als ihre Opfer-Erfahrungen sind, nämlich stets Subjekte, die nicht zum Zweck fremder Themen ausgenützt werden dürfen. Hubertus Lutterbach unterzieht in seinem Beitrag "Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern: Ein Angriff auf die christliche Tradition des Kinderschutzes" den Missbrauch von Kindern einer geschichtlichen Analyse und stellt dabei fest, dass der Kinderschutz seit urgemeindlichen Zeiten zu den großen Themen der christlichen Tradition gehört. "Sexuelle Gewalt als individuelle Sünde gegen das sechste Gebot" lautet der Beitrag von Stephan Goertz, der darauf verweist, dass die Moraltheologie aus christlicher Überzeugung Argumente für die Denkform einer Moral der Autonomie vorträgt, nicht aber selbst praktische Konsequenzen zieht, da dies jenseits ihrer Möglichkeiten liegt. Sehr aufschlussreich aus rechtlicher Sicht ist der Beitrag von Myriam Wijlens, "Die Verantwortung und Aufgaben von Bischöfen und Ordensoberen angesichts sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in der Kirche", der nicht nur einen Einblick in das deutsche und kirchliche Strafrecht zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vermittelt und aufzeigt, wie es um die Verjährungsfristen steht, sondern auch auf die sozialpsychologischen Belastungen der Betroffenen und deren Umfeld eingeht. Eindrucksvoll offen und auch erschütternd ist der Beitrag von Eamonn Conway, "Die irische Kirche und sexuelle Gewalt gegen Minderjährige", der einen geschichtlichen Abriss der Ereignisse und ihrer Folgen in Irland bietet. Im Schlussbeitrag "Selbstreflexionen im Umgang mit sexualisierter Gewalt" gibt der Mitherausgeber Herbert Ulonska einige praktische Hinweise zur Selbstwahrnehmung und Prävention in der Seelsorge.
Am Schluss dieser Inhaltsskizzierung stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Wert des Gebotenen. Es handelt sich dabei nicht um eine wissenschaftliche Darlegung, sondern vielmehr um eine praktische und breitgefächerte Diskussion des Missbrauchs von Jugendlichen im Umfeld der katholischen Kirche, die sich fast ausnahmslos als sachlich, informativ, vielfältig und klärend erweist, sodass sie eine Handhabe für die Praxis darstellt.
Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Missbrauch an Jugendlichen in katholischen Institutionen deutlich unter dem Durchschnitt anderer Institutionen liegt. Allerdings stellt die katholische Kirche, wie treffend bemerkt wird, den universalen Anspruch der moralischen Integrität und ist daher weltweit daran zu messen.
Die einzelnen Beiträge sind auch jeweils mit weiterführender Literatur versehen. Ein Anhang mit Auswahlbibliografie und ein Mitarbeiterverzeichnis beschließen die aktuelle Arbeit.
Andreas Resch, Innsbruck
Römelt, Josef: Christliche Ethik in moderner Gesellschaft. Bd. 2: Verantwortungsbereiche. Freiburg i. Br.: Herder, 2009, 448 S., ISBN 978-3-451-29995-7, Brosch., EUR 22.00
Im zweiten Band zum Thema Verantwortungsbereiche konkretisiert Josef Römelt, Professor für Moraltheologie und Ethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt, die grundsätzlichen Überlegungen des ersten Bandes zum Überthema "Christliche Ethik in moderner Gesellschaft". Sein Anliegen beschreibt er dabei folgendermaßen: "angesichts der Herausforderungen des modernen Lebens konkret dem Sinn nach[gehen], den die Rede von der personalen Würde des einzelnen Menschen und der ihr gemäßen Gestaltung der Gesellschaft haben kann". (13) Dabei geht es ihm darum zu verdeutlichen, wie heute vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft verantwortungsvoll ethisch gehandelt werden kann. Diese damit vorprogrammierten Spannungen spricht Römelt in einer Art Einführung an: Liebe sei zwischen Freiheit und Heimat, persönlichem Glück und Verantwortung zu denken, moderne Medizin zwischen helfendem Eingriff und zerstörerischer Manipulation zu verorten, ökologische Verantwortung zwischen notwendiger technischer Entfaltung des Menschen und der Respektierung der natürlichen Balancen zu suchen und die Friedenssicherung findet ihre Grenzen zwischen Nothilfe und Gewaltlosigkeit. Die im Anfangsteil aufgerissenen Fragen vertieft Römelt in den nachfolgenden Kapiteln, wobei sie sich durch die Konkretheit der Lebensbereiche und die lebensweltliche Nähe zum interessierten Leser auszeichnen.
Vorab verdeutlicht er in Kap. 1 "Christliche moralische Überzeugungen – Humane Ressource der Gesellschaft heute?" die Zwänge, denen sich der heutige Mensch ausgesetzt sieht. Als Stichworte seiner Gesellschaftsanalyse seien der Zwang zur flexiblen Lebensgestaltung, der Imperativ der Vorläufigkeit und die zweckrationale, vielseitige Berufsbiografie genannt. Wo kann angesichts der vielfältigen Anforderungen der Mut zur Verantwortung gestärkt werden? Um dem Leser die Verantwortungsübernahme aufzuzeigen, sucht jedes thematische Kapitel die nötigen (theologischen) Ressourcen zur Bewältigung.
Dieser ressourcenorientierte Ansatz zeigt sich beispielsweise in Kap. 2 "Damit die
Liebe (über)leben kann – Ressource: Christliches Verständnis von Treue und Familiensinn". Unter Einbindung humanwissenschaftlicher Ergebnisse und neuester Erkenntnisse der Sexualforschung erarbeitet Römelt die unterschiedlichen Arten und Formen von (Liebes-)Beziehungen, von Ehe und Familie. Dabei verschweigt der Autor nicht die Schwierigkeit der christlichen Ethik mit sexualethischen Themen. Im Grundsatz lade die christliche Ethik aber "in allen Suchbewegungen der Liebe – trotz aller Risiken, Grenzen und Kompromisse – zu einem Weg des Vertrauens ein". (61) Hervorzuheben sind in diesem Kapitel das Thema Homosexualität, bei dem R. sehr differenziert theologiegeschichtlichen Hinweisen nachgeht, und der Problemkreis Wiederverheiratet Geschiedene. Hierbei kommt die pastorale Ausrichtung seiner Art, Moraltheologie zu betreiben, zum Ausdruck. Herauszuheben ist seine Art, die meist brisante Themen (u. a. auch in lehramtlichem Denken) noch einmal anders aufgreift, wie z. B. am Ende dieses Kapitels, als er die Natürlichkeit der Liebe im Hinblick auf Homosexualität diskutiert.
Im Kap. 3 erarbeitet Römelt medizinethische Fragestellungen und versucht dabei die Ressource "Christliche Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben und Annahme seiner Endlichkeit" vorzustellen. Neben der Darlegung der Menschenwürde und des damit verbundenen Naturrechtsdiskurses sticht vor allem das Thema Spätabtreibungen (unter vielen anderen wie Präimplantationsdiagnostik oder Organspende) heraus. "Angesichts solcher harten Nöte kann man den Gedanken nicht einfach von der Hand weisen, dass der späte Schwangerschaftsabbruch wie eine Form der Sterbebegleitung ähnlich dem Abschalten von Geräten am Ende des Lebens aufgefasst werden kann." (172) Sicherlich bedenkenswert ist dieser Zusammenhang zwischen Spätabtreibung und Sterbebegleitung.
Kap. 4 "Christliche Umweltethik – Ressource: Schöpfungsbewusstsein, Realismus und Hoffnung" beschreibt die unterschiedlichen Ansätze in der Umweltethik und das Prinzip Nachhaltigkeit. Die christliche ökologische Ethik müsse sich auf ihre drei grundlegenden Werte der Achtung der Würde des Menschen, der Bewahrung der Ordnung der Natur und der Hoffnung auf die eschatologische Befreiung durch Gott stützen. Die Rede von der Schöpfung müsse im Verständnis als Offenbarung, Gabe und sakramentales Zeichen Gottes geführt werden.
Kap. 5 "Gerechter Friede – Ressource: Christlicher Widerstand und christlicher Pazifismus" zum Thema Friedensethik analysiert die aktuellen Debatten um die Achtung des Völkerrechts, den Schutz der Menschenrechte (internationale Nothilfe) und die Angst vor Terrorismus. Sehr ausführlich geht Römelt auf die Möglichkeit von Präventivkriegen (Präemption) ein, die er ablehnt, da sie "die Schraube von Verdacht, Misstrauen und Gewaltbereitschaft in Gang" bringen und ein "umfassendes Klima der Unsicherheit in den Beziehungen der Völker" (390) hervorrufen. Diese politisch-strategischen Erläuterungen untermauert der Erfurter Moraltheologe mit theologischen Überlegungen zum Frieden: "Der Friede, von dem der Glaube spricht, ist – fasst man den Sinn dieser Entfaltungen und Entwicklungen zusammen – somit nicht bloß ein romantisches Gefühl, eine unverbindliche Schwärmerei, oder sagt man es mit einem abstrakten Wort: keine private Innerlichkeitskategorie. Sondern der Friede des Glaubens schließt die Spannungen des Lebens ein und kann gerade deshalb letztlich vom Menschen nicht gemacht werden." (399) Diese problematisierende Sicht auf den Frieden hilft, weiterhin an diesem Ziel festzuhalten.
Das Kap. 6 "Die moralische Ressource der modernen Gesellschaft. Der realistische Umgang mit den Chancen und Grenzen der menschlichen Freiheit und die Würde der Person" ist das inhaltliche Ende des Buches, in dem noch einmal Grundsatzüberlegungen, nämlich welche Aufgabe der Beitrag der christlichen Theologie im Gespräch der modernen Lebenswelt insgesamt hat, zusammengefasst werden. Römelt gibt eine Antwort sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf persönlicher Ebene: "So bleibt die Mahnung, dass die moderne Gesellschaft nur gelingen kann, wenn die unabhängigen Sinnquellen der Freiheit an der gesellschaftlichen Basis in ihrer Autonomie beachtet werden. Es sind dies besonders die Utopien der Kunst, die philosophischen Interpretationen von Glück, die religiösen Verheißungen von Erlösung und Heil." (405) Auf persönlicher Ebene skizziert Römelt den christlichen Glauben als Horizont der realistischen Integration der Macht- und Grenzerfahrungen des modernen Lebens. Zu gewinnen sei eine humane Souveränität, d.h. ein menschlicher Umgang mit den Möglichkeiten und gleichzeitig mit der Endlichkeit.
An diese thematischen Grundsatzüberlegungen schließt sich ein siebtes Kapitel an, welches von der Kraft des Gebets handelt. "Es ist deshalb kein frommer Zusatz, dass die Moraltheologie den Menschen im Gebet vor das Angesicht Gottes stellt. Das Gebet ist genau der Ort, an dem sich der Mensch seiner Größe und Beschränkung bewusst werden kann: In der Begegnung mit dem Gott des gekreuzigten Christus das tiefe Geheimnis zu erfahren, dass die Freiheit an den Grenzen des Lebens nicht am Ende ist, sondern zur Macht der Ohnmacht der Liebe werden kann." (19) In der Kraft des Gebets können die in jedem Bereich nötigen Ressourcen erkannt und aufgeschlossen werden.
Den zweiten Band schließen die Modulbeschreibung der vor allem speziellen Moraltheologie in den modularisierten Studiengängen, ein thematisch gegliedertes Literaturverzeichnis und ein Register ab.
Dem Titel des zweibändigen Werkes "Christliche Ethik in moderner Gesellschaft" wird Römelt gerecht. Er formuliert explizit die Implementierung der Theologie in den gesellschaftlichen Diskurs zu allen Themen. Dies bedeutet auch, schwierige Bereiche in der Sexualethik nicht zu umgehen, sondern aufgrund seines ressourcenorientierten Ansatzes die Stimme der (Moral-)Theologie zu stärken. Lehramtliche Positionen werden dabei nicht gesondert behandelt, sondern in einen theologischen Gesamtdiskurs eingebettet, d. h. eher grundlegende Anliegen thematisiert. Die Quintessenz für das jeweilige Themenfeld findet sich in den teilweise sehr langen Überschriften wieder.
Römelt arbeitet häufig mit Zwischenpositionen, die Theologie agiert als eine Gesprächspartnerin unter vielen. Dass er vordringlich Grenzerfahrungen thematisiert, schlägt sich vor allem im fragenden Stil des Buches nieder. Dieser Stil, der wenig vorgefertigte Antworten thematisiert, bewirkt aber auch, dass sich der Leser manchmal mit so vielen Fragen allein gelassen fühlt. Das Literaturverzeichnis am Ende des Buches bietet eine Auswahl aus der Fülle der Literatur zu jedem Thema. Vor allem aber lohnt ein Blick in die Fußnoten, die eine sehr große Breite an wissenschaftlichen Disziplinen und aktuellen Diskussionen bieten. In diesem zweiten Band kann beispielhaft das Ringen der Moraltheologie um neue und alte Positionen nachvollzogen werden und dies sicherlich auch für Nichttheologen.
Kerstin Schlögl-Flierl, Regensburg
PHILOSOPHIE
Radtke, Burkhard: Wahrheit in der Moral. Ein Plädoyer für einen moderaten Moralischen Realismus. Paderborn: mentis, 2009, 216 S., ISBN 978-3-89785-667-7, Brosch., EUR 29.80
Mit seiner 2009 veröffentlichten Dissertationsschrift legt Burkhard Radtke eine sorgfältig angelegte metaethische Theorie vor, die er als "reduktiven moderaten moralischen Realismus" bezeichnet. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, "ob und wenn ja, wie moralische Urteile bzw. moralische Aussagen wahr oder falsch sein können" (20). Diesem Untersuchungsziel nähert sich der Verfasser in fünf Kapiteln:
Das erste Kapitel ist der Klärung wichtiger Grundbegriffe gewidmet. Ausgehend von seinem Moralbegriff, der die "Gesamtheit der Überzeugungen vom normativ Richtigen und evaluativ Guten sowie die diesen Überzeugungen korrespondierenden Einstellungen, Verhaltensweisen und Handlungen umfasst" (13), bestimmt Radtke die Metaethik als Subdisziplin der Moralphilosophie, die sich Fragen über Moral widmet, in Abgrenzung zur Ethik, die sich mit Fragen innerhalb der Moral befasst (14). Die Aufgabe der Metaethik wird im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand konkreter moralischer Aussagen erster Ordnung, wie etwa "das Klonen menschlicher Embryonen ist schlecht", als Klärung des Status solcher Aussagen verstanden. Daran anschließend expliziert der Verfasser den Begriff der moralischen Aussage, der zufolge eine Aussage x genau dann eine moralische Aussage ist, wenn x 1) eine moralische Äußerung ist, 2) mit x anscheinend eine Proposition ausgedrückt wird, von der gilt, dass sie nicht aus logischen Gründen wahr ist, und 3) x die Äußerung eines Deklarativsatzes ist, mit der anscheinend der illokutionäre Akt des Behauptens vollzogen wird (19). Daran schließen sich sprachpragmatische Überlegungen zu den Wahrheitsbedingungen von moralischen Äußerungen des eingeführten Typs an, die sich auf eine Unterscheidung verschiedener Propositionstypen (S-, I-, und K-Proposition) stützen (21 – 29).
Im zweiten Kapitel untersucht Radtke den Stellenwert von Intuitionen innerhalb der Moralphilosophie (allgemein) und die Rolle jener metaethischen Intuitionen (im Besonderen), die sich aus den metaethischen Fragen zur Wahrheit moralischer Aussagen ergeben. Dabei parallelisiert er die epistemische Rolle von Intuitionen in der Moralphilosophie mit der Rolle bestimmter Wahrnehmungsüberzeugungen in naturwissenschaftlichen Disziplinen und folgert daraus – bei aller Unterschiedlichkeit – dass die Leistung von Intuitionen "doch über die von bloßen Orientierungspunkten" (63) hinausgehe. Vielmehr sieht der Verfasser für die Prüfung konsistenter und kohärenter Theorien keine Alternative zu ihrer Messung an Intuitionen (48). Darin folgt Radtke einer verbreiteten Praxis kohärentistischer Theorien – nicht ohne zu betonen, dass Intuitionen "isoliert unter Absehung von Rechtfertigungsgründen weder hinreichend für die Stützung noch für die Widerlegung einer (metaethischen) Theorie sind – zumal häufig unsere Intuitionen selbst konfligieren" (63). Um dieser Einschränkung zu begegnen, formuliert der Verfasser drei Desiderata an metaethische Theorien für den Umgang mit Intuitionen, deren Erfüllung als Prüfstein dafür gelten soll, dass die in Frage stehende Theorie unseren Intuitionen gerecht wird (63). Radtke bezieht sich dabei auf ein Set von neun metaethischen Intuitionen, die im Bezug auf moralische Aussagen außerordentlich verbreitet sind und von vielen mit hoher Intensität vertreten werden" (63), eine Charakterisierung, mit der er zugleich seine beiden Kriterien für "relevante Intuitionen" angibt, die für seine drei Anforderungen von zentraler Bedeutung sind. Die metaethischen Intuitionen setzen sich aus sechs für den Moralischen Realismus konstitutiven Intuitionen (semantische, assertorische, faktive, epistemische, trans-subjektive und objektivistische Intuition) und drei vom Verfasser als prima facie antirealistisch bezeichnete Intuitionen zusammen (expressivistische, präskriptivistische, internalistische Intuition) (57f.). Angesichts derart konfligierender Intuitionen lauten die Anforderungen an eine metaethische Theorie nach Radtke: die Theorie muss 1) die relevanten Intuitionen integrieren können und sie gegen Einwände verteidigen, 2) die Kompatibilität nicht integrierter Intuitionen zeigen oder deren Falschheit erklären und 3) den Konflikt mit inkompatiblen Intuitionen zu lösen versuchen, indem sie 2) anwendet (47f.).
Sieht man von der Gefahr des infiniten Regresses, die einem kohärentistischen Prüfungsverfahren zweiter Stufe inhäriert – denn es könnte ja auch eine Reihe konkurrierende Desiderata geben, deren Prüfung eine weitere Metaebene erforderten usf. – einmal ab, so scheint der Verfasser ein praktikables Prüfungsverfahren für metaethische Theorien aufgestellt zu haben, wie sich im Fortgang seiner Untersuchung zeigt: im dritten Kapitel verteidigt Radtke mit großer Sorgfalt den moralischen Realismus (65ff.) gegen alle einschlägigen Einwände antirealistischer und nonkognitivistischer Herkunft (expressivistisch-emotive Einwände kommen ebenso zur Sprache wie die Irrtumstheorie (Mackie) und subjektivistische Einwände) und zeigt, wie sich die antirealistischen Intuitionen an den moralischen Realismus anschließen lassen.
In Kapitel vier stellt sich der Verfasser der Aufgabe, die auf das Argument der offenen Frage (G.E. Moore) zurückgehende Reduktionsaporie zu entkräften. Da die Position des moralischen Realismus in Radtkes Lesart dem Vorwurf einer synonymieverdächtigen Begriffsreduktion ausgesetzt ist, wendet sich der Verfasser einer Widerlegung des Arguments der offenen Frage zu. Dazu untersucht er die Bedingungen korrekter Begriffsanalysen (150ff.), an die er im fünften Kapitel über eine Analogisierung von evaluativen Äußerungen in moralischen und nicht-moralischen Kontexten (163ff) eine Skizze sprachpragmatisch begründeter Wahrheitsbedingungen für moralische Äußerungen des Typs "x ist gut /schlecht" anschließt. Mit der Verteidigung eines analytischen Reduktionismus rundet Radtke seinen Ansatz theoretisch ab und widmet sich schließlich der positiven Darstellung eines "analytisch-reduktiven moralischen Realismus" (161f.), der die Erfüllung der drei Desiderata mit einer sprachpragmatischen Analyse moralischer Aussagen des eingeführten Typs verbindet. So zeigt der Verfasser im fünften Kapitel die Erfüllung der von ihm geforderten Desiderata durch seine Position hinsichtlich realistischer und antirealistischer Intuitionen auf. Damit gelingt Radtke ein in sich stimmiger Entwurf einer metaethischen Theorie, die ein hohes Maß an Übereinstimmung mit unseren Intuitionen bei gleichzeitiger ethischer Neutralität anstrebt (198).
Die Lektüre der Arbeit hinterlässt den Gesamteindruck eines sorgfältig angelegten, originellen Theorieentwurfes, der allerdings – wie der Verfasser selbst bemerkt – in einigen Teilen offen bleibt (198). So ist etwa Radtkes Definition moralischer Aussagen mit der Schwierigkeit behaftet, dass das Definiens für eine moralische Äußerung, nämlich dass in ihr mindestens ein Ausdruck moralisch gebraucht wird – wie der Verfasser selbst sieht – nicht über ein unexpliziertes Vorverständnis des Prädikats "moralisch" hinausgeht (17f.). Damit bleibt Radtke eine substantiell gehaltvolle Definition moralischer Aussagen schuldig und umgeht zugleich die in der metaethischen Theorie eine wichtige Rolle einnehmende Diskussion über den handlungsleitenden Charakter moralischer Ausdrücke (Frage der Normativität moralischer Aussagen). Zudem ergibt sich aus Radtkes grundsätzlichem Verzicht auf eine substanzielle ontologische Position (163) eine gewisse Spannung zu seiner Argumentation, die implizit ontologische Vorannahmen naturalistischer Prägung in Anspruch nimmt.
Trotz dieser Schwäche stellt die Arbeit einen beachtenswerten und bereichernden Beitrag zur Debatte um den moralischen Realismus dar.
Ilona Vera Szlezák und Uta Bittner,
Freiburg
Nissing, Hanns-Gregor /Jörn Müller
(Hg.): Grundpositionen philosophischer Ethik: von Aristoteles bis Jürgen Habermas. Darmstadt: Wiss. Buchges., 2009, 192 S., ISBN 978-3-534-20818-0, Geb., EUR 29.90
Die Literatur zur Ethik ist sehr umfangreich. Deshalb ist es ohne Zweifel hilfreich, sich in Kürze über die wichtigsten Grundpositionen philosophischer Ethik zu verständigen. Die Kürze sowie der knappe und präzise Überblick sind den Herausgebern ein besonderes Anliegen. Ihre vielleicht wichtigste Leistung, die Strukturierung des großen Theorie-Feldes und eine sehr bewusste Auswahl weniger Grundpositionen, ist angesichts der Vielfalt der ethischen Literatur und Argumentationen der erste Schritt zum Erfolg. Der zweite Schritt ist der durchgängig für alle Beiträge eingehaltene Aufbau: Die Darstellungen "gliedern sich jeweils in vier Abschnitte: Leben und Schriften, Grundbegriffe und Argumentationsstruktur, Ausblick auf die Wirkungsgeschichte und Literatur mit weiterführenden Hinweisen" (vgl. S. 20f.).
Welche Beiträge finden sich im Buch?
1. Hanns-Gregor Nissing/Jörn Müller, Theorien der Praxis. Grundpositionen philosophischer Ethik
2. Jörn Müller, Glück als Vollendung menschlicher Natur. Die eudaimonistische Tugendethik des Aristoteles
3. Hanns-Gregor Nissing, Der Mensch auf dem Heimweg zu Gott. Christlicher Eudaimonismus bei Thomas von Aquin
4. Jörg Splett, Gesetz der Freiheit. Die Pflichtethik Immanuel Kants
5. Maximilian Forschner, Das Prinzip des größten Glücks. Der noble Utilitarismus John Stuart Mills
6. Berthold Wald, Güter und Werte. Die materiale Wertethik Max Schelers
7. Markus Stepanians, Gerechtigkeit als Fairness. Die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls
8. Petra Kolmer, Kommunikatives Handeln. Die Diskursethik von Jürgen Habermas
9. Verzeichnis der Autoren
Die Sprache und damit das Niveau der Darstellung in den einzelnen Beiträgen ist konzentriert und präzise. Meine Leseempfehlung richtet sich demnach eher an Philosophen als an Leser, die sich erstmals über Ethik informieren wollen.
Jürgen Maaß, Linz
Irrgang, Bernhard: Der Leib des Menschen: Grundriss einer phänomenologisch-hermeneutischen Anthropologie. Stuttgart: Franz Steiner, 2009, 359 S., ISBN 978-3-515-09349-1, Brosch., EUR 38.00
Um es gleich vorwegzunehmen: vorliegendes Werk ist kein leicht zu rezensierendes Buch, obwohl die Sprache klar verständlich und die Aussagen nachvollziehbar sind: das liegt wohl im Bemühen des Verf. begründet, ohne allzu großen theoretischen Überbau eine pragmatische Anthropologie auf einer transklassischen Phänomenologie basierend zu skizzieren – eine zentrale, gezielt instrumentalistische Kategorie ist "Disposition" und "Handlungskompetenz", die vor den klassischen Ansätzen beim Fühlen, Erscheinen o. Ä. gewissermaßen als apriorischer Ausgangs- und Zielpunkt verortet wird. Die applizierte Methodik ist heuristisch assoziativ und nicht streng systematisch, es wird daher mehr ausgesagt als explizit behauptet: es werden somit innovative Ansätze präsentiert. Doch warum tut sich der Verf. das überhaupt an? Weil die Anthropologie des 20. Jhs. angesichts der Ergebnisse der Ethologie, Genomforschung und Neurowissenschaften einer Revision bedarf – also aufgrund interdisziplinärer Anreize. Die hier formulierte Version einer empirisch orientierten transklassischen Phänomenologie thematisiert den menschlichen Leib philosophisch neu und begründet so eine leiborientierte Anthropologie für das 21. Jahrhundert.
Kern dieser Anthropologie ist nicht eine biologische Definition, sondern das leibliche In-der-Welt-Sein des Menschen. Dieses leibliche Sein definiert sich durch die Fähigkeit, mit sich selbst, mit anderen und mit der Natur angemessen umgehen zu können.
Lediglich sechs Kapital strukturieren 348 Seiten: Einleitung: Seele, Körper, Selbst: Auf dem Weg zur Konzeption leiblicher Subjektivität (9 – 46), Leiblichkeit im Naturalisierungsparadigma: Paläanthropologie und die Entwicklung des menschlichen Gehirns (47 – 82), Transklassische Phänomenologie: Leibkonstitution, Subjektivität des menschlich-leiblichen Subjektes und ihr lebensweltlicher Horizont (83 –182), Emotionalität, Geistigkeit und Kreativität als Kompetenzgeflecht: Die ternare Struktur leiblicher Subjektivität (183 –249), Leibliche Selbstbestimmung: Geburt, Selbstverwirklichung, Negativität, Leiden und Tod (250 –284), Schluss: Von der Disposition zur Kompetenz: Leibliche Entfaltung des anthropologischen Potenzials (285 – 348). Ein kurzes Abkürzungsverzeichnis (349) und Literaturverzeichnis (350 –359) beschließen das Werk.
Im Detail wird etwa bei der Analyse der Leibphänomene perspektivisch angesetzt, d. h. nicht nach einem singulären Grund gefahndet, sondern relational und nach systemischer Netzwerk-Logik verfahren: verschiedene Perspektiven stehen für verschiedene Relationen i. S. einer – leider nicht zur Kenntnis genommenen – Strukturanthropologie etwa von Rombach, die hier ganz gut hinein gepasst hätte. Konkret wird unterschieden zwischen: "Subjektivität (1PP), Alterität (2PP), Alltäglichkeit, Common Sense (3PP), Lebenswelt (1PPP), Institutionalität (2PPP) und wissenschaftliche Objektivität (3PPP)." (108) "Die transzendentale Konstitutionsanalyse menschlich-leiblicher Geistigkeit tritt an die Stelle der transzendentalen Deduktion bei Kant. Die naturwissenschaftliche Konzeption der Beobachterrolle (z. B. in der Autopoesis-Konzeption) wird dann im Sinne transklassischer Phänomenologie durch eine Konzeption sechsfach gegliederter Perspektivität interpretiert. Perspektivität ist sowohl als Vollzug wie als Entwurf zu konzeptionalisieren. Dies erweitert das Sechser-Schema zum Zwölfer-Schema: 1PPa Ich-Vollzug, 1PPb Selbstgestaltung, 2PPa Hineinversetzen in einen anderen Menschen, 2PPb die Rolle des Anderen einnehmen können, 3PPa natürliche Einstellung erleben und erfahren, 3PPb Common Sense, 1PPPa Gemeinschaftsgefühl, Lebenswelt, 1PPPb Kultur, 2PPPa Gemeinschaftlich leben, 2PPPb Institutionen anerkennen, 3PPPa Scientific Community, 3PPPb naturwissenschaftliche Perspektive" (ebd.). Zusammenfassend: "Perspektivität ist die transzendentale Grundbedingung von Subjektivität als Horizont des menschlich-leiblichen Geistes" (ebd).
Jede Perspektive wird im Folgenden im konstruktiven Vergleich zu alternativen Konzeptionen evaluiert. Paradigmatisch für die angewandte Methode der transklassischen Phänomenologie ist folgende Aussage: "Subjektivität ist nichts Körperliches, genauso wenig wie Person oder Leib, kann daher auch nicht experimentell-naturwissenschaftlich erfasst werden. Kompetenz ist etwas, das insgesamt an die Subjektivität des Subjektes zurückgebunden ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen individueller Disposition, Anlage und Kompetenz und gattungsgemäßer Disposition, Anlage und Kompetenz. Die sich am Selbstbewusstsein orientierende transzendente Deduktion der Subjektivität des Subjektes ist zu transformieren in eine sich an leiblich-geistigen Kompetenzen orientierende transklassisch-phänomenologische Deduktion bei Kant. Dabei ist der Aspekt der Genesis von körperlichen Dispositionen und Anlagen bis hin zu leiblichen Kompetenzen von entscheidenderer Bedeutung als bei der transzendentalen Deduktion Kants." (174) Damit werden evolutionstheoretische, ethologische und empirische Ansätze in eine pragmatisch-philosophische Anthropologie integriert, deren Intention die heuristische Skizze der Ganzheit des im Handlungsakt zugänglichen und von daher entwickelbaren Menschseins ist.
Konsequenterweise führt eine solche Methodik zu erhöhter Komplexität, die nicht mehr methodisch reduziert zu werden braucht – weder auf ideelle, mentale, bewusstseinstheoretische Ansätze noch auf empiristisch vermeintliche Vorgaben noch auf die Analyse bloßer Erscheinungen ohne deren handlungsbezogenes Konstituens. Daher wird auch zum Schluss etwa mit Merleau-Ponty von der "Unmöglichkeit der vollständigen Reduktion" gesprochen, insofern der Leib "als Mittel der Welthabe" verstanden wird (338). Weil gilt: "Die leibliche Welthabe und sein Seinsverständnis gehören zusammen" (ebd.), ist die Irreduzierbarkeit der Welt der Grund der Irreduzierbarkeit des Welterlebens durch Welthandeln.
Ein Indikator nicht reduktionistischer pragmatischer Methodik – die einzig erforderliche Reduktion ist der pragmatische Ansatz – führt auch zur Aufwertung der klassischen Vier-Ursachen-Lehre des Aristoteles entlang kantischer Präzisierung: um Handeln zu begreifen, bedarf es einer Auffächerung der Handlungskompetenzen und Dispositionen in Anlehnung an das aristotelische Prinzip des Vermögens als Möglichkeit zum Handeln. Auch die Finalursache erfährt damit eine klare Aufwertung, was am Beispiel eines Lebewesens illustriert wird: "Ein organisiertes Wesen ist also nicht bloß eine Maschine: Denn die hat lediglich bewegende Kraft, sondern sie besitzt in sich eine ‚bildende Kraft', und zwar eine solche, wie sie diese den Materien mitteilt, welche sie nicht haben (sie organisiert): Also eine sich fortpflanzende, bildende Kraft, welche durch das Bewegungsvermögen allein, den Mechanismus, nicht erklärt werden kann." (333) – Hier wird im Grunde klar das systemtheoretisch synergetische Paradigma antizipiert in Anlehnung an antike Bestimmungen des Lebens als "Eigenwüchsigkeit" (was Verf. nicht explizit zitiert). Optiert wird zugunsten der Priorität der damit implizierten Autopoesie nicht für eine deterministische Teleologie, sondern für eine im Werden des "Eidos" sich selbst das Ziel dieses Werdens voraussetzende Teleonomie (vgl. 331). Nur unter Berücksichtigung aller vier Ursachen als Disponenten kann pragmatische Anthropologie irreduziert konzipiert werden.
Das Werk ist viel zu komplex, als dass es in einer Rezension hinreichend gewürdigt werden könnte. Es dient m.E. als richtungweisender Zugang zur Ausformulierung einer komplexen Anthropologie, die – ontologisch formuliert – vom Seienden als Seiendes, also vom Seienden, das "sein tut", d.h. das handelt, interagiert, sich selbst perspektivisch definiert und letztlich ein komplexes System bildet, auf das "Sein" dieses Seienden zu schlussfolgern. Damit holt Verf. den ursprünglichen philosophischen Ansatz wieder ein und stellt ihn im interdisziplinären Dialog als Interface zur – in seinem Sinne verstandenen – Disposition. Es bleibt zu wünschen, dass die Vielfalt dieses Ansatzes systematisch eruiert und vermittelt wird, was keine leichte Aufgabe ist, doch ist sie umso spannender!
Imre Koncsik, München
THEOLOGIE
Mühlum, Christoph: Zum Wohle des Menschen: Glück, Gesetz, Gerechtigkeit und Gnade als Bausteine einer theologischen Ethik bei Thomas von Aquin. Bonn: Bernstein-Verlag, 2009 (Contributiones Bonnenses: Reihe II: Theologie – Philosophie; 3), IX, 378 S., ISBN 978-3-9809762-5-1, EUR 59.00
Die hier vorgelegte Arbeit wurde 2005 von der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität zu Bonn als Doktorarbeit angenommen und befasst sich mit der Ethik bei Thomas von Aquin. Dies mag überraschen, wurde doch Thomas in den letzten 50 Jahren eher als scholastische Fixierung eingestuft denn als Beitrag zu einer aktuellen theologischen oder philosophischen Diskussion. Nun gibt es allerdings eine Renaissance des Theologen Thomas, die als Reaktion auf die rationalistisch-apologetische Engführung des Neuthomismus bezeichnet wird.
Was speziell den Gesamtduktus der thomanischen Ethik betrifft, so müsste nach Mühlum "neben einer konsequent theologischen Fragerichtung, die Thomas gerecht würde, der Themenbereich des Glücks, das Gemein- und Einzelwohl, das Gesetz in seinen verschiedenen Gestalten einschließlich des neuen Gesetzes der Gnade, sowie die Gerechtigkeit als Formprinzip der gesetzlichen Akte behandelt werden" (S. 5). Damit ist auch bereits die Struktur der Arbeit angesprochen.
Einleitend wird darauf verwiesen, dass Thomas auf eine christliche Herrschaftsgeschichte von beinahe 1000 Jahren zurückblickte, die zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Trennung von politischem und religiösem Bereich kannte. In seinem theologischen und philosophischen Denken verbindet er Ideen des Aristoteles von der Eigenbedeutung des Seienden mit seinen schöpfungstheologischen Überzeugungen. Aus dieser Verbindung erwächst auch seine Ethik.
Den Ausgangpunkt bildet die Vorstellung von Gemeinwohl und Einzelwohl, wobei das Gemeinwohl, das Gut des Universums, über jedem Einzelwohl steht, so ferne sie derselben Gattung angehören. Andererseits übersteigt das übernatürliche Heil eines einzigen Menschen, nämlich das Gut der Gnade, das natürliche Gut des ganzen Universums. Jedes Seiende hat nämlich seinen Existenzgrund außerhalb seiner selbst, da es nur ein erstes Seiendes geben kann, das dem Wesen nach Sein bzw. Gutheit ist, nämlich Gott als Prinzip aller Dinge. Daher gehört jedwedes Gut, das von Gott als dem summum bonum verschieden ist, zum geschaffenen Gut des Weltalls, dem bonum intrinsecum. Somit ist alles Seiende auf die Vollkommenheit des Weltalls hin geordnet, welche die primäre Absicht Gottes darstellt, der ihr seine Gutheit einprägen will.
Der Mensch kann zwar aus eigener Kraft sein Wohl, das bonum humanum, verwirklichen, doch ist er als Einzelner ein animal sociale, ein auf die Gemeinschaft bezogenes und angewiesenes Wesen, wobei die Gemeinschaft ihrerseits in nichts anderem als in diesen Einzelnen besteht, deren Einzelwohl der Inbegriff der Glückseligkeit ist. Allerdings ist die vollkommene Glückseligkeit in diesem Leben nicht erreichbar, weil sie letztlich in der Schau des göttlichen Wesens selbst besteht, womit die menschliche Natur prinzipiell überstiegen wird.
Gott ist auch das eigentliche zum Guten hin bewegende Prinzip, in dem Er durch sein Gesetz unterweist und dessen Befolgung durch die Gnade unterstützt. Erkannt wird das in die Natur eingegossene Gesetz durch die allgemeine Erfahrung als Regel und Maßstab des Tuns. Das besagt, dass das Gesetz in den Bereich der Vernunft gehört, auf eine entsprechende Ordnung hinführt und somit grundsätzlich auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist. Durch seine Vernünftigkeit wird der Mensch Subjekt einer Lebensraum- und Handlungsgestaltung, indem er selber Gesetzmäßigkeiten entwirft und durch die Autonomie seines Gewissens interpretiert, in dem auch der moralische Status einer Handlung bestimmt wird. Dabei gilt: Das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hängt vom Maß der Seinsfülle ab, denn das Sein und das Gute decken sich (ens et unum convertuntur). Um das zu verwirklichen, muss das Gesetz den verschiedenen Lebensumständen Rechnung tragen, um erfüllbar zu bleiben und den eigentlichen Zweck zu erreichen, nämlich der Allgemeinheit und dem Einzelnen zu nützen.
Das menschliche Gesetz ist allerdings nicht in der Lage, alle schlechthin möglichen Handlungen vorzuschreiben oder zu verbieten. So erhält in diesem Vakuum das am wenigsten gesetzlich erscheinende Gesetz, die lex nova als Gesetz der Liebe, eine Schlüsselfunktion für die Vollkommenheit der menschlichen Handlungen, denn die Gerechtigkeit wird erst durch die Liebe vollendet. Diese Liebe, die Caritas, wird von der Gnade des Heiligen Geistes gewirkt, deren Inbegriff die lex nova ist. Das Gesetz der Gnade und der Liebe vollendet nämlich zugleich auch die äußere und innere Tugend, deren Natur in der Hinordnung des Menschen zum Glück besteht.
Vergleicht man schließlich das angeführte thomanische Ethikverständnis mit den modernen Ethiktheorien, so muss man feststellen, dass moderne Ethikentwürfe allenthalben die normativen Gemeinwohltheorien aufgegeben und sich auf die Ebene der Strukturen und Verfahren zur gewaltfreien Konfliktaustragung zurückgezogen haben. Dies hängt auch damit zusammen, dass metaphysische, geschweige denn theologische Vorstellungen in einer soziologischen Flächenbetrachtung des menschlichen Geschehens keinen Zugang mehr zu Begriffen wie Tugend, Naturgesetz oder Gnade haben. Inhalte sind nicht mehr gefragt, sondern nur mehr Feldstudien zur Auslotung der Konfliktpotentiale und ihrer Neutralisierung. Hier wirkt die Arbeit von Mühlum mit ihren Bausteinen einer theologischen Ethik nach Thomas von Aquin wie ein extraterrestrischer Einbruch. Dass dieser Einbruch mit einer Renaissance des Theologen Thomas in Verbindung steht, beindruckt in einer zweifachen Hinsicht: zunächst, dass man Thomas, der seit Jahrzehnten selbst in theologischen Kreisen kaum noch beachtet wurde, ja sogar als Symbol der Weltfremdheit galt, wieder aufgreift und seine unbestreitbare Größe offenlegt; zum andern, dass man, wie in vielen anderen Bereichen, der Sehnsucht nach Inhalten und Letztbegründungen entgegenkommt, wo auch von einem Höchsten Gut, von göttlichen Prinzipien und Naturgesetzen die Rede sein darf. Die Konfliktlösung allein bringt nämlich noch kein Glück.
Die Arbeit selbst ist sehr übersichtlich gestaltet, mit Zwischenüberschriften und Anmerkungen versehen und bringt inhaltlich eine Monographie der thomanischen Ethik, wie sie in dieser Form noch nicht vorliegt.
Ein Verzeichnis der elf Grafiken, der Abkürzungen, der Werke des Thomas und ein Literaturverzeichnis nach Quellen und Hilfsmitteln sowie nach Forschungsliteratur geordnet beschließen diese mutige und inhaltsreiche Arbeit. Der einzige Mangel, der erwähnt werden muss, ist das Fehlen eines Personen- und Sachregisters, wobei in diesem Fall vor allem das Sachregister nicht zu entschuldigen ist, handelt es sich doch um eine umfangreiche Betrachtung der Ethik in den Werken von Thomas von Aquin.
Andreas Resch, Innsbruck
WIRTSCHAFT
Küppers, Arnd: Gerechtigkeit in der modernen Arbeitsgesellschaft und Tarifautonomie. Paderborn u. a.: Schöningh, 2008, XIV, 544 S., ISBN 978-3-506-76507-9 (Abhandlungen zur Sozialethik; 50), Kart., EUR 78.00
"Gerechtigkeit erhöht ein Volk" (Ps 72,12) lautet ein geflügeltes Wort aus dem Alten Testament. Seit Jahrhunderten steht von daher die Tugend der Gerechtigkeit im Zentrum der Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen. Doch so einhellig man sich zum Wert der Gerechtigkeit bekennen mag, so unterschiedlich kann er verstanden werden; im Abstrakten darf er jedoch nicht bleiben, um realisiert zu werden.
Der Freiburger Sozialethiker Arnd Küppers hat sich in einer umfangreichen Arbeit daran gesetzt, Gerechtigkeitsfragen unter den Bedingungen modernen Arbeitens, genauer am Beispiel der Tarifautonomie, zu diskutieren. Der Verf. scheut dabei nicht den hohen Aufwand an Interdisziplinarität und arbeitet sich stupend in soziologische, sozialgeschichtliche, juristische wie volkswirtschaftliche Fragestellungen ein. Dabei zeichnet sich die Untersuchung von Anfang an durch ein klares Profil, orientiert an der katholischen Soziallehre, und durch ein hohes Methodenbewusstsein aus.
Das Buch gliedert sich in vier Kapitel, die sich der anthropologischen und gesellschaftlichen Dimension von Arbeit (17 – 80), den Aporien moderner Arbeitsgesellschaften unter Berücksichtigung empirischer Forschungsergebnisse (81–184), der Entstehung und Bedeutung des deutschen Tarifmodells (185 –335) sowie der Gerechtigkeit als "erster Tugend" einer Institutionenethik (337– 466) widmen. Auf diese Weise gelingt es, sozialwissenschaftliche Expertisen, christliche Anthropologie und normative Ethik zusammenzuführen (vgl. 4ff. 17).
Den Auftakt bilden Überlegungen zur anthropologischen Relevanz von Arbeit, die vor allem in Form einer Auseinandersetzung mit der frühen Gesellschaftsanalyse von K. Marx geführt wird. Dieser wird als hellsichtiger Zeitgenosse der sozialen Frage gewürdigt, wenngleich seiner anthropologischen Rahmentheorie aus der Perspektive christlicher Soziallehre widersprochen werden muss. In seiner "materialistischen Anthropologie liegt der unüberbrückbare Gegensatz zwischen christlichem Glauben und Marxismus begründet" (78), wird Nell-Breuning zustimmend kommentiert. Zwar erkennt Marx in der Arbeit, anders als viele vor ihm, eine für den Menschen konstruktive, sogar identitätsstiftende Tätigkeit . Aber indem er zugleich Letzteren auf sein Gegenständlichsein reduziert und aus der beschreibenden Kategorie der Entfremdung eine geschichtsphilosophische Globaltheorie entwickelt, erscheint es ex posteriori eben nicht als Ironie der Geschichte, dass ein solcher Ansatz in einen Totalitarismus mündete.
Die These vom "Ende der Arbeit" (J. Rifkin), wonach modernen Dienstleistungsgesellschaften die Arbeit ausgehe, wird im zweiten Kapitel als empirisch falsch zurückgewiesen. Zugleich wird der Ansicht widersprochen, der Arbeitsmarkt sei den gleichen Bedingungen und Kondititionen unterworfen wie jeder andere Markt. Dies gelte schon aus ökonomisch-strukturellen Gründen nicht (vgl. das Stichwort der "anomalen Angebotsreaktion", 135). Damit sind die eigentlich gewichtigen Fragen jedoch noch gar nicht berührt. Denn das soziale wie psychologische Risiko der Erwerbslosigkeit in unseren Gesellschaften verdankt sich vor allem der Tatsache, dass Arbeit die zentrale Größe der sozialen Inklusion von Menschen darstellt. Und selbst wenn bestimmten sozialstaatlichen Maßnahmen eine Teilschuld an der strukturellen Krise zukommen würde, was so einfach nicht ausgemacht ist, muss vor "spekulativen Allgemeinplätzen" (184) bei der Lösungssuche gewarnt werden. Zu viele Schicksale von Menschen sind davon betroffen.
Im dritten Teil der Arbeit liefert der Verf. nicht nur einen guten Überblick über das gegenwärtig geltende Tarifrecht (vgl. 295ff.), sondern er skizziert auch die historischen Wege dahin. Interessant sind hierbei vor allem die Entwicklungen in den Umbruchjahren 1918 / 9 und in den Zeiten der Weimarer Demokratie (vgl. 245ff.). Analog zu anderen politischen Prozessen wurde auch hier die Tarifautonomie frühzeitig durch Notverordnungen, in diesem Falle durch die Möglichkeit staatlicher Zwangsschlichtung, unterlaufen. So wenig wie mit einem Male aus den obrigkeitsgewöhnten Deutschen Demokraten wurden, so wenig konsensreif waren unter den Arbeitgebern und Gewerkschaften die Regelungen des Stinnes-Legien-Abkommens (vgl. 247 ff.) oder der ersten Tarifsvertragsverordnung (vgl. 252ff.). Auf diese Erörterungen folgen gut lesbare Zusammenfassungen der Grundzüge des bundesdeutschen Tarifrechts, aufbauend auf der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 (3) GG, den rechtlichen Koordinaten des Tarifvertragswesens sowie dem Schlichtungswesen, das keine staatliche Zwangsschlichtung mehr kennt. Für den politisch Interessierten dürfte sich das daran anschließende Unterkapitel besonders lohnen, das sich mit aktuellen Debatten um Mindestlohn, Manteltarifverträgen bzw. betrieblichen Bündnissen beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlich wie ökonomisch diskutierten Fragen "der Unabdingbarkeit des Tarifvertrages und das Günstigkeitsprinzip" (301). Letzteres diskutiert die Spannung zwischen individuellem Arbeitsvertrag und kollektiver Tarifnorm mit Blick auf den einzelnen Arbeitnehmer, also "die Frage, wann eigentlich eine im Einzelarbeitsvertrag getroffene Abrede für den Arbeitnehmer günstiger ist als die entsprechende Tarifnorm" (ebd.). Wir kommen gegen Ende kurz darauf zurück. Bei alledem bleibt K. wohltuend vorsichtig in seinen Ausführungen. Auch verliert er dabei nicht die sozialethische Grundausrichtung aus dem Sinn. Vielmehr unterstreicht er, dass das Arbeitsrecht (nicht nur historisch) mit dem Ziel verbunden ist, "den Arbeitnehmer als die schwächere Partei des Arbeitsvertrages vor unbilligen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen" (295). Dies ist der primäre Sinn des Tarifrechts, noch vor seinen weiteren Funktionen als gesellschaftliches Verteilungs-, Ordnungs- und Friedensinstrument.
Die damit verbundene Norm der sozialen Gerechtigkeit wird dann im vierten Teil durch einen beeindruckenden Parcours durch die Ideengeschichte breit entfaltet. Schon der Konnex von "sozial" und "gerecht" verweist auf die Tradition der katholischen Soziallehre mit ihren großen Gestalten (Taparelli D'Azeglio, Messner, Gundlach, Nell-Breuning). Die notorischen Allergien neoliberaler Denker à la Hayek gegenüber dem Begriff der distributiven Gerechtigkeit beschwichtigt der Verf. damit, dass auch vom christlichen Standpunkt "der Verteilungsaspekt (...) instrumentell zu verstehen" (360) sei. Verteilungsgerechtigkeit gilt nicht um ihrer selbst willen, wohl aber um innerhalb der Gesellschaft menschenwürdige Verhältnisse, auch und gerade bzgl. Lohnarbeit und Einkommen herzustellen. Dies kann freilich nicht dem einzelnen Arbeitnehmer allein auferlegt werden.
Die weiteren Passagen verhandeln nacheinander libertäre Denker (vgl. 366ff.), die Vertreter der sog. normativen Ökonomik (vgl. 381ff.) sowie die Anhänger des liberalen Egalitarismus (vgl. 404ff.). Alle werden ausgiebig in ihren Positionen dargestellt und sonach einer ausgewogenen Kritik unterzogen. Zustimmung gilt hierbei vor allem der Kritik an den Positionen Buchanans und Nozicks. Nicht ganz teilen kann ich dagegen die Kritik an den prinzipiellen Anliegen des Egalitarismus, selbst wenn sie für die Frage der Tarifautonomie weniger von Belang sind. Weder leuchtet mir die vom Verf. angeführte Kritik von E. A. Anderson an Dworkin (423f.) ein, noch tragen die erwähnten bissigen Kommentare Kerstings zu Rawls und Dworkins (vgl. nur 415.418) irgendetwas zu einer sachgerechten Diskussion bei (wohltuend dagegen die Kersting-Kritik auf 468ff.); außer dass auch hier gilt, was schon vorher erwähnt wurde: die Differenz zwischen normativen Legitimationsfragen und Implementierungsfragen (vgl. 398). Ungeachtet der starken Einschränkungen, die K. macht, kann ich seinem Urteil nicht beipflichten, Rawls und Dworkins wären "vom Virus der Gleichheitsversessenheit" (428) befallen.
Wohin aber tendiert der Autor nun selbst? Im Mittelpunkt der abschließenden sozialethischen Ausführungen, die uns zurück zum Problem der Tarifautonomie führen, steht der Begriff der Beteiligungsgerechtigkeit, der sich den wirtschafts- und sozialethischen Reflexionen der letzten Jahrzehnte innerhalb und außerhalb der Theologie verdankt. Darunter ist "die Anerkennung jedes Einzelnen als voll- und seinen Mitmenschen gegenüber gleichwertige[m] Mitglied der Gesellschaft" (442) zu verstehen. Der Wert der Individualität und die Norm der sozialen Inklusion bilden den ethischen Referenzrahmen, der sich aus einer geschickten Kombination von christlicher Anthropologie und Honneth'scher Anerkennungstheorie speist. Restlos zuzustimmen ist dem Verf. in seinen ethischen Schlussfolgerungen. Zurückgewiesen wird die These, das bundesdeutsche Tarifrecht würde strukturelle Arbeitslosigkeit in erhöhten Maße fördern; auch wird zu Recht auf die rechtstheoretischen wie -praktischen Probleme einer Verlagerung hin zur Betriebsautonomie hingewiesen. Revisionsbedarf sieht K. dagegen hinsichtlich rechtlicher Regelungen für Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, um Betrieben das ökonomische Überleben und Arbeitnehmern den Erhalt ihrer Arbeitsplätze zu ermöglichen. Da das Tarifrecht aus sozialethischer Sicht durch das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen (juristisch: Privatautonomie) und nicht durch kollektivarbeitsrechtliche Strukturen seine legitimierende wie limitierende Funktion (vgl. 473) erhält, ist die bisherige, harte Linie des BAG in Sachen Günstigkeitsprinzip konsequenterweise kritisch zu betrachten (vgl. die Kommentierung zum Burda-Urteil, 309ff.). Dies bedeutet aber nicht, dass der Autor keine Gemeinwohlverpflichtung aller Tarifparteien kennen würde. Sie kann ebenfalls zentral zu einer sozial gerechteren Lage, insbesondere in Krisenzeiten, beitragen. Begrüßenswert sind schließlich die Überlegungen zu den Kombilohnmodellen, die geringfügig Verdienenden die Chance zur sozialen Inklusion bieten sollen. Dabei erfordert es Mut und Realitätssinn zuzugestehen, dass einer der schwierigsten Aspekte struktureller Massenarbeitslosigkeit in hoch entwickelten Wirtschaftsnationen darin begründet liegt, dass auch "das beste Bildungssystem (…) an natürliche Grenzen der Qualifizierung" stößt. (483)
Die bereits erwähnten Differenzen hinsichtlich der Einschätzung egalitaristischer Modelle spiegeln eher eine generelle konfessionelle Spannung innerhalb der Sozialethik wider. Es ist ein protestantisches Charakteristikum, stärker und noch vor aller berechtigten Mahnung zur Eigenverantwortung und Subsidiarität zunächst auf der gesellschaftlichen Pflicht (aller!) zur Solidarität zu beharren. Im Übrigen gerät lediglich der Schreibstil des Verf.s manchmal etwas zu schnell ins Ironische. Bspw., wenn er – sich scheinbar der Meinung von Ökonomen anschließend – Juristen "als staatlich geprüfte Bedenkenträger" (334) bezeichnet. An anderer Stelle urteilt er vielleicht etwas zu hart, z.B. wenn er Mills Gerechtigkeitstheorie als "Etikettenschwindel" (346) deklariert oder Marx der Ablehnung aller moralischen Kategorien bezichtigt (vgl. 342). Das mindert aber in keiner Weise das Verdienst des vorliegenden Werkes, das kein Leser ohne großen Erkenntnisgewinn zurücklegen wird.
In Gänze verweist das Buch zugleich auf ein Desiderat, das auch den Rezensenten seit geraumer Zeit beschäftigt: die Frage nach einer konstruktiven christlichen Sozialphilosophie, der es um eine kritische Bestandsaufnahme von gesellschaftlichen Mechanismen geht. Mit Honneth hieße das, keine Gesellschaftstheorie ohne (empirisch unterfütterte) Gesellschaftskritik. Gewiss kann dies nicht in einer Arbeit geschehen, wenngleich bedeutende Ansätze dazu gemacht werden. Spätestens in Zeiten der weltweit größten ökonomischen Krise müsste es doch erlaubt sein, jenseits platter Sozialismusunterstellungen, Zweifel an der Monopolstellung kapitalistischer Logiken zu hegen. Der Mensch ist nicht nur Marktware, der Lohn seiner Hände sollte würdig sein. Wo man das nachlesen kann? Nicht bei Marx, wohl aber bei Johannes Paul II.
Christian Polke, Hamburg / Uppsala
RECHT
Geißendörfer, Sylke Edith: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches
Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. Berlin: Lit, 2009 (Ethik in der Praxis / Kontroversen; 29), 535 S., ISBN 978-3-643-10049-8, Brosch., EUR 39.90
Immanuel Kant hat in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten die Achtungswürdigkeit und die Menschenwürde an sich im weitesten Sinne definiert. Das Grundprinzip der Menschenwürde besteht für ihn in der Achtung vor dem Anderen, der Anerkenntnis seines Rechts zu existieren und seiner prinzipiellen Gleichwertigkeit. Kant geht davon aus, dass der Mensch ein "Zweck an sich" sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden dürfe. Das bedeutet: Die Menschenwürde wird verletzt wenn ein Mensch einen anderen als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt.
Ausgehend von der Menschenwürde hat sich das durch das Grundgesetz garantierte und durch das Bundesverfassungsgericht weiterentwickelte allgemeine Persönlichkeitsrecht geformt, wobei nach dem BVerfG dem Persönlichkeitsrecht die Aufgabe zukommt, im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der "Würde des Menschen" die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht insbesondere auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit.
Die von Geißendörfer vorgelegte Dissertation gliedert sich in drei Teile, wobei zunächst die Entwicklung der Diskussion über Sterbehilfe in Deutschland dargestellt wird und insbesondere rechtsethische und strafrechtliche Grundsatzfragen in der richterlichen Rechtsfortbildung des BGH untersucht werden, während im zweiten Teil eine rechtsvergleichende Betrachtung der Entwicklung in den USA vorgenommen wird, um schließlich im dritten Teil Regelungsmöglichkeiten zur Sicherung der Patientenautonomie aufzuzeigen, mit der Vorstellung alternativer Lösungsmöglichkeiten; am Ende der jeweiligen Hauptteile werden Kernaussagen diskutiert und zusammengefasst.
Zu Beginn formuliert Geißendörfer im Rahmen der Entwicklung der Diskussion über die Sterbehilfe in Deutschland rechtsethische Grundsatzfragen, erläutert die einzelnen Kategorien der Sterbehilfe, definiert das Selbstbestimmungsrecht und seine Grenzen und diskutiert die Selbstbestimmung Entscheidungsunfähiger im Arzt-Patientenverhältnis. Dabei geht sie in wissenschaftlich gründlicher Weise und methodengerecht vor, weshalb die Arbeit insbesondere auch als Studienbuch zu empfehlen ist.
Als Ergebnis der dargestellten Entwicklung der Diskussion über Sterbehilfe in Deutschland folgert Geißendörfer, dass Patientenverfügungen, die Vorsorgevollmacht und die vormundschaftsgerichtliche Kontrolle wichtige Instrumente zur Sicherung der Selbstbestimmung eines Entscheidungsunfähigen sind. Gleichwohl blieben viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Reichweite und die Voraussetzungen der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung und damit einhergehend auch die strafrechtlichen Grenzen der Sterbehilfe seien unklar. Wenngleich mittlerweile hinsichtlich des "Ob" einer vormundschaftsgerichtlichen Kontrollzuständigkeit von einem Konsens auszugehen wäre, so besteht Unsicherheit über das "Wie" der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Nach Geißendörfer scheint eine Klärung über den Weg der Rechtsprechung nach mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen ausgeschöpft, sodass Zeit für ein gesetzgeberisches Handeln sei. Hierzu meint Geißendörfer, dass Gesetzesentwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika auch in Deutschland Berücksichtigung finden könnten.
Im zweiten Teil behandelt die Autorin die gesetzlichen Regelungen in den Vereinigten Staaten von Amerika wobei ein Vergleich gezeigt habe, dass dort bereits vor 30 Jahren die Probleme im Bereich der Sterbehilfe diskutiert wurden. Im Gegensatz zu Deutschland sei in den USA der Gesetzgeber früher tätig geworden.
Als Fazit der im zweiten Teil beinhalteten rechtsvergleichenden Betrachtung mit dem Regelungswerk in den USA, ein in wissenschaftlichen Arbeiten beliebter Diskurs, stellt Geißendörfer sodann fest, dass es sinnvoller wäre, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die gegebenenfalls – wie in den USA – geändert werden können, anstatt weitere Lösungen allein über die Rechtsprechung zu suchen.
Im dritten und letzten Teil der Arbeit werden gesetzliche Regelungsmöglichkeiten zur Sicherung der Patientenautonomie diskutiert und eigene Lösungsmöglichkeiten vorgestellt.
Dabei sieht Geißendörfer in der Patientenverfügung ein wichtiges Mittel zur Sicherung der Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein antizipativ in der Patientenverfügung niedergelegter Wille als verbindlich erachtet werden könne. Keinesfalls könnten aber antizipierter und aktuell geäußerter Wille gleichgesetzt werden, nachdem Ersterer stets unter dem Vorbehalt stünde, nicht unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten getroffen worden zu sein, dem vom Rezensenten ungeteilt zugestimmt wird.
Geißendörfer ist auch beizupflichten, dass bei der Abwägung der Garantenpflicht des Arztes mit dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten der Wille des Patienten Vorrang haben muss, weil der Patient Inhaber des zu schützenden Rechtsgutes "Leben" ist und der Heilauftrag an den Arzt relativiert ist bzw. eine weitere Garantenpflicht entfällt, wenn der Patient weitere lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt.
Bedauerlich ist nur, dass man in dieser sehr breit angelegten und ansprechenden Arbeit nicht auch noch die Verabschiedung der Änderung des Betreuungsrechts zum September 2009 abgewartet, miteingearbeitet und diskutiert hat.
Am 01.09.2009 trat nämlich nach jahrelanger Diskussion das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 in Kraft. Kernaussage des Gesetzes ist § 1901 a Abs. 1 BGB, wonach das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten gemäß Art. 2 Abs. GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG besonders betont wurde. Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), so hat ein für den Patienten aufgrund seiner Einwilligungsunfähigkeit vom Betreuungsgericht oder in Württemberg vom Amtsnotar bestellter Betreuer zu prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz löst dabei nicht alle rechtlichen und ethischen Fragen zur Patientenverfügung und ärztlichen Behandlung von einwilligungsunfähigen Patienten. Es schafft aber für die Beteiligten, insbesondere die behandelnden Ärzte, Rechtsklarheit in Bezug auf die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.
Es wäre wünschenswert, wenn Geißendörfer die in ihrer Arbeit gefundenen Lösungsansätze im Rahmen weiterer wissenschaftlicher Beiträge vor dem Hintergrund des verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts fortentwickelte.
In jedem Falle ist das Werk als Studienbuch geeignet und all jenen zu empfehlen, die sich mit aktuellen Problemfeldern in der Medizinethik beschäftigen wollen oder müssen.
Wolfgang Schlögl, Passau
PÄDAGOGIK
Manz, Ulrike / Bruno Schmid (Hrsg.): Bioethik in der Schule: Grundlagen und Gestaltungsformen. Münster u. a.: Waxmann, 2009, 181 S., ISBN 978-3-8309-2127-1, Brosch., EUR 24.90
Das vorliegende Buch befasst sich mit zwei großen Problemkreisen – zum einen mit "fächerübergreifendem Lernen" und zum andern mit den Möglichkeiten der Behandlung bioethischer Fragestellungen in der Schule.
Bezüglich Ersterem wird durch verschiedene Autoren zunächst auf die verwirrende Begrifflichkeit aufmerksam gemacht – es sind wenigstens vier Begriffe, "die im aktuellen didaktischen Diskurs verwendet werden, um eine Lernorganisation zu kennzeichnen, die nicht der üblichen Fächerstruktur folgt": (1) Fächerübergreifender (oder fachübergreifender) Unterricht bzw. fächerübergreifendes Lernen; (2) fächerverbindender Unterricht; (3) Gesamtunterricht und (4) Projektunterricht. Hier bemühen sich die Autoren (insgesamt 9 aus unterschiedlichen Bereichen) die am häufigsten verwendeten Begriffe zu entwirren, um dazu dann verschiedene Unterrichtsmodelle vorzustellen.
Das Thema Bioethik wurde auf Grund seiner enormen gesellschaftlichen Bedeutung zur Illustration der vorgestellten Modelle ausgewählt . So werden viele junge Menschen, unabhängig von ihrem jeweiligen Schulabschluss existentiell in ihrer Biografie von den neuen biotechnischen Möglichkeiten betroffen sein. Dies ist der entscheidende Grund dafür, dass alle Autoren für die Vermittlung entsprechender Themen auch an jüngere Schüler bzw. solche ohne Abschluss der 10. Klasse plädieren und das gängige Argument, "die bioethischen Fragestellungen seien so kompliziert, dass sie kaum zu vermitteln seien", nicht gelten lassen.
Das Buch ist in drei große Abschnitte gegliedert. Im ersten Abschnitt werden die o.g. Probleme der Abgrenzung von Fachdisziplinen behandelt und Möglichkeiten zu deren Überschreitung aufgezeigt. Dies beinhaltet sowohl Fragen nach Fächerkooperationen als auch nach unterrichtsdidaktischen Kooperationen.
Der zweite Teil des Buches widmet sich dem Zusammenhang von Wissen und Bewerten. Dieses "Dauerthema" der Ethik hat hier besondere Brisanz, da gerade biotechnologische und biomedizinische Abläufe und Ergebnisse meist nur auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen gestützt sind. Weiterhin wird in diesem Abschnitt auf Möglichkeiten des Einsatzes von Narrationen im bioethischen Unterricht eingegangen — erfreulicherweise sowohl aus Lehrer- als auch aus Schülersicht.
Der dritte Teil des Buches ist überschrieben mit "Subjektivität". Hier sind es wissenschaftliche und religiöse Menschenbilder, die in ihrer Bedeutung für das Bewerten einer biotechnischen Entwicklung dargestellt werden. Auch das jeweils zu Grunde gelegte Wissenschäftsverständnis prägt moralische Wertungen.
Auf Grund der Vielfalt der aufgezeigten Positionen und didaktischen Möglichkeiten lädt der Band die Lehrer zum Lesen, Ausprobieren und weiteren Diskutieren der vorgestellten Modelle ein.
Viola Schubert-Lehnhardt, Halle
MEDIZIN
Gethmann-Siefert, Annemarie / Felix Thiele (Hrsg.): Ökonomie und Medizinethik. München: Wilhelm Fink, 22011, 308 S., ISBN 978-3-7705-5090-6, Brosch., EUR 39.90
Zum brisanten Thema "Effizienzdenken und moralische Verpflichtung im Gesundheitswesen" veranstaltete das Institut für Philosophie der FernUniversität Hagen zusammen mit der Europäischen Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler und dem Medizinisch-Philosophischen Arbeitskreis des AKH Hagen zwei interdisziplinäre Forschungsgespräche, die aufgrund der Nachfrage nun schon in zweiter Auflage veröffentlicht wurden.
Die Philosophin A. Gethmann-Siefert eröffnet den Sammelband mit einer 20-seitigen Einführung (9 –29). Die gut lesbare erste Einordnung des Buchtitels klärt die Zugangswege philosophisch-ethischer Reflexion. Ethik und Ökonomie zielten beide auf das Gelingen des Lebens, allerdings fokussiere Letztere die "Mittel kluger Güterbewirtschaftung" und deren Verteilung (10). Auf 15 Seiten (12 – 27) werden folgende Beiträge zusammengefasst.
Auf die Autoren C. F. Gethmann und M. Kolmar stößt man im ersten Teil "Handeln im Gesundheitswesen". Gethmanns Gedanken zum "Ethos des Heilens und die Effizienz des Gesundheitswesens" (33 – 48) stehen am Anfang. Die Erfahrbarkeit menschlicher Kontingenz sei die Bedingung des Bedarfs nach Heilung (37). Diese brauche den Schutz durch ein kritisches Ethos des Heilens, das sämtliche Handlungsmuster (39) prüfe, mit dem "primären Zweck der Erfüllung eines Elementarbedürfnisses der Bewältigung der Störanfälligkeit des gesunden Lebens" (43).
Der Beitrag "Ökonomie und Medizinethik – Theoretische Überlegungen" (49 –108) stammt von M. Kolmar, Ökonom aus St. Gallen. Medizin wie Ökonomie komme heute mehr denn je die Aufgabe zu, darzulegen, "welche Konsequenzen bestimmte Werturteile für eine rationale Gestaltung des Gesundheitswesens haben" (65). Kolmar stellt drei "grundlegende philosophische Ansätze" vor (Utilitarismus, Pareto-Effizienz und Maxi-Min-Normen). Der Entwurf der Quality-Adjusted Life Years (QALYs) wird diskutiert. Anschaulich werden die Allokationen medizinischer Leistungen beschrieben (86): die Zahlung von Versicherungsbeiträgen habe z.B. nur einen Optionswert. Viele der Einzahler werden die Leistungen nicht sofort oder nie in Anspruch nehmen (müssen). Trotzdem streite niemand über die Notwendigkeit, dass "bestimmte Behandlungskapazitäten und Therapieverfahren" vorzuhalten seien (87). Fallstudien bilden den Abschluss des Beitrags (99 – 107).
Die Aufsätze "Nutzenmaximierung in der Gesundheitsversorgung" (111–139), geschrieben von G. Marckmann und U. Siebert, und "Rechtliche Aspekte der ‚Ökonomisierung' der Medizin" von U. Freudenberg (141–203) bilden den Bestand des zweiten Teils "Medizin, Ethik und Recht". Markmann und Siebert untersuchen die Rolle des Prinzips der Nutzenmaximierung bei der Allokation knapper Ressourcen (111), beispielhaft an den "Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit" und der "Verpflichtung auf das Wohl des Patienten". Der Beitrag widmet sich eingehend einem Projekt des US-Staates Oregon, welcher mit Hilfe einer Prioritätenliste den Leistungsumfang der staatlichen Gesundheitsversorgung beschränkte (127–136). Die Autoren resümieren daraufhin: "Ökonomische Analysen folgen dem utilitaristischen Prinzip der Nutzenmaximierung und können damit andere wichtige Werte für die Verteilung knapper Gesundheitsgüter nicht ausreichend abbilden" (136).
Der Vorsitzende Richter des Landessozialgerichts NRW U. Freudenberg liefert den umfangreichsten Text. Aus rechtlicher Sicht seien "Gesundheitsleistungen (…) gewöhnliche Vertragsleistungen". Gleichzeitig aber führe der hohe Stellenwert des Gutes "Gesundheit" dazu, "die mit Erkrankung verbundenen wirtschaftlichen Risiken kollektiv, d.h. durch eine Versicherung abzusichern" (142). Übersichtlich werden die Baupläne der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung erklärt (147–156). Ökonomische Überlegungen bedingten, dass Leistungsansprüche begrenzt würden. Zudem seien Prüfungsverfahren, unmittelbare Vergütung (wie Steigerung der Fallzahlen) oder auch verdeckte Rationierung (wie der Verweigerung unrentabler Leistungen) nichts Fremdes mehr. Aus verfassungsrechtlicher Sicht tauche unweigerlich die "Frage der Verteilungsgerechtigkeit" auf (182). Obwohl aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu urteilen wäre, dass jedwede Rationierungsmaßnahme rechtswidrig sei, zeige eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (2001), dass in manchen Fällen eine "finanzielle Überforderung der Versichertengemeinschaft als Rationierungskriterium" akzeptiert werde (184). Überlegungen über ein angemessenes Haftungsrecht (199 –202) schließen den Beitrag.
Mit "Praktische Probleme der Ökonomisierung" sind die Aufsätze des letzten Teils überschrieben. Der erste, "Konzept und Methoden der Evidenz-basierten Medizin (EbM)" (207–253), stammt von H. Raspe. Als ehemaliger Direktor eines Instituts für Sozialmedizin (Uni Lübeck) referiert er fundiert über die Spezifika der EbM. Diese sei "ein Projekt aus der Klinik – für die Klinik" und stehe als handlungswissenschaftliche Krankenversorgung "in Verantwortung für kranke Individuen" (207). Heute definiere sich die EbM als vernünftiger "Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten" (215). Insofern lassen sich auch ihre Grenzen beschreiben: Was medizinisch tun, wenn keine externen Evidenzen vorliegen? Man bleibt auf Ergänzung durch das angewiesen, was man "clinical expertise" nennt. Detailliert schildert Raspe die Schwachstellen heutiger EbM (224 –246).
Der zweite Beitrag des dritten Teils zu den ökonomischen Grundlagen der Krankenhausreform stammt von K. Henke (255 – 270). Der Experte für Öffentliche Finanzen und Gesundheitsökonomie zeigt, dass mit den "Lahnsteiner-Reformen" aus den Jahren 1992 /1993 dem Wettbewerbsprinzip starke Geltung verschafft worden sei. Die Wahlmöglichkeit zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wie auch die Etablierung der pauschalen Leistungsvergütung im Krankenhaus waren erste Schritte (258 /259). Anhand von Beispielen zur "Privatisierung der städtischen Krankenhäuser in Berlin", des "Sicherstellungsauftrags der öffentlichen Hand" und der "Integrierten Versorgung" (260 –269) versucht Henke die bisherigen Entwicklungen nachzuzeichnen.
Die beiden Autoren R. Suchon und D. Herberhold schließen ihren Beitrag "Zur Vereinbarkeit von ärztlichem Handeln und sozialem Auftrag von Krankenhäusern im Zeitalter der DRG" (271–279) an. Ihr Interesse gilt einem Konflikt: dem einerseits grundsätzlichen Heilauftrag des Arztes und andererseits der Berücksichtigung ökonomischer Rahmenvorgaben. Das Fallpauschalensystem habe den Konflikt erkennbar werden lassen, es sei "ein Resultat – aber eben nicht die Ursache! – eines ordnungspolitischen Eingreifens des Staates" (272). Eine weitere Konsequenz aus dem Umgang mit knappen Ressourcen stellen die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung dar. Die Autoren bemerken abschließend: In all den Entwicklungen gelten "zwei Pflichten, die positive Pflicht zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit und die negative Pflicht, keinen bewussten Schaden zuzufügen" (276).
R. Suchon stellt am Ende die Frage: "Rationierung medizinischer Mittel bei alten Patienten?" (281–301) und zielt damit auf ein weiteres fundamentales Problem: Kann der jetzt heranwachsenden Generation eine durch die demographische Entwicklung unkalkulierbare finanzielle Last aufgebürdet werden, die "ein über Jahrzehnte hinweg akzeptiertes soziales Prinzip der Solidarität unter den Generationen" (281) aufgibt? Im Jahr 2003 hätten 100 Erwerbstätige die Beiträge von 44 Rentnern zu finanzieren, im Jahr 2030 hingegen von 71 Rentnern. Eingehend widmet sich der Autor einer Klärung des Begriffs "Rationierung" (284 / 285) als "Vorgang der Verteilung knapper öffentlicher Finanzen an den Gesundheitssektor und daher die Ursache der Verknappung von dessen Leistungen" (287).
Der Sammelband "Ökonomie und Medizinethik" präsentiert ein Themenpanorama in drei geordneten Teilen. Durchweg hat man den Eindruck, dass versierte Vertreter ihrer Disziplin als Autoren gewählt wurden. Dem Charakter eines solchen interdisziplinären Sammelwerks geschuldet, hat der Leser sich mit einer thematischen Diversität der Beiträge auseinanderzusetzen. Auch die stark unterschiedlichen Textlängen setzen eigene Gewichtungen. Insgesamt bietet das Buch fachkundige Beiträge auf dem Weg zu einer adäquaten Verhältnisbestimmung von "Ökonomie und Medizinethik". Es treibt zum Weiterdiskutieren an.
Bernhard Bleyer, Regensburg
Fuchs, Michael u.a.: Forschungsethik – eine Einführung. Stuttgart/Weimar: Metzler, 2010, 246 S., ISBN 978-3-476-02249-3, Brosch., Euro 29,95
Nach Hippokrates von Kos ist ein Eid benannt, der sofort allen einfällt, die über die Verbindung von Medizin und Ethik nachdenken. Wer heute als Ärztin oder Arzt tätig ist, muss häufig Entscheidungen fällen, die unmittelbaren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden haben oder bisweilen sogar Entscheidungen über Leben und Tod sind. Manche dieser Entscheidungen aus dem ärztlichen Alltag lassen sich aufgrund von Erfahrung und Routine leichter treffen. Noch schwieriger sind mangels Erfahrung und Routine Entscheidungen im Bereich der medizinischen Forschung, dort, wo die Konsequenzen einer Entscheidung nicht vollständig vorhersehbar sind.
Das Autorenteam, das am Institut für Wissenschaft und Ethik (IWE) bzw. am Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) arbeitet, will mit der vorliegenden Einführung in die Forschungsethik bei solch schwierigen Entscheidungen helfen, indem es einerseits eine Basisorientierung anhand von ethischen Grundsatzpositionen bzw. Entscheidungsmethoden gibt und diese andererseits an vielen Beispielen aus der medizinischen Forschung erläutert. Bevor ich auf die einzelnen Abschnitte und Beispiele eingehe, möchte ich das Buch zusammenfassend empfehlen: Es bietet sowohl grundsätzliche Orientierungen für Entscheidungen als auch lesenswerte Informationen zu den medizinischen Forschungsfeldern, die als Beispiele dienen. Auch aus didaktischer Sicht ist das Buch gelungen; die in der Einleitung erwähnten Erfahrungen aus vielen Lehrveranstaltungen zum Thema werden genutzt, um lesbar, klar und doch kompakt zu schreiben.
Im ersten Kapitel "Theorie der Ethik" erläutert Dietmar Hübner zunächst Grundbegriffe und die Unterscheidung von Ethik und Moral. Dann zeigt er an einem Beispiel, welche Rolle Motivation, Handlung und Konsequenz zur Beurteilung aus ethischer Sicht haben können. Selbstverständlich gibt es nicht die eine und einzige ethische Sicht. Klassische Positionen von Aristoteles, Kant und Mill werden verglichen. Nun folgt die Unterscheidung von Zweck, Mittel und intendierten wie nicht intendierten Nebeneffekten einer Handlung, die insbesondere für die Beurteilung klinischer Versuche an Menschen hilfreich ist. Mit dem Blick auf die Folgen einer ethischen Beurteilung werden sodann Supererogatorisches, Tugendpflichten und Rechtspflichten differenziert. Im Grenzbereich von Medizin und Recht ist es zudem oft wichtig, Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Partizipationsrechte zu kennen und gegeneinander abzuwägen. Das erste Kapitel wird am Beispiel Embryonenforschung zusammengefasst: Der kritische Punkt ist, ob Embryonen Rechte haben. "Falls Embryonen keine Rechte haben sollten, wäre es schwerlich legitim, ihre Verwendung in der Forschung und insbesondere ihre Tötung zu Forschungszwecken zu verbieten. Denn solche Verbote wären dann gesetzliche Zwangsregelungen in einem Bereich, der nicht den Rechtspflichten zugehörte." (S. 39) "Falls hingegen Embryonen vollumfängliche Rechte haben" (S. 39), sieht es anders aus. Dann geht ihr Abwehrrecht dem Anspruchsrecht von Forschern und den möglicherweise durch die Forschung profitierenden Patienten vor.
Im zweiten Kapitel erläutert Michael Fuchs zunächst "Gute wissenschaftliche Praxis". Offensichtlich ist es in der Medizin besonders verurteilungswürdig, mit gefälschten Daten Forschungserfolge vorzutäuschen. Es könnten ja aufgrund dieser Publikation falsche Maßnahmen in der Behandlung erfolgen. Fuchs erweitert dieses naheliegende Beispiel zum Horizont von "Ethische Begründungen der Regeln des Wissenschaftsbetriebes" (S. 48) und beschreibt auch "Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (S. 50f.). Bert Heinrichs konkretisiert diese Regeln sehr gründlich im Hinblick auf "Medizinische Forschung am Menschen" (S. 56 – 81). Stichworte dazu sind Humanexperimente im 18. Jahrhundert, Verbrechen im Namen des medizinischen Fortschritts, die Unterscheidung von Heilbehandlung, Heilversuch und Humanexperiment und Regeln für klinische Studien bis hin zur gerechten Probandenauswahl.
Ein umstrittenes Feld ist die Forschung an Tieren mit dem Ziel, etwas über Menschen herauszufinden, worüber Verena Vermeulen schreibt. Aus ethischer Sicht besonders wichtig ist hier die Frage nach dem moralischen Status von Tieren (S. 84 – 87) und den Konsequenzen der Antwort auf die Statusfrage auch in rechtlicher Hinsicht (S. 88 – 97).
Thomas Heinemann gibt Orientierungshilfen zum Verhältnis von einzelnen Forschern, der Wissenschaft in ihrer Vielfalt und der Gesellschaft als Ganzes fokussiert auf den wissenschafts- und forschungsethischen Aspekt (S. 98). "Über den institutionellen und moralischen Charakter von Wissenschaft bestehen heute viele Unklarheiten. Wissenschaft – in den drei Handlungsformen der reinen Grundlagenforschung, der anwendungsorientierten Grundlagenforschung sowie der produktorientierten Anwendungsforschung – wird häufig als Selbstzweck, als Produktions- und Wirtschaftsfaktor bzw. als Arbeitsfaktor in einer arbeitsteiligen Gesellschaft aufgefasst." (S. 98) Er schreibt abschließend: "Im Hinblick auf den institutionellen wie auch den moralischen Charakter von Wissenschaft ist es als vordringliche Aufgabe anzusehen, ein Ethos des Wissenschaftlers zu formulieren und zu institutionalisieren, die Disziplin der Ethik als verbindlichen Bestandteil in die Ausbildung von Wissenschaftlern zu integrieren und die wissenschaftliche Praxis durch ethische Reflexion zu ergänzen." (S. 118f.) Das Fazit zeigt sehr gut, dass der Focus zu eng gewählt ist; ohne Betrachtung der materiellen und sozialen Aspekte bleibt das Verhältnis zu sehr den Faktoren Macht und Geld ausgeliefert.
Im dritten Kapitel stehen "Gegenstandsfelder der Forschung" (S. 121–240) im Mittelpunkt. Über die Erläuterung der Anwendungsmöglichkeiten ethischer Prinzipien auf diese Felder hinaus bieten die Beispiele einen guten Einstieg zum Verständnis der jeweiligen Problemlagen für Leser, die mit der medizinischen Forschung nicht so vertraut sind. Welche Beispiele werden analysiert? Tade Matthias Spranger behandelt den Umgang mit humanbiologischem Material (S. 121–135) inklusive der rechtlichen Aspekte.
Dietmar Hübner und Tade Matthias Spranger werfen einen kritischen Blick auf die Folgen des Patentrechts für den einen oder anderen Heilungserfolg, der ausbleibt, weil Erkenntnisse patentrechtlich geschützt sind und nicht genützt werden dürfen. Als Ausweg verweisen sie auf einen Vorschlag von Thomas Pogge, nach dem Erfinderfirmen aus einem zentralen Fonds öffentliche Gelder erhalten, "je nachdem welche Reduktion der globalen Krankheitslast ihre Erfindungen bewirkt haben" (S. 134).
Thomas Heinemann betrachtet "Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen" aus ethischer Perspektive (S. 156 –175).
Jens Kipper behandelt die Hirnforschung (S. 176 –195) und erörtert auch erschreckende historische Beispiele wie das MKULTRA Projekt, in dem Wirkungen (bis zum Tod) von gezielt verabreichtem LSD untersucht wurden.
"Genetische Forschung am Menschen" wird von Kathrin Rottländer vorgestellt (S. 196 –210). Offenbar sind die ethischen Implikationen besonders groß und umstritten. Mögliche medizinische Fortschritte werden gegen eugenische Programme gehalten.
Thomas Runkel und Thomas Heinemann zeigen am Beispiel "Enhancement" (S. 211–224) an einem bisher in der Öffentlichkeit noch weniger diskutierten Beispiel, wie schnell aus einer medizinischen Möglichkeit eine ethische Fragestellung wird. Insbesondere geht es um die gerechte Verteilung von öffentlichen Mitteln und Forschungsressourcen oder pointiert formuliert: Wohlfühlmedizin für Reiche versus Krankheitsbekämpfung für Arme.
Wenig absehbar erscheint heute, was alles aus dem noch unüberschaubaren Bereich der Nanotechnologien auf uns zukommen kann. Thomas Heinemann und Moritz Völker-Albert umreißen das Feld (S. 225 –240) und belegen den Diskussionsbedarf für daraus erwachsende ethische Beurteilungen.
Jürgen Maaß, Linz
Kreß Hartmut: Patientenverfügungen, assistierter Suizid und Präimplantationsdiagnostik (PID) – Ethische Grenzfragen der Medizin. Karlsruhe: Evangelische Akademie Baden, 2011 (Herrenalber Forum; 65), 79 S., ISBN 978-3-89674-566-8, Brosch., EUR 8.00
Der bekannte evangelische Theologe und Hochschullehrer Hartmut Kreß hat sich intensiv mit bioethischen, ethisch-rechtlichen, medizinisch-juristischen und gesellschaftlich-ethischen Problemen auseinandergesetzt. Am 10. Oktober 2010 erhielt er den Bad Herrenalber Akademiepreis (2010). Besonders gewürdigt wurde sein oft zitierter Vortrag "Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende". Diesen viel beachteten Vortrag hielt Kreß vor Vertretern der baden-württembergischen Landesärztekammer und der Bezirksärzteschaft Nordbaden. In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es in den diffizilen Grenzbereichen des Lebensbeginns und des Lebensendes "kein pauschales NEIN". Erforderlich ist vielmehr eine differenzierte und argumentative Analyse der jeweiligen Problemlage. Daher sind kompetente Einzelfallberatungen dringend erforderlich. Aus ethischer Sicht kommt dabei nicht nur dem Wertewandel große Bedeutung zu, sondern auch dem Pluralismus der Wertpositionen. Ebenso große Relevanz haben Wertkonflikte und Wertdilemmata. Akademiedirektor Dr. J. Badewien betonte in seiner Laudatio für H. Kreß sein besonderes Engagement in den verschiedenen Bereichen der Rechtsethik unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte und der Rechtsordnung des Staates. Der preisgekrönte Vortrag kann als ein gelungenes Beispiel für die Möglichkeit gesehen werden, "die theologisch-ethische Perspektive in den Raum der Naturwissenschaft einzubringen" und die Kommunikation zwischen Wissenschaft und Theologie zu intensivieren. Die zusammenfassende Würdigung der Tagungsdokumentation erlaubt nur punktuelle und exemplarische Hinweise auf einige wichtige Aussagen des Preisträgers.
In seinen Ausführungen zum Thema "Menschwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Umgang mit dem Lebensende" (ethische Gesichtspunkte
zum Patientenverfügungsgesetz und zum
medizinisch assistierten Suizid) hat H. Kreß den Stellenwert des Selbstbestimmungsrechts aus der Sicht des Verfassungsrechts, der Ethik, der Philosophie und der Theologie besonders akzentuiert. Das Lebensrecht jedes Menschen ist unbedingt zu achten. Zu bedenken ist allerdings, dass das biologische Leben zwar ein fundamentales, aber nicht das höchste Gut ist. Somit kann dem einzelnen Menschen nicht verwehrt werden, aus eigener freier Entscheidung unter bestimmten Umständen sein Leben zur Disposition zu stellen. Das Lebensrecht, das jeder Mensch besitzt, darf nicht in eine unbedingte Lebenspflicht umschlagen. Entscheidend ist der Schutz der "authentischen Selbstbestimmung des Patienten". Maßgeblich ist daher die Selbstbestimmung des Menschen in Anbetracht der Notfallmedizin. Hier besteht nach Auffassung des Autors immer noch eine Lücke in der gesetzlichen Regelung. Zu paradoxen Wertdilemmasituationen kann es in Verbindung mit dem ärztlich assistierten Suizid kommen. Hier ist auch aus medizinischer Sicht ein Wertklärungsprozess dringend erforderlich. H. Kreß stellt an der entsprechenden Stelle fest: "Wenn es sich aber tatsächlich um eine dauerhafte autonome Entscheidung handelt, sich angesichts des Krankheitsschicksals das Leben zu nehmen, darf ein Arzt Hilfe leisten." Er betont besonders nachdrücklich die umfassende und detaillierte ärztliche Beratung.
Im Hinblick auf das komplexe Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) schlägt H. Kreß vor "Rechtssicherheit, Grundrechtsschutz und Transparenz dadurch zu gewährleisten, dass durch Gesetz eine Bundesbehörde und eine zentrale Ethikkommission mit der Detailregulierung, der Aufsicht und der Kontrolle der PID beauftragt werden". Die Gesetzeslage in Deutschland ist in sehr hohem Maße am Schutz von Embryonen orientiert und so rigoristisch, dass sie im europäischen und weltweiten Vergleich eine Sonderrolle einnimmt. Innerhalb der einzelnen Religionen und zwischen den verschiedenen Weltanschauungen gibt es zur PID keine gemeinsame Grundlage. Es gibt ein Spektrum unterschiedlicher Wertpositionen und Urteile. Wichtig ist allerdings ein Mindestmaß an gesetzlichen Regelungen, die insbesondere der Abwehr von Missbrauch dienen! Auch zur PID gibt es nach Auffassung des Autors erheblichen Beratungsbedarf. Beratung ist beim Umgang mit der Gesundheit, bei der Wahl der Therapien, bei der Fortpflanzung, beim Umgang mit dem Sterben erforderlich. Eine wichtige Aufgabe der Beratung ist es, die Menschen dazu zu befähigen, eigenverantwortliche und authentische Urteile zu allen diesen Lebensproblemen zu treffen. Im Zentrum stehen "Kompromisslösungen". Der Kompromiss hat die Funktion, bei unterschiedlichen und kontroversen Positionen Regelungen und Verfahren zu vereinbaren, die allen Beteiligten ein annehmbares Zusammenleben ermöglichen. "Der Sache nach ist es meines Erachtens unerlässlich, dass der Gesetzgeber zur PID einen Kompromiss beschließt", der verschiedene Wertpositionen zulässt. Dies gilt nach Auffassung von H. Kreß nicht nur für die PID, sondern auch für ethische Zweifelsfragen "zum Lebensbeginn und zum Lebensende"!
Gottfried Kleinschmidt, Leonberg-Ramtel / D
UMWELT
Muraca, Barbara: Denken im Grenzgebiet. Prozessphilosophische Grundlagen einer Theorie starker Nachhaltigkeit. Freiburg; München: Alber, 2010 (Lebenswissenschaften im Dialog; 9), 442 S., ISBN978-3-495-48411-1, Kart., EUR 49.00
Dass gerade in Grenzgebieten neue Ideen entstehen können, hat Barbara Muraca in einem anregenden Buch über Sustainability gezeigt. Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung bezieht sich auf den throughput eines sozio-technisch-ökologischen Handlungssystems, den der Ökonom Herman Daly definierte als "den Fluss, der mit dem Input von Rohmaterialen beginnt, gefolgt von ihrer Umwandlung in Güter and schließlich in Abfall als Output". Wenn eine Praxis nachhaltig ist, muss dieser Durchsatz, innerhalb der regenerativen und absorptiven Kapazitäten der Ökosysteme liegen (S. 42). Damit wird Sustainability auf die Funktionen der Produktionsprozesse innerhalb der Biosphäre bezogen. Nachhaltigkeit ist, wie Muraca zeigt, nicht die Erhaltbarkeit eines Systems für zukünftige Generationen, sondern die Getragenheit der Flüsse durch die Naturkreisläufe, die ein System auszeichnen.
Muraca thematisiert die philosophischen Grundlagen der Ökonomie ausgehend von Herman Daly, einem Schüler von Nicholas Georgescu-Roegen, der wiederum seine Kritik an der neoklassischen Ökonomik vor dem Hintergrund der Philosophie Whiteheads entwickelt hat. Muraca sieht eine ethische Bedeutung des ökonomischen Ansatzes von Georgescu-Roegens vor allem in der Kontextsensitivität. Es gibt demnach nicht ein Modell der ökologisch verträglichen Wirtschaft, das für alle Gesellschaften anwendbar ist. In der Décroissance-Bewegung (der Begriff stammt selbst von Georgescu-Roegen) wurde dieser Ansatz weiterentwickelt. Caillé, Latouche, Bonaiuti, Zamagni und andere entfalten eine systemtheoretische Bioökonomie, die davon ausgeht, dass Organismen "keine Maximierer" sind, sondern Systeme, die zu einem komplexen Ausgleich der verschiedenen relevanten Variablen neigen. "Die Hypothese der ‚Nicht-Sättigung' der neoklassischen Ökonomie trifft auf die biologischen Organismen nicht zu." (S. 355) Entsprechend ist Maximierungsverhalten in einer full world eigentlich irrational. Sie führt zur Verunsicherung und zur Verschlechterung des menschlichen Lebens. Hieraus ergibt sich eine fundamentale ethische Kritik an den neoklassischen Individualismus- und Wettbewerbskonzepten, denen bekanntlich ein expansives Modell zugrunde liegt. Zamagni schlägt als Leitvorstellung das Wohl des Gemeinsam-Seins vor. Effizienz als Gütekriterium wird durch Suffizienz und Relokalisierung ersetzt. Die Transaktion von Gütern und Dienstleistungen, die in der Ökonomie als Tausch konzeptualisiert wurde, wird in der Decroissance (vermittelt durch einen neu gelesenen Marcel Mauss) interpretiert als Geben, Empfangen und Wiedergeben. Die Gabenbeziehung enthält anders als der Tausch eine wechselseitige Anerkennung von Gebern und Empfängern.
Das Hauptstück des Buches stellt eine ökologische Interpretation von Whiteheads Prozessphilosophie dar. Muraca entfaltet sie im Kontext des Forschungsprogramms starker Nachhaltigkeit gemäß dem "Greifswalder Ansatz" von Ott und Döring. Whiteheads Kritik an der unreflektierten Abstraktion in den Naturwissenschaften ist von unmittelbarer Relevanz für das ökologische Denken. Dies wird z. B. am Begriff der fallacy of misplaced concreteness herausgearbeitet: Abstraktion ist für den Erkenntnisprozess unumgänglich. Das Problem besteht nach Whitehead nun aber nicht in der damit einhergehenden Ausschließung von Aspekten, sondern "in der Ausblendung dieser Ausschließung", sofern sie von den Wissenschaften nicht thematisiert wird (S. 66). Aus der Abstraktionsvergessenheit resultiert der Fehler der deplazierten Konkretheit im szientistischen Naturbild, wenn nämlich das Abstrakte fälschlicherweise für das Konkrete gehalten wird und an dessen Stelle tritt.
Kernthese der Konzeption starker Nachhaltigkeit ist die Nichtsubstituierbarkeit von Naturkapital. Dem Naturkapital kommt eine Multifunktionalität zu, die nur begrenzt durch künstliche Surrogate ersetzt werden kann. Muraca findet eine philosophische Grundlage dafür in Whiteheads Theorie des Lebendigen. Das "Leben" eines Organismus wird von ihm als eine Aktivität, "eine Quasi-Handlung" aufgefasst, nicht wie in anderen Ansätzen, als eine Eigenschaft von Systemen. Leben ist ein besonderer Nexus, der das System in die Lage versetzt, hohe Komplexität mit Fortbestehen zu verbinden und "selbst Neuartigkeit hervorzubringen, um den Neuheiten des Umfeldes entgegenzuwirken" (S. 122). Es ist diese Produktivität und Innovativität des Lebens, die einen wesentlichen Grund darstellt für die Unersetzbarkeit der Biosphäre durch künstliche Güter. Bei Whitehead wird der Organismusbegriff aus der Hypothese der "Fundamentalereignisse" (actual entities) entwickelt – einer Idee, welche alle Ausleger vor Herausforderungen stellt.
Muraca versteht die These der Fundamentalereignisse, die per Definition nicht wahrgenommen werden können, als ein Postulat, das "notwendig" sei, um eine kohärente Erklärung der Wirklichkeit gewinnen zu können, ohne in einen cartesischen Dualismus oder in einem unplausiblen Monismus zurückzufallen. – Ich bin nicht sicher, ob man so weit gehen muss, die Whiteheadsche Lösung als "die einzig sinnvolle Möglichkeit" (S. 97) auszuweisen. Sie bleibt ja doch spekulativ, im besten Fall plausibel. Was mir für das Verständnis des Whiteheadschen Postulats am meisten geholfen hat, ist ein Bild, das Muraca vorschlägt. Man kann sich die actual entity als einen Vollzug vorstellen, der wie eine Teppichweberin durch ihre Bewegungen einen Teppich webt (S. 95). Die wahrnehmbare Wirklichkeit ist wie der Teppich das Resultat von Prozessen. Allerdings gibt es in der Natur keine Weberin. Werden ist wie Weben. Die Aktivitäten des Webens der Wirklichkeit sind die actual entities. Whitehead scheint sich an dieser Stelle einer konsequent phänomenologischen Interpretation zu widersetzen, die Muraca sonst sehr fruchtbar umsetzt.
In Kapitel V entwickelt Muraca einen eigenen Ansatz zu einer "relationalistischen Prozessumweltethik", der es verdient, sorg-
fältig diskutiert zu werden. Die Landkarte moralischer Signifikanz, die bisher meistens ausschließlich über die Achse der moralischen Eigenwerte entfaltet wurde, wird erweitert durch eine zweite Achse der "relationalen Werte". Diese werden unterschieden in "funktional-relationale" und "fundamental-relationale" Werte. Letztere bedeuten die fundamentale Angewiesenheit in einem Prozessganzen, die durch funktionale Relationen nicht erklärt werden können. Darunter fällt z. B. die Produktivität natürlicher Prozesse. Die funktional-relationalen Werte sind Entitäten oder Prozesse, die "gut für x" sind und nicht ersetzbar (S. 284). Orte und Ökosysteme sind für die Qualität des Lebens von Menschen und Tieren, die in ihnen leben, "gut" – im Sinn des "guten Lebens" und der "Lebensqualität". Muraca verknüpft an mehreren Stellen ihre spannende Whiteheadlektüre mit dem capabilities approach von Martha Nussbaum.
Ich hoffe, dass Muracas Ideen in die philosophische Diskussion der ökologischen Ethik Eingang finden und diese systematisch weiterbringen.
Christoph Rehmann-Sutter, Lübeck
Lienkamp, Andreas: Klimawandel und Gerechtigkeit. Eine Ethik der Nachhaltigkeit in christlicher Perspektive. Paderborn: Schöningh, 2009, 534 S., ISBN 978-3-506-76675-5, Kart., EUR 58.00
Obzwar der Begriff "Klimakatastrophe" von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2007 erklärt wurde, sollte er dennoch tunlichst vermieden werden. Er verschleiert nämlich die anthropogenen Ursachen der gegenwärtigen Veränderungen unseres Klimas und verstellt so zugleich die Sicht auf damit verbundene Ungerechtigkeiten, sofern von den Auswirkungen des Klimawandels jene Länder, welche verursachend am wenigsten dazu beigetragen haben, die am stärksten betroffenen sind und sein werden. Klimawandel ist somit kein Katastrophen- oder Schicksalsthema, sondern eine Gerechtigkeitsfrage, die Lienkamp aus der Perspektive einer christlichen Ethik der Nachhaltigkeit zu beantworten sucht.
Doch ist der für den Klimawandel ursächliche Anstieg der Treibhausgaskonzentrationen wirklich primär menschlich veranlasst? Nach methodischen und begrifflichen Vorüberlegungen geht der Autor im zweiten Kapitel ausführlich auf Ursachen und Folgen des Klimawandels ein. Bezüglich der Ursachen gelangt er auf Basis einer breit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis zu dem Schluss, dass nahezu nichts dafür spricht, dass "der gegenwärtige Erwärmungstrend vor allem oder gar allein natürliche Ursachen haben könnte" (82) Die Gegenargumente vereinzelter, wiewohl medial mitunter breit inszenierter Klimaskeptiker überzeugen hingegen – jedenfalls innerhalb der scientific community – nicht, zumal deren Forschungen häufig von Teilen der Öl-, Kohle- und Energieindustrie finanziert werden und entsprechende Abhängigkeiten aufweisen. Vielmehr trifft es "sehr wahrscheinlich" (= mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 – 95%) zu – so der Vierte Wissensstandbericht des IPCC (International Panel on Climate Change) aus dem Jahr 2007, an dem mehr als 2.500 wissenschaftliche Experten beteiligt waren –, dass der seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtbare globale mittlere Temperaturanstieg eine "Folge des beobachtbaren Anstiegs der anthropogenen Treibhauskonzentrationen" (64) darstellt. Hält man sich die damit schon gegenwärtigen, in den kommenden Jahrzehnten aber noch weitaus gravierender zu erwartenden Folgen für Natur und Mensch vor Augen (etwa das Abschmelzen von Festlandeis; den globalen Anstieg des mittleren Meeresspiegels; die Zunahme extremer Wetterereignisse wie Hitze, Dürre, Wirbelstürme und Starkniederschläge; die Häufung von Überschwemmungen; die Gefährdung der Ernährungs- und Trinkwassersicherheit und damit einhergehende soziale Konflikte um Ressourcen; die Ausbreitung von Malaria und Cholera…), dann wird unabweisbar klar, dass eine adäquate Veränderung unseres persönlichen, strukturellen und ökologischen Handelns auf der Grundlage einer entsprechenden Ethik unumgänglich ist. Das gilt umso mehr, als ein entschiedenes und bereits jetzt einsetzendes politisches Handeln zur Vermeidung der schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels noch verhältnismäßig geringe ökonomische Kosten verursachen würde (vgl. 363).
Im dritten Kapitel reflektiert der Autor Grundlagen und Kriterien einer christlichen Ethik der Nachhaltigkeit. Aus theologischer Perspektive ist der Klimawandel stets auch eine Frage der Schöpfungsgerechtigkeit. Auf der Basis wichtiger Impulse biblischer Schöpfungstheologie, die überblicksmäßig relativ breit referiert werden, wird die Menschenwürde als einer der "zentralen normativen Ausgangspunkte" (198) ausgewiesen, der auch Andersgläubigen und Ungläubigen zugänglich ist. Die daraus hervorgehenden gleichen Rechte für alle Menschen, wie sie insbesondere auch zukünftigen Generationen zukommen, lässt angesichts der massiven Ungleichheit zwischen den Verursachern und Leidtragenden des Klimawandels die Gerechtigkeit als zentrales Kriterium zur ethischen Bewertung des Klimawandels herausstellen. Lienkamp entfaltet sie als personale, soziale und ökologische Gerechtigkeit. Operationalisiert wird sie von ihm unter anderem als Haltung globaler Solidarität, als vorrangige Option für die Armen und Nichtbeteiligten, als Menschenrecht jetzt lebender und kommender Generationen und im Blick auf Rechte der außermenschlichen Natur. Als eng mit der Gerechtigkeit verbunden werden der Grundsatz der Retinität und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Verursacher- und Vorsorgeprinzip ausgewiesen. Zusammengesehen ergibt sich aus dieser dreidimensional analysierten Gerechtigkeitsperspektive das Leitbild nachhaltiger Entwicklung, wie es erstmals im Brundtland‑Bericht (1987) Eingang gefunden hat und mittlerweile auch "zum Kernbestand christlicher Sozialethik" (158) gehört.
Im vierten Kapitel werden sehr konkret diverse technische, politische und unternehmerische sowie individuelle Instrumente zur Minderung der Ursachen des Klimawandels erörtert. Auch auf Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird kurz eingegangen. In der Schlussbemerkung wird nochmals auf die Dringlichkeit verwiesen, die Herausforderung des gegenwärtig bereits beobachtbaren Klimawandels anzunehmen. Denn, so Lienkamp unter Heranziehung eines Zitats von Hans-Joachim Höhn: "Noch besteht die Chance, das Unbeherrschbare zu vermeiden und das Unvermeidliche zu beherrschen. Nutzt man diese Chance nicht, wird das Unbeherrschbare unvermeidlich sein." (466)
Die Studie von Lienkamp, welche von der Katholisch-Theologischen Fakultät der
Otto‑Friedrich‑Universität Bamberg als
Habilitation für das Fach Christliche Sozialethik angenommen wurde, verdeutlicht eindringlich, dass die Veränderungen des Weltklimas kein unvermeidliches Schicksal darstellen, sondern in ihrer anthropogenen Verursachung eine gravierende Ungerechtigkeit markieren, die bestehende Ungerechtigkeiten zwischen den Industrie- und Schwellenländern gegenüber den ärmsten Ländern dieser Welt nochmals zu verschärfen droht. Sofern Al Gore zufolge die Vereinigten Staaten "für mehr Treibhausgase verantwortlich sind als Südamerika, Afrika, der Nahe Osten, Australien, Japan und Asien zusammengenommen" (77), liegt daher die primäre Verantwortung eines globalen und integrierten klimapolitischen Handelns auch bei den reichen Ländern. Wird von diesen aber der Ernst der Lage auch handlungsrelevant angenommen werden? Der Autor vertritt diesbezüglich weder eine schwarzsehend pessimistische noch eine blauäugig optimistische Sicht. Vielmehr sucht er durch die Überzeugungskraft der Argumente die Notwendigkeit eines veränderten Handelns zu motivieren. Und dies vor allem auf sozialethischer Ebene, indem soziale Systeme und Strukturen so zu gestalten sind, dass diese in der Erreichung ihrer klimapolitischen Ziele "möglichst wenig auf die Moralität der Subjekte angewiesen" (307) sind.
Lienkamps Arbeit besticht durch ein differenziertes argumentatives Vorgehen, das methodisch dem Dreischritt "Sehen – Urteilen – Handeln" folgt. Sie vermittelt wichtige Kenntnisse über Ursachen und Folgen des Klimawandels und bietet einen guten Einblick in heutige Standards theologisch-ethischen Reflektierens. Trotz der Überfülle an Zitaten (die im Text zitierten samt den in der Fußnote ausgewiesenen summieren sich wohl zumindest auf 3.000 – 4.000 Zitate) bleibt die Arbeit gut leserlich. Demnach ist nicht nur die Studie als solche, sondern auch das Literaturverzeichnis relativ umfangreich. Wer daher einen kürzeren Einstieg in das hier verhandelte Thema sucht, sei auf den von den deutschen Bischöfen herausgegebenen Expertentext "Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit" hingewiesen, an dessen Abfassung Lienkamp "intensiv mitgewirkt" (438, Fn 161) hat. Eine noch kürzere Fassung findet sich auf der Homepage des Autors. Für eine vertiefte Auseinandersetzung bleibt man jedoch auf das hier rezensierte Buch verwiesen.
Gerhard Marschütz, Wien
ALLGEMEINES
Scheule, Rupert M. (Hrsg.): Ethik der Entscheidung. Entscheidungshilfen im interdisziplinären Diskurs. Regensburg: Friedrich Pustet, 2009, 206 S., ISBN 978-3-7917-2215-3, EUR 29.90
Immer diese Entscheidungen! Alltag und Beruf sind eine einzige Kette notwendiger Entscheidungen: Ich kaufe dieses oder jenes Brot, ich gehe auf der einen oder anderen Straßenseite, ich grüße diesen oder jenen Menschen mehr oder weniger freundlich oder gar nicht, ich bewerbe mich um einen anderen Job, ich reise in den Urlaub – oder nicht. Auch wenn ich etwas nicht tue oder sogar dann, wenn ich überhaupt nichts tue, treffe ich damit fortlaufend Entscheidungen. Weil ich in jedem Augenblick meines Lebens nahezu unendlich viele Dinge nicht tue, die ich vielleicht tun könnte oder sollte, treffe ich sogar sehr viel mehr Entscheidungen, als mir bewusst sind. Alle meine Entscheidungen haben mehr oder weniger große Konsequenzen. In einigen Fällen kann ich sie gut vorhersehen und deshalb eine gut begründete Antwort auf die Frage geben, weshalb ich mich so und nicht anders entschieden habe. Ich kaufe dieses Brot, weil ich es gern esse und ich fahre in jenen Urlaubsort, weil ich mich dort letztes Jahr sehr gut erholt habe. Bisweilen habe ich aber nur den Eindruck, meine Entscheidungen gut begründen und damit verantworten zu können, weil ich sie nicht in allen Konsequenzen bedacht habe oder weil sie so vielfältige und für mich nicht überschaubare Konsequenzen haben, dass ich weder bereit noch in der Lage bin, ihre Auswirkungen vollständig vorherzusehen und abzuwägen. Schon beim Urlaub wird dies ein wenig sichtbar: Welche Folgen für das Klima wird meine Flugreise haben? Gibt es wirtschaftliche Auswirkungen auf die vielen vom Tourismus wirtschaftlich abhängigen Regionen dieser Welt, die ich in diesem Jahr nicht besuchen werde?
Wesentlich schwerer fallen zu verantwortende Entscheidungen, wenn sie nicht von einzelnen Personen für sich allein (wenngleich mit Konsequenzen für andere Menschen) getroffen werden, sondern von Gruppen von Menschen oder Organisationen wie einer Firma oder einer Regierung. Gerade bei den wichtigsten Entscheidungen, von denen viele Menschen stark betroffen sind, können die Konsequenzen oft bei größter Anstrengung und bestem Willen nicht überblickt werden. Soll deswegen auf die Anstrengung zur Begründung und zur Verantwortung verzichtet werden? Soll nur "aus dem Bauch heraus" entschieden werden? Oder werden Entscheidungsgründe einfach in oder hinter irgendwelchen abstrakten Entwicklungen oder Trends wie der technischen Entwicklung, dem Sachzwang, dem Fortschritt, dem Markt, der EU etc. versteckt?
Immer dann, wenn es um Entscheidungen und die Verantwortung dafür geht, kommt ganz selbstverständlich die Ethik als zuständige Theorie ins Spiel. Die Frage nach einer guten Begründung führt direkt zur Frage danach, was denn überhaupt "gut" ist – und damit sofort weiter nach einer Vielzahl von Fragen, die in der "Ethik der Entscheidung" erörtert werden. R. Scheule leitet sein Buch gleich doppelt ein, zunächst mit dem Hinweis, dass Entscheidungen im interdisziplinären Diskurs erörtert werden müssen und dann mit einer "werterwartungstheoretischen Antwort" (S. 13ff.) auf die Frage, was denn überhaupt eine Entscheidung ist. Schon in dieser Einleitung finden sich wohlsortiert viele der Stichworte und Herausforderungen, die in den weiteren Aufsätzen behandelt werden, von der ökonomischen Sichtweise und den Hoffnungen oder Illusionen "rationaler" Entscheidungen etwa als Konsument bis hin zu Komplexitätsproblemen, die Auswirkungen von Entscheidungen unüberschaubar machen.
Thomas Hausmanninger schaut in einer christlichen Perspektive auf die "Rational Choice Theory" (S. 25ff.) und erblickt ethische Defizite: "Wie der Vorrang der ethischen Rationalität in das Kalkül der Rational Choice einzubauen ist, aber ist noch ungeklärt" (S. 46).
Markus Voigt beschäftigt sich in seinem Beitrag (S. 47ff.) mit der Komplexitätsproblematik: "Was wird aus meiner Entscheidung? Folgenabschätzungen unter komplexen Bedingungen." Dabei geht es ihm nicht um eine neue "komplexe Theorie zur prognostischen Folgenabschätzung als analytischer Basis rationaler Entscheidungen ... oder eine ‚Entschuldigungstheorie'... Im Mittelpunkt der Argumentation steht vielmehr die Frage, welcher Stellenwert der Folgenabschätzung für ethische Urteilsbildung und Entscheidung in komplexen Zusammenhängen zukommt und was methodisch aus dem ‚systematischen Unwissen' hinsichtlich der Handlungsfolgen in komplexen Zusammenhängen für eine sozialethische Entscheidungstheorie folgt" (S. 48). Er fasst seine Antwort in acht Regeln (S. 67f.) zusammen, die zur Vorsicht mahnen, kurz: "Das postmoderne Bewusstsein der Grenzen der eigenen Vernunft sollte deshalb auch das Bewusstsein der Grenzen unserer Folgenabschätzungen und Nützlichkeitskalküle einschließen" (S. 75). Damit ist das erste Kapitel "Sozialwissenschaftliche Zugänge" abgeschlossen.
Im zweiten Kapitel (S. 79ff.) werden zwei "philosophische Zugänge" präsentiert. Jörg Lauster führt unter Bezug auf Schriften von Wilhelm Schmied mit seinen "Bemerkungen zum Verhältnis der Philosophie der Lebenskunst" in "die Kunst der Wahl" (S. 79ff.) ein. Peter Roth erinnert an "Entscheidungsregeln aus der antiken Ethik. Ciceros Schrift De officiis" (S. 91ff.).
Fünf "aszetische und theologische Zugänge" sind im abschließenden dritten Kapitel (S. 109ff.) zu finden. Johannes Schaber hilft uns aus der Kirchen-Geschichte zu lernen: "Unter welchen Bedingungen ist das ‚Fundament' der ignatianischen Exerzitien ein selektionsstarkes und hochintegratives Oberziel der Entscheidung?" (S. 109ff.) Wer aus dieser Geschichte etwas lernen will, kann erleben, dass es auch heute für Entscheidungen durchaus hilfreich sein kann, eine feste Basis, eine Grundeinstellung zu haben und "Alles zur größeren Ehre Gottes" tun zu wollen.
Klaus Arntz sieht "Moral unter Geltungsrisiko" und fragt ebenfalls auch historisch betrachtend "Entscheidungshilfe durch Moralsysteme?" (S. 129ff.). "Die ursprünglich als Gewissensphänomen wahrgenommene und im theologisch-ethischen Gewissensverständnis profilierte Überzeugung von der spontanen Urteilskompetenz des Gewissens wird angesichts der praktischen Unsicherheiten des moralischen Handelns im Alltag mehr und mehr in Frage gestellt. Die Konfrontation mit rechtlichen und moralischen Dilemmasituationen provoziert ein methodisch gesichertes Management des persönlichen Glaubenszweifels durch die Entwicklung der Moralsysteme" (S. 131). Arntz beschreibt und analysiert tutioristische und propabilistische Systeme.
"Eine Entscheidung ist eine Entscheidung", meint Wolfgang Palaver und untersucht "Chancen und Grenzen dezisionistischer Entscheidungskultur" (S. 157ff.), indem er sich kritisch mit Carl Schmitts Politischer Theologie (erschienen 1922) auseinandersetzt. "Schmitts Sehnsucht nach der Welt heidnischer Politik führte zu einem Dezisionismus der Gewalt. Das Vertrauen in den christlichen Gott der Liebe und Gewaltfreiheit kann in uns dagegen den Mut zur Entscheidung stärken, der die Liebe vermehrt und sich der Versuchung zur Gewalt entgegenstellt" (S. 169).
Johann Ev. Hafner schließt dieses Buch mit seinem Beitrag über "Entschiedenheit. Gebet als Beitrag der Religion zur Frustrationsabsorption" (S. 171ff.). "Unter Entschiedenheit versteht man die Fähigkeit des Entscheiders, an einer einmal getroffenen Entscheidung auch später noch festzuhalten" (S. 171). Willensschwäche und Entschiedenheit stehen sich entgegen; das Gebet kann helfen. "Als Vorzugsregel formuliert: Ziehe diejenige Alternative vor, deren Folgen sich leichter als Ausdruck von Gottes Willen darstellen lassen."
Jürgen Maaß, Linz
Tarkian, Tatjana: Moral, Normativität und Wahrheit. Zur neueren Debatte um Grundlagenfragen der Ethik. Paderborn: mentis, 2009 (Perspektiven der analytischen Philosophie: Neue Folge), 234 S., ISBN 078-3-89785-218-1, Brosch., EUR 32.00
Was tun wir aus philosophischer Sicht, wenn wir moralisch urteilen und argumentieren? "Bei der Suche nach einer überzeugenden Antwort ... kommen viele einzelne Fragen in den Blick. Allen voran sind dies semantische, metaphysische, epistemologische, psychologische und handlungstheoretische Fragen. Was bedeutet es, von einer Handlung zu sagen, dass sie aus moralischer Sicht geboten ist? Kann ein solches Urteil wahr oder falsch sein, und wenn ja, unter welchen Bedingungen wäre es wahr, unter welchen falsch?" (S. 11f.) Die Frage nach der Wahrheitsfähigkeit einer Aussage oder eines Urteils und den Bedingungen dafür führt offensichtlich ins Zentrum der Philosophie. Wer über solche Fragen nachdenkt, philosophiert. Dazu gehört, wie es Tarkian in der hier publizierten überarbeiteten Version ihrer Dissertation aus dem Jahre 2002 vorbildlich macht, ein systematischer Blick in die Literatur: Was haben andere PhilosophInnen dazu geschrieben? "In der Debatte um Grundlagenfragen der Ethik lassen sich zunächst zwei große oppositionelle Lager ausmachen. Auf der einen Seite stehen moralische Realisten naturalistischer und nonnaturalistischer Ausrichtung, auf der anderen Seite stehen Nonkognitivisten (oder, wie sie in letzter Zeit häufig genannt werden: Expressivisten)" (S. 12). Gibt es "nur" diese beiden Lager? Nein. Auf der Suche nach einem dritten Weg findet Tarkian z. B. Habermas, kantische Konstruktivisten, sowie Scanlon, Putnam und Nida-Rümelin. Auch das Buch der Autorin ist "von der Suche nach einer alternativen Antwort auf die metaethische Frage getragen" (S. 13) und wird "aus der Diagnose von Defiziten der beiden großen theoretischen Alternativen heraus motiviert" (S. 13).
Wohin führt ihre Argumentation? "Nach der hier favorisierten Lösung ist moralische Wahrheit eine diskursinterne Eigenschaft – die Eigenschaft der stabilen Erfüllung von Normen der moralischen Begründung, welche sich unabhängig von moralischen Überlegungen nicht angemessen spezifizieren lassen. Die Konzeption lässt Raum für die Idee des moralischen Fortschritts im Sinne einer Verbesserung moralischer Sichtweisen; sie sieht die Messlatte für moralischen Fortschritt aber nicht in einer moralischen Realität, die unseren Rechtfertigungsprozeduren vorgeordnet wäre." (S. 17)
Das Buch von Tarkian ist ein Bestandteil einer typischen philosophischen Erörterung, ein Beitrag zu einer Debatte von SpezialistInnen. Je nach Vorkenntnis der Theorien und Positionen, die in den ausführlichen Kapiteln über die vorhandene Theorielandschaft referiert und kritisiert werden, ist es mehr oder weniger verständlich geschrieben. Je nach der eigenen Position in dieser Landschaft ist es "richtig" – wer sich oder seine Position kritisiert sieht, wird vermutlich mit ihrer Darstellung und Kritik nicht ganz einverstanden sein. Ebenso wird es bei der Einschätzung zur vorgeschlagenen Lösung gehen.
Unabhängig von der jeweiligen Kenntnis und Position in der Debatte halte ich das Buch für lesenswert, weil es exemplarisch vorführt, wie gut und gründlich philosophiert wird.
Jürgen Maaß, Linz
Rothschild, Thomas: O Gerechtigkeit. Ein Essay über Verteilungsgerechtigkeit, Neid, Rache, Terror, Kompromiss und die Sozialdemokratie. Wien: pro media Verlag, 2010, 175 S., ISBN 978-3-85371-305-1, Kart., EUR 14.90
Mit bestimmten (ethischen) Kategorien agieren wir ständig, ohne uns die genaue Bedeutung stets bewusst zu machen, bzw. haben ein (wie wir meinen, ausreichendes) "Bauchgefühl" dazu, was gerecht und ungerecht ist, richtig oder falsch, korrekt dargestellt oder umgangssprachlich verwaschen. Thomas Rothschild dagegen analysiert diese Begriffe und den jeweiligen Umgang mit ihnen in den aktuellen Medien genauer. Dazu greift er sowohl auf das historische Begriffsverständnis als auch auf literarische Texte und filmische Szenen zurück, die diese geschichtlich gewachsene Fassung der genannten Begriffe illustrieren. Das heißt, er liefert uns nicht eine erneute Darstellung der vielfach schon vorhandenen theoretischen Begriffsgeschichten, sondern veranschaulicht diese an Hand von Literatur und Film. Er geht sowohl auf literaturgeschichtlich so bekannte Texte zurück wie: Der Kaufmann von Venedig, Michael Kohlhaas, Der kaukasische Kreidekreis etc. als auch auf neuere Literatur: Der Scherz von Milan Kundra; Bronsteins Kinder von Jurek Becker u.a.m. Da den meisten von uns viele Texte aus der Schule und der damaligen Interpretation bekannt sind, zeigt er damit gleichsam auf, wie unser Begriffsverständnis von Gerechtigkeit, Rache, Kompromiss durch diese Texte geprägt wurde. Der Autor verknüpft diese bekannten Lesarten durchgängig mit Anwendungen auf aktuelle gesellschaftliche Gerechtigkeitsfragen – sowohl mit den "großen" Menschheitsfragen wie Verteilungsgerechtigkeit als auch mit scheinbar "nebenbei" gestellten Fragen. Zum Beispiel: "Warum ... interessiert Sport fast nur, wenn es Sieger und Verlierer gibt? Warum bemüht sich fast jedes Filmfestival, wenn es eine gewisse Größe erreicht, um einen Wettbewerb?" In seiner Antwort verweist Rothschild darauf, dass diese Konventionen ... "das elementare Dogma der kapitalistischen Gesellschaft" spiegeln, der Wettbewerb habe auf allen Gebieten "sowohl das christliche Prinzip der Nächstenliebe und der Hilfsbereitschaft als auch das sozialistische Prinzip der Solidarität ersetzt. Konkurrenz ... darf Gleichheit nicht dulden ... Der vermeintlich Bessere, Schnellere, Stärkere wird belohnt, der Unterlegene ausgeschieden" (S. 21). Folgende Zeilen haben mir (auf Grund zahlreicher Diskussionen mit betroffenen Eltern) aus dem Herzen gesprochen: "Aber was trägt es zur Gerechtigkeit bei, wenn eine Frau, die nach Meinung irgendwelcher Juroren schöner ist als andere Frauen und es daher in der Welt, wie sie nun einmal eingerichtet ist, ohnedies leichter hat als ihre Konkurrentinnen, ausgezeichnet und mit einem ordentlichen Geldbetrag versehen wird? Was trägt es zur Gerechtigkeit bei, wenn ein Fußballer Millionenbeträge erhält, weil er mehr Tore schießt als ein anderer? Wird die Welt dadurch besser? Gibt es ein allgemeines Interesse an Toren?"
Das Hinterfragen solcher Alltagsklischees macht den Reiz des vorliegenden Buches aus – und natürlich das Wiedertreffen vieler "alter Bekannter" aus Literatur und Film wie Bonny and Clyde, Wyatt Earp und – seien Sie neugierig und lesen Sie selbst!
Viola Schubert-Lehnhardt, Halle (Saale)
PHILOSOPHIE
Thomas, Hans / Johannes Hattler (Hrsg.): Der Appell des Humanen. Zum Streit um Naturrecht. Frankfurt u. a.: Ontos-Verlag, 2010, 242 S., ISBN 13: 978-3-86838-086-6, Kart., EUR 24.90
Der vorliegende Band wurde erarbeitet auf Grundlage des gleichnamigen Interdisziplinären Colloquiums des Lindenthal-Instituts in Köln am 13. Juni, 19. September und 21. November 2009. Insgesamt acht Autoren thematisieren einen ethisch alten Streit um das sog. Naturrecht, mit dessen Hilfe Moral- und Rechtsnormen universell begründbar sein sollen. Doch kann man sich auf die Natur des Menschen im Kontext einer universellen Fundierung von Moral berufen? Einerseits wird einer Generalisierung von Theorien im Zeitalter des Post-Nihilismus und der Dekonstruktion metaphysischer Systeme vorgeworfen, dass sie die Reichweite menschlicher Erkenntnis von Wahrheit und somit den Horizont des Denkens illegitim überschreite, was in einer universalen Metaphysikkritik resp. anti-metaphysischen Grundhaltung gipfelt. Worüber angeblich nicht geschrieben werden kann, darüber soll man bekanntlich mit Wittgenstein schweigen. Andererseits tauchen auch Applikationsprobleme beim Naturbegriff auf: ist er nicht zu allgemein, als dass aus ihm konkrete und kasuistische, also für die "hic et nunc" andrängende Situation relevante Argumente abgeleitet werden könnten? Bleibt eine Begründung ethischer Normen und Rechte aus der menschlichen Natur nicht im Abstrakten und Allgemeinen stecken, so dass wir hier prinzipiell vor einer vieldeutigen und multi-valenten Lösungsmenge zu stehen kommen?
Doch geht es im vorliegenden Sammelband weder um kasuistische Moral noch um die Ausbuchstabierung spezifischer Moralsysteme, sondern um den schlichten Hinweis auf die notwendige Voraussetzung eines letzten apriorischen Fundaments für Moral und Ethik. Ohne eine solche universelle Basis hängt Ethik in der Luft und verliert damit zugleich ihre Überzeugungskraft bzw. ihre performative Virulenz. Ethik verblasst dann zu einem entbehrlichen intellektuell stimulierten Zeitvertreib ohne praktische Bedeutung, zu einem nominalistischen Spiel mit Worten ohne Fundierung in der Wirklichkeit. Um der o.g. Metaphysik-Kritik entgegenzuhalten: ist es nicht gerade spannend, nach Sicherung einer universellen Basis der Ethik nach Einzelapplikationen zu suchen bzw. die Frage nach der Ableitung konkreter Lösungen anzugehen? Auch unter Voraussetzung einer metaphysischen Begründung in Form des Naturrechts bleibt ein enormer Spielraum für ethische Diskussionen mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie in diesem Fall verantwortlich geführt werden müssen.
So verweist etwa der Herausgeber Johannes Hattler in seinem Beitrag "Menschenwürde und Menschennatur" (13 –36) zu Recht mit Rawls auf den Selbstwiderspruch eines vermeintlich liberalen Metaphysik-Kritikers, dass jede Kritik an Metaphysik wiederum selbst Metaphysik impliziert (31f.). Dennoch versucht er eine konsensualisierbare metaphysikneutrale Version des Naturrechtsbegriffs, indem er auf nicht-metaphysische vorpositive, also apriorische Voraussetzungen der menschlichen Würde verweist, wie sie im Grundgesetz genannt ist. Dazu gehören "Vernunft und Freiheit", "Leiblichkeit" und "basale Interessen" (34). Unter letzte wiederum werden die "(Selbst-)Erhaltung", "Entwicklung" und ein "Grundinteresse an personaler Anerkennung" (34 –36) gerechnet. Letzteres wird als die Negativfolie für die neuzeitlich konfliktorientierte Begründung von Recht und Staat gesehen: ohne positive Sozialnatur des Menschen kann es auch negativ keinen Konflikt geben, so dass Sozialnatur ursprünglicher ist. "Naturrechtliches Denken rekurriert immer auf eine universelle Menschennatur, als vorpositivem und kritischem Korrektiv des Rechts. Es verweist auf minimale, aber grundlegende moralische Wahrheiten, sofern das Recht die existentiell-moralische Dimension des Menschseins berührt." (36)
Um einen Einblick in das Feld der Diskussionsteilnehmer zu gewähren, sollen die weiteren Beiträge kurz genannt werden: der prominente CDU-Politker Christoph Böhr schreibt über "Das Recht schützt uns! Wer aber schützt das Recht? Zum Begriff der Würde: Letztbegründung als Selbstbezeugung" (39 – 62); der Rektor der Theologischen Fakultät Paderborn, Berthold Wald, reflektiert über "Naturalismus und Naturrechtskritik. In welchem Sinn ist das Naturgemäße Kriterium der Gerechtigkeit?" (63 –78). Manfred Spieker, renommierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, spricht über "Folgerungen aus der Natur des Menschen für die Weitergabe des Lebens und die Demokratie. Zur Instruktion Dignitas Personae" (79 – 92). Besonders instruktiv sind die sog. Aussprachen – die erste Aussprache folgt nach diesem ersten thematischen Block unter der Leitung von Johannes Hattler (93 –102).
Martin Rhonheimer, Professor für Ethik und Politische Philosophie an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom, eröffnet den nächsten thematischen Block mit "Unverzichtbarkeit und Ungenügen des Naturrechts. Über Politische Philosophie in der Tradition des Naturrechts" (103 –124). Dann schreibt Thilman Repgen, Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Bürgerliches Recht an der Universität Hamburg, über "Unfreiheit ist wider die Menschenwürde – eine rechtshistorische Miniatur" (125 –154); Stefan Mückl, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, über "Vor- und außerpositive Grundlagen des Verfassungsstaates" (155 –174), worauf die zweite informative Aussprache unter der Leitung von Hans Thomas folgt (175 –190). Der letzte thematische Block wird mit nur einem Beitrag abgehandelt: Josef Isensee, Professor am Institut für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedr.-Wilhelms-Universität Bonn, schreibt hier über "Der Grund des Naturrechts: das Bedürfnis nach materialer Gerechtigkeit" (191–220) – die dritte und letzte Aussprache unter der Leitung von Johannes Hattler beschließt dieses Thema (221–232).
Bei den Aussprachen kommen stets verschiedenste Personen zu Wort; unterschiedliche Argumente werden leichter nachvollziehbar gemacht, insofern das gesprochene Wort leichter verständlich ist als das geschriebene. Biografische Notizen (233 –236) sowie eine Kurzinformation zum Lindenthal-Institut beschließen den Band. Paradigmatisch mögen die letzten Worte von Isensee am Ende der letzten Aussprache sein: "Naturrecht birgt einen breiten Fächer von Denkmöglichkeiten eines Leitbilds für das richtige positive Recht kraft menschlicher Vernunfteinsicht und menschlicher Erfahrung. Das aber ist eine unabgeschlossene und unabschließbare Aufgabe, die jede Generation neu zu bewältigen hat" (231). Dem kann sich der Rezensent nur anschließen und hofft auf eine breite Leserschaft zwecks weiterführender Diskussion und gemeinschaftlicher Reflexion!
Imre Koncsik, Würzburg
RELIGION
Schlensog, Stephan: Der Hinduismus. Glaube, Geschichte, Ethos. Mit einem Vorwort von Hans Küng. München; Zürich: Piper, 2006, 540 S., ISBN 3-492-04850-1, Ln, EUR 24.90
Der Tübinger Theologe Stephan Schlensog, Mitarbeiter von Hans Küngs "Projekt Weltethos", will im vorliegenden Buch "beschreiben und analysieren, wie der Hinduismus entstanden ist und wie er sich in den verschiedenen Paradigmen seiner Religionsgeschichte entwickelt und entfaltet hat" (17). Damit rezipiert der Autor im Anschluss an seinen Lehrer Küng die Paradigmenanalyse, wie Thomas S. Kuhn sie für die Wissenschaften fruchtbar gemacht hat, im Bereich der Religion, hier des Hinduismus. Danach versteht man unter einem Paradigma "eine ganze Konstellation von Überzeugungen, Werten, Verfahrensweisen usw., die von den Mitgliedern einer gegebenen Gemeinschaft geteilt werden" (Kuhn; dazu: 18f.). – Küng hat dieses Verstehensmodell in seiner Trilogie zu den abrahamischen Religionen: "Das Judentum" (1991), "Das Christentum" (1994) sowie "Der Islam" (2004) in differenzierter Weise auf die Religionen übertragen und klarer, als es ohne diesen Begriff möglich wäre, die Zusammenhänge und Brüche der einzelnen Religion im Wandel der Zeit analysiert.
Schlensog nun wendet die Paradigmenanalyse auf den Hinduismus an, indem er nach Glauben, Geschichte und Ethos dieser Religion fragt und insgesamt sechs Paradigmen unterscheidet: die vedische Periode, die Zeit der asketischen Reformer, den klassischen Hinduismus, die Zeit des Übergangs, den modernen Hinduismus und schließlich das postmoderne Paradigma (vgl. 18).
Dabei geht er davon aus, dass Religion nicht nur Erlösungswege weisen, sondern auch Sinn und Orientierung geben will. Hier steht die Frage der Moral im Zentrum, die bereits in frühvedischer Zeit relevant war. So werden vom Einzelnen gewisse Tugenden und Pflichten gefordert. Warum sollte man wahrhaftig, enthaltsam und großzügig sein? Weil die Erfüllung des Ethos gute zwischenmenschliche Beziehungen zur Folge hatte, "die für die Gesellschaft und für ein gutes Zusammenleben unverzichtbar gewesen zu sein scheinen" (57).
Ebenso in den Upanishaden – einer Sammlung philosophischer Schriften des Hinduismus, die Bestandteil des Veda, der heiligen Schriften, sind – spielt das Ethos eine entscheidende Rolle: zum einen in Form sozialer Tugenden, die sich auf die Mitmenschen und die Gemeinschaft beziehen: Mildtätigkeit, Rechtschaffenheit, Nichtverletzen, Wahrhaftigkeit; zum anderen im Blick auf individuelle Tugenden, in denen sich der Einzelne zu seiner Selbstvervollkommnung übt: Askese, Durchführen der Opfer, Vedastudium (vgl. 137).
In diesem Zusammenhang ist der Dharma-Begriff wesentlich, der nicht die kosmische Ordnung meint, sondern "Gesetz", "rituelle Ordnung". Freilich erfährt der Begriff eine Ausweitung im Sinne einer "Totalität verbindlicher Satzungen" (Wilhelm Halbfass): nicht nur bezogen auf den rituellen Bereich, sondern auch auf das Ethisch-Religiöse (vgl. 138).
Doch darf man den Dharma nicht als statisches Gesetz missverstehen. Nein, alles, was ist, "hat seinen Dharma, hat nach seinen Gesetzmäßigkeiten zu leben, wenn man die gesamte kosmische Ordnung nicht gefährden will" (139; Hervorhebungen in Zitaten stets von Schlensog). So ist es der Dharma des Wassers, zu fließen und den Durst zu stillen.
Was die asketische Zeit betrifft, sind vor allem Buddha (143 –154) und Mahavira, der Begründer des Jainismus (154 –158), zu erwähnen. Zutreffend stellt Schlensog heraus, dass buddhistische Philosophie "nicht dem bloßen spekulativen Erkenntnisgewinn" dient, sondern sich immer schon auf spirituelle Praxis bezieht: nämlich auf die Frage, wie wahres Menschsein und Streben nach Erlösung möglich sind. Die Voraussetzung dafür ist ein moralisches Leben (vgl. 148). Nach Vorstellung des Jainismus kann der Einzelne Befreiung aus dem Wesenskreislauf erfahren, wenn er sich einem "radikal sittlichen, asketischen Lebenswandel" unterwirft, was "strengste Kontrolle der Gedanken und Sinne zur Abwehr jeglicher verderblicher Eindrücke" bedeutet (vgl. 156).
Auch in der klassischen Zeit hat die Lehre vom Karman eine entscheidende Bedeutung: Zum einen bietet sie einen "Leitfaden für die sittliche und religiöse Orientierung", zum anderen hilft sie, die Gegenwart aus den Tatfolgen zu rechtfertigen, und schließlich entwirft sie eine Perspektive, die auf eine "absolute Befreiung" gerichtet ist, wie Schlensog im Anschluss an Halbfass schreibt (vgl. 278).
Schlensogs Fazit: Man habe "offenbar sehr früh ein Bewusstsein entwickelt (…) für die Notwendigkeit elementarer ethischer Standards, ein Wissen um gemeinsame menschliche Grundwerte, die für ein Funktionieren der Gesellschaft, ja sogar zur Erlangung der Erlösung unabdingbar scheinen" (286). Am Ende laufen die verzweigten Elemente der moralischen Regeln auf "die berühmte Goldene Regel als elementare ethische Richtschnur gegenseitigen Verhaltens" hinaus: "Tue nicht einem anderen, was dir selbst nicht gefallen würde (wenn man es dir täte), das ist die Summe von Dharma, jedes andere Dharma gilt nach Belieben" (Mahabharata; 286).
Besonders lesenswert und zentral für die ethische Fragestellung ist das letzte Kapitel des Buches: "Der Hinduismus als ethisch-religiöse Herausforderung" (395 – 422). Zunächst macht Schlensog deutlich, dass der Begriff "Hinduismus" durchaus eine "relativ junge Bezeichnung" ist, die nicht die Inder selbst erfunden haben, die aber "spätestens seit dem 19. Jahrhundert auch von indischer Seite zur Selbstbehauptung gegenüber dem Westen mit vorbereitet wurde" (395); abgeleitet wird sie von "Hindu", der persischen Form von Sindhu, dem Sanskritnamen des Flusses Indus (vgl. 395).
Wer jemals in Indien war und in Kontakt mit religiösen Indern stand, wird dies bestätigen: Für Hindus ist der Hinduismus "mehr als ‚nur' Religion". Warum? Weil der Hinduismus Ordnung und Orientierung bieten will: "Dem Einzelnen wird sein individueller Ort zugewiesen in Familie, Gesellschaft und Kosmos, sein Denken und Handeln im Hier und Jetzt und über dieses Leben hinaus wird rückgebunden an eine allumfassende moralische Ordnung, an das große Ganze" (400). – Ohne die oben erwähnten "beiden großen Säulen hinduistischen ethischen Denkens" – die Karman-Lehre einerseits und den Dharma-Begriff andererseits – wird man den Hinduismus in seinem Innersten kaum verstehen können (vgl. 400).
Konkret wird der Dharma, wenn es um die Hindu-Familie geht. Sie ist "Lernort für richtiges ethisches Verhalten", indem sie den Familienmitgliedern klare Rollen zuordnet, die bereits in den alten Dharma-Texten festgeschrieben sind: Als Sohn hat der Einzelne andere Pflichten als in der Rolle von Tochter, Bruder oder Schwester (vgl. 411).
Hier gilt es, einige wesentliche Aspekte zu erläutern, die westlichen Beobachtern anachronistisch anmuten, aber durchaus die Ordnung des Familiensystems ermöglichen sollen: Die indische Familie ist streng patriarchalisch gegliedert; das heißt: Für den Erhalt und die Vermehrung des gemeinsamen Familienvermögens sind Vater und Sohn zuständig (vgl. 411).
Sodann gibt es rigide Heiratsregeln: Man soll unter seinesgleichen heiraten, wobei Isogamie und Endogamie besonders relevant sind: Man soll innerhalb des eigenen Standes und seiner Subkaste heiraten. Noch heute werden Ehen häufig von den Eltern arrangiert (vgl. 411f.).
Das traditionelle Frauenbild ist stark von den Dharma-Texten geprägt: Der Daseinszweck der Frau besteht darin, "dass sie ihrem Mann männliche Nachkommen schenkt, da, so die (…) traditionelle Vorstellung, nur über Söhne der Fortbestand seines Geschlechts gewährleistet ist" (412). – Freilich wird dieses "Ideal" heute von jungen Frauen, die gebildet sind, zunehmend in Frage gestellt (vgl. 412).
Am Ende seiner reichhaltigen Studie geht Schlensog auf die Idee des Weltethos ein, die seit ihrem Beginn mit dem Erscheinen von Hans Küngs Buch über das "Projekt Weltethos" (1990) eine stetige Wirksamkeit entfaltet, allerdings neben einer bemerkenswerten Rezeption auch Kritik erfahren hat. So macht Robert Spaemann in einem polemischen Aufsatz geltend, das Projekt Weltethos stehe "ganz in der Tradition neuzeitlicher Instrumentalisierung der Religion im Dienst der Moral und der Moral im Dienst der Staatserhaltung". Demgegenüber fällt auf, dass der damalige Kardinal Joseph Ratzinger der Idee offen gegenübersteht, als er sie in seinem Gespräch mit Jürgen Habermas erwähnt, das beide im Jahr 2004 geführt haben; obgleich er Spaemanns Kritik akzeptieren will. Auch der spanisch-indische Religionsphilosoph Raimon Panikkar schätzt Küngs Idee als "pragmatisch nützlich", weist aber darauf hin, "ein Weltethos, das nur auf der westlichen Weltanschauung begründet ist", sei "ein neues Beispiel des Monokulturalismus" und bewirke eine "Uniformierung".
Was also ist das Ziel der Idee, das letztlich auch Schlensogs Buch inspiriert hat? Es ist die "Besinnung auf gemeinsame elementarische ethische Standards", die als Grundlage dienen soll "für interkulturellen Dialog und Verständigung und als Basis für ein friedliches, ethisch verantwortliches Miteinander" (419).
Als so verstandenes Programm ist die Idee politisch und praktisch zugleich, insofern es darum geht, "Menschen verschiedener Kulturen und Religionen in ihren je verschiedenen Lebenskontexten" anzusprechen. Zu Recht hebt Schlensog hervor, dass es bei der Weltethos-Idee keineswegs um eine Einheitsreligion geht: nicht um den "kleinste(n) gemeinsame(n) ethische(n) Nenner der Weltreligionen"; das nämlich würde bedeuten, Religion durch Ethos zu ersetzen oder sogar eine "neue universale Ersatzreligion" zu schaffen, die die anderen Religionen dominieren könnte. Schlensog macht deutlich: Die Weltethos-Idee fragt nach dem "spezifischen Beitrag" der einzelnen Religionen mit ihren ganz verschiedenen Begründungen: Wie kann im ethischen Bereich voneinander gelernt werden? (vgl. 419). Wie kann das Trennende nicht überspielt, wohl aber überbrückt werden, indem man den Anderen in seinem Anders-Sein belässt, zugleich aber nach einem Gemeinsamen – beispielsweise der Goldenen Regel – Ausschau hält?
Und was können wir, abschließend gefragt, vom Hinduismus für ein solches Menschheitsethos lernen? Antwort: die spezifisch indischen Grundhaltungen: das Wohlwollen gegenüber allen Wesen, Mitleid, Mitfreude und – nicht zuletzt – Gelassenheit, wie der Tübinger Indologe Heinrich von Stietencron schreibt (vgl. 421).
In der Tat fügt sich das Buch gut an die von Küng verfassten Werke zu den abrahamischen Religionen an, worauf dieser selbst in seinem Geleitwort hinweist (vgl. 15). Es gelingt Schlensog zu zeigen, dass das Verstehensmodell der Paradigmenanalyse – wie Küng sie erstmals in seinem Buch "Theologie im Aufbruch. Eine ökumenische Grundlegung" (1987) auf die Religion übertragen hat (dort: 253 –273: "Zum Paradigmenwechsel in den Weltreligionen") – auch bei der Applikation auf "das indische religiöse Stromsystem" (Küng; 13) zu überzeugen vermag.
In summa: Die vorliegende Studie ist mehr als eine bloße Darstellung; sie erzählt eine spannende Geschichte voller dramatischer Entwicklungen (vgl. 18): die Geschichte des Hinduismus. Das Buch zeichnet sich vor allem durch eine überaus klare Struktur aus. Besonders hervorzuheben ist Stephan Schlensogs Fähigkeit, das unübersichtliche Material in eine Ordnung zu bringen und dem Leser mit großer Verständlichkeit zu präsentieren. So ist ein Buch entstanden, das jedem zu empfehlen ist, der sich mit dem Hinduismus und seinem Ethos befassen will.
Klaus Thomalla, Bochum
Marschütz, Gerhard: Theologisch ethisch nachdenken. Band 1: Grundlagen. Würzburg: Echter, 2009, 268 S., ISBN: 978-3-429-03049-0, Kart., EUR 16,80
Gerhard Marschütz legt nach einer Arbeit über die Haltung der Ehrfurcht (Würzburg 1992) und einer humanökologisch orientierten Familienethik (Münster u. a. 2000) nun ein Grundlagenwerk der Theologischen Ethik vor. Ziel des Faches sei es, "die Bedeutung des christlichen Glaubens für das Leben und Handeln der Menschen in der Welt von Heute" (5) zu erschließen. Dazu soll dieses Buch dienen, wobei sich Marschütz insbesondere an Studierende der Theologie bzw. des Lehramtes Katholische Religion wendet. In einem zweiten Band (Würzburg 2011) hat er sich zum Ziel gesetzt, auf dieser Basis konkrete Handlungsfelder theologisch-ethisch abzuhandeln.
Das Werk hat zweifellos die Chance, die anvisierte Zielgruppe zu erreichen: Der Sprachstil ist eingängig, die Argumentationen sind klar aufgebaut und mit treffenden Beispielen versehen, gedankliche Übergänge gestalten sich durch Zusammenfassungen und Ausblicke nachvollziehbar und sichern die dargelegten Erkenntnisse. Unterstützend wirken zusätzliche optische Hilfen wie Aufzählungen und Schlüsselbegriffe, die in einer Spalte am Seitenrand platziert sind. Übersichtliche Gliederung, fachliche Belege, Abkürzungsverzeichnis, umfangreiche Literaturangaben und ein Anhang mit Skizzen und Bezugstexten komplettieren den Eindruck eines leserfreundlich angelegten wissenschaftlichen Lehrbuches.
Inhaltlich folgt der Aufbau des Stoffes jener gewohnten Ordnung, in der die Moraltheologie im Anschluss an ihre nachkonziliare Erneuerung etwa ab den 1970er Jahren gelehrt wurde: Zunächst wird das Phänomen der Moral bzw. der moralischen Erfahrung und damit der Gegenstand der Ethik beschrieben (9 –34). Dann folgt eine Klärung ethischer Fachbegriffe und eine systematische Einordnung der Ethik als theologischer Disziplin (35 –72), wobei das neuscholastische Vorgehen dem rational-autonomen Ansatz gegenübergestellt und schließlich eine theologische Denkform autonomer Moral favorisiert wird. Die folgenden Kapitel widmen sich dem Gewissen bzw. seiner Erfahrung und Funktionen (73 – 96), dem Handeln unter der Bedingung von Freiheit, Schuld und Sünde (97 –144), dem Phänomen der Tugend bzw. personalen Haltung des Guten (145 –174) und wichtigen Ansätzen der Normbegründung (175 –240): einigen autoritativen Wegen (Bibel, Tradition), dem naturrechtlichen und diskursethischen Denken sowie der deontologischen und teleologischen Methode. Den Abschluss bildet ein Kapitel über Bedeutung und argumentativen Stellenwert der Menschenwürde (241–253).
Deutlich wird der systematische Duktus, der das theologisch-ethische Denken Marschützs bewegt: In allen Teilen des Werkes erscheint das Wesen der Moral als eine Dialektik von sozial geltendem Ethos (objektive Sitte, Normen, Unterscheidung richtig-falsch) und personaler Moralität (Gewissen, Tugend, Unterscheidung gut-schlecht). Wichtig sind zudem die im beschriebenen Verlauf eingebundenen aktuellen Bezüge, sei es, dass sie den wissenschaftlichen Status des Faches als solches betreffen, seine Argumentationsformen und anthropologischen Grundbegriffe berühren oder brisante Themen, um deren angemessene Erörterung in Kirche und Gesellschaft gerungen wird. So kommt es etwa zu Hinweisen auf den über die Hirnforschung neu aufgeflammten Freiheitsdiskurs (108, 111), auf die nicht einfache Situierung von sittlicher Vernunft und Menschenrechten angesichts der nicht abweisbaren Relativität bzw. Relationalität von Ethik (57ff., 164 –170, 210ff., 224 –232), auf die Dominanz utilitaristischer Ethiken (232ff.) oder auf die transpersonale Anlage von Schuld und Sünde (137ff.). Als Beispiel für aktuelle Streitfragen werden u. a. In-vitro-Fertilisation (176ff.), Lebensschutz (184, 226) und Normen der Sexualitätsgestaltung (92ff., 207, 211f., 228) angeführt.
Allerdings fehlen in diesem Durchgang bestimmte Themenaspekte und Hintergründe, die m.E. in einem Grundlagenwerk unverzichtbar sind: Die kulturelle Ausgangslage der Pluralisierung und Ausdifferenzierung moralischen Wissens wird zwar konstatiert (z. B. 164), es kommt aber zu keiner soziologischen Analyse dieser allenthalben prägenden Situation, so dass auch die hermeneutische Vorstellung einer lebensweltlichen Etablierung von Normen keinen adäquaten Bezug hat. Auch Wertphänomene finden an einigen Stellen Erwähnung (16ff., 31–34, 243), man vermisst aber eine Theorie der Werterfahrung, die den Zusammenhang zwischen menschlicher Ausgangslage, Sinn- bzw. Werthaftigkeit, explizit sittlichen Werten und situativen Normen herzustellen vermag. Das fällt umso mehr ins Gewicht, weil Marschütz mit Recht die Bedeutung und Kommunikabilität subjektiv erfahrbarer Wertgrößen für den sittlichen Diskurs erkennt und anmahnt (z. B. 218ff., 236). Weitere Bedenken zielen auf die vom Autor vorgelegte Schuld- bzw. Sündentheorie: Zu ausladend erscheint mir die Erörterung des Bemühens, Sünden ihrer objektiven Schwere nach zu klassifizieren, wobei es zutrifft, dass diese traditionelle "Entleerung" eines zentralen Existentials kirchlich längst nicht überwunden ist. Vor allem vermisse ich eine genuin theologische Interpretation der Schulderfahrung, die christlich mit dem Sündenbegriff angezielt wird: Letztlich geht es damit nicht um die zusätzliche – nun "vor Gott" erfolgende – Verstärkung von Schuld, sondern um ihre im Glauben wachsende existentielle Vertiefung, die innere Einsicht und personale Umkehr erst ermöglicht.
Damit verbinden sich abschließend zwei systematische Anfragen: Welches Konzept philosophischer Anthropologie liegt der bei Marschütz geleisteten Erörterung human ausschlaggebender Phänomene wie Gewissen, Freiheit, Schuld und Versöhnung zugrunde und verbindet sie? Denkbar ist eine existentialphilosophische Einbindung, mittels der deutlich würde, dass die genannten Erfahrungen Ausfaltungen jener personalen Grundsituation sind, in der ein Mensch sich dem Guten nicht gegenübersieht, sondern darin vor sich selbst gebracht ist, um sein Menschsein schöpferisch zu entwerfen und zugleich zu verantworten (vgl. 83ff., 104f., 162f., 171, 213).
Schließlich zur vorfindlichen Theologie: Marschütz zielt auf den Topos der in Jesus Christus offenbar gewordenen unbedingten Liebe Gottes und führt ihn binnentheologisch versiert aus (z. B. 49 – 61, 116 –121, 158ff.). Das wirkt im Laufe der Erörterung bisweilen anthropologisch unvermittelt, wobei dieses Desiderat das Fach insgesamt betrifft: Die Theologische Ethik darf nicht nur behaupten, sondern muss existentiell wie strukturell plausibel machen, inwiefern der Glaube im sittlichen Streben greift, ohne sogleich die "normative Last" zu verstärken oder lediglich schöner Zierrat zu sein. Marschütz verfolgt mit seinen Arbeiten diese ethisch und christlich befreiende Zielvorstellung. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass er bereit ist, auch lehramtliche Aussagen zu hinterfragen, wenn sie in puncto Moral sachliche Einsicht, sittliche Vernunft und kommunikative Erfordernisse konterkarrieren (36 – 41, 68f., 94f., 179ff., 227ff.).
Hanspeter Schmitt, Chur
SOZIALWISSENSCHAFTEN
Jacobi, Gert (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Epidemiologie, Diagnostik und Vorgehen. Bern: Hans Huber, 2008, 528 S., ISBN 978-3-456-84543-2, Geb., EUR 59.95
Prof. Dr. Gert Jacobi, emeritierter Leiter der Abteilung für Pädiatrische Neurologie am Zentrum der Kinderheilkunde an der Goethe-Universität Frankfurt, legt hier unter Mitarbeit von weiteren Fachexperten ein Handbuch zu den vielfältigen Fragen der Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung vor, wobei 7 der 14 Beiträge aus seiner Feder stammen.
Für die Aktualität der Arbeit sprechen allein schon die angeführten Daten. So werden in Deutschland jährlich zwischen 150.000 und 180.000 Kinder physisch misshandelt. Von denen, die wegen schwerer Verletzungen in Kinderkliniken aufgenommen werden, sterben 12 –15 %, und knapp 40 % bleiben auf Dauer geschädigt, vor allem durch Hirnverletzungen und Hirnblutungen.
Nach einer kurzen historischen Einführung in die Sozialgeschichte der Kindheit, der Körperverletzung und Kindesvernachlässigung durch Prof. Hans-Peter Kröner von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt beschreibt Jacobi in seinem Beitrag "Die derzeitige Situation bei physischer Kindesmisshandlung und Neglect" die diesbezügliche Häufigkeit und die Todesfälle durch Kindesmisshandlung, das Münchhausen-by-proxy-Syndrom sowie die pädiatrischen Anforderungen mit Darstellung einer Reihe konkreter Fälle. Im Beitrag "Begriffsbestimmungen und Überlegungen zur Kindesmisshandlung" wird aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik auf eine Definition verzichtet. Dafür werden aber das gesellschaftliche Umfeld, die Langzeitfolgen, die Forderungen an die Familiengerichte beschrieben und Vorschläge zur Vermeidung von Kindesmisshandlung gebracht. Im Beitrag "Formen der physischen Kindesmisshandlung und verwandte Phänomene" erläutert der Hrsg. den Begriff der Kindesmisshandlung, beschreibt das Schütteltrauma und geht auf die weltweiten Probleme der Kindermisshandlung und verwandter Phänomene ein, wie Kinderarmut, Beschneidung von Mädchen, Kinderarbeit, Heimerziehung, Kinderpornographie, Internet-Killerspiele, das aktive Verstümmeln von Kindern (Kinder als Bettler), die Aussetzung von Kindern, "Ehrenmorde" und rituelle Misshandlungen. Hier werden leider mangelnde Kenntnisse durch unsachliche Allgemeinplätze, wie etwa beim Exorzismus, aufpoliert. Im Beitrag "Klinische Erfahrungen" schreibt Jacobi auf der Grundlage von 234 eigenen Patienten über die herausragende Bedeutung des Alters eines misshandelten Kindes, die Verantwortung für die Diagnose, die Ursachen von Kindesmisshandlung und die Misshandler selbst. In "Klinik der physischen Misshandlungen" kommen das Schütteltrauma, Augenverletzungen, schwere Traumata, chronische Verletzungen wie Frakturen, Verbrühungen und Verbrennungen, Vernachlässigung bis zur Verwahrlosung, Verhaltensstörungen nach Kindesmisshandlung und das Münchhausen-by-proxy-Syndrom zur Sprache. Dem schließt sich der Beitrag "Differenzialdiagnose der physischen Kindermisshandlung" an, mit Hinweisen auf abnorme Blutungsbereitschaft, Hautveränderungen und neuropathologische Befunde. In "Die Rolle verschiedener Berufsgruppen bei Kindesmisshandlung und Neglect" geht Jacobi schließlich noch auf die Rolle der Ärzte und Kliniken, der Jugendämter, der Richter und auf die Rechtsprechung ein.
Nach diesen übergreifenden Beiträgen durch den Hausgeber folgen fachspezifische Beiträge. Dr. Valérie Oesch und Prof. Zacharias Zachariou von der chirurgischen Universitätsklinik Bern befassen sich unter "Kindesmisshandlung aus kinderchirurgischer Sicht" mit der körperlichen Untersuchung, der allgemeinen Wirkung stumpfer Gewalt auf Körper und Skelett, den Wirkungen von penetrierender Gewalt wie Schnitt-, Schuss- und Pfählungsverletzungen, mit Verletzungen bei sexueller Misshandlung, Wirkungen von Beschleunigungskräften wie beim Schütteltrauma, Tin-Ear-Syndrom, Skelettverletzungen sowie Wirkungen von thermischen und chemischen Noxen.
Die Radiologin Prof. Brigitte Stöver von der Charité in Berlin befasst sich in ihrem Beitrag "Bildgebende Diagnostik des Battered-Child-Syndroms" u. a. mit typischen Verletzungsmustern an den langen Röhrenknochen, Misshandlungsfolgen an der unteren und oberen Extremität, der Wirbelsäule, mit den Frakturen und dem Skelett, dem ZNS-Trauma und den viszeralen Verletzungen. Prof. Reiner Frank von der Universität München beschreibt in seinem Beitrag "Kindesmisshandlung aus kinderpsychiatrischer Sicht", neben Hinweisen auf Häufigkeiten und Entstehungsbedingungen, Diagnostik- und Behandlungskonzepte, die psychischen Folgen und das Konzept der langfristigen Beobachtung.
Prof. Hansjürgen Braztke und Dr. Constanze Niess, Goethe-Universität Frankfurt, erläutern in ihrem Beitrag "Kindesmisshandlung aus rechtmedizinischer Sicht" die rechtlichen Folgen der Einwirkung durch stumpfe und scharfe Gewalt, des Ertrinkens, der Strangulation, der Hitzeeinwirkung, der Vernachlässigung und des Münchhausen-by-proxy-Syndroms, während Dr. Stefan Heilmann vom Amtsgericht Frankfurt am Main und Prof. Ludwig Salgo, Goethe-Universität Frankfurt, in "Kindesmisshandlung und die Problemfelder des Rechts" die Frage des Kinderschutzes, des Schutzauftrages des Jugendamts und die Abwehr von Kindeswohlgefährdung durch das Familienrecht erläutern.
Im letzten Beitrag "Das Handeln des Jugendamtes bei Kindesmisshandlung" gibt Dipl.-Soz.-Päd. Ulrike Friedrich-Graf vom Stadtjugendamt München einen Einblick in die Gefährdung des Kindeswohls, das sozialpädagogische Handeln nach Meldung einer Gefährdung, den Diagnoseprozess, die Gestaltung des Hilfsprozesses, die Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe, die Verfahren zur Qualitätssicherung im Gefährdungsfall, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Medizin sowie das Verhältnis der Jugendhilfe zu den Strafverfolgungsbehörden.
Dieser stichwortartige Überblick zu den Autoren und den einzelnen Beiträgen der vorliegenden Arbeit, die mit konkreten Beispielen und zum Großteil auch mit Grafiken, Tabellen und Farbbildern der verschiedensten Misshandlungsformen angereichert sind, veranschaulicht nicht nur die Vielfältigkeit des Kindesmissbrauchs und der Vernachlässigung von Kindern, sondern auch die Vielfalt der entsprechenden Beschreibung durch die Autoren. Die Beiträge sind in allgemein verständlicher Sprache verfasst, ohne Anmerkungen, jedoch mit Literaturangaben am Fuß der Beiträge oder am Ende des Bandes, der mit einem umfangreichen Literatur-, Abkürzungs- und Autorenverzeichnis sowie einem Sachregister schließt.
Was den ethischen Aspekt betrifft, so ist der Band neben den rechtlichen Betrachtungen durch die Darstellungen der einzelnen Misshandlungsformen an Kindern eine Fundgrube an Beispielen für ethische Erwägungen, geht es hier doch um die Verletzung von Menschenrechten in der Extremform.
Insgesamt kann der Band als ein Standardwerk in der Darstellung der Kindesmisshandlung bezeichnet werden. Er gehört somit nicht nur in die Hände von Kinderärzten, Sozialarbeitern, Juristen, Seelsorgern und Politkern, sondern in jede Hand, für die das Kindeswohl bedeutsam ist.
Andreas Resch, Innsbruck
Weitin, Thomas (Hrsg.): Wahrheit und Gewalt. Der Diskurs der Folter in Europa und den USA. Bielefeld: transcript, 2010, 293 S., ISBN 978-3-8376-1009-3, Brosch., EUR 29.80
Das Waterboarding in Guantánamo und das Vorgehen des Frankfurter Polizeipräsidenten, der in einem Entführungsfall dem Täter mit Folter drohte, motivieren eine eingehende Beschäftigung mit dem Phänomen der Folter und den Diskussionen, die um sie geführt werden. Insofern ist ein Band willkommen, der sich neben ethischen und rechtlichen Fragen explizit der geisteswissenschaftlichen Fragestellung zuwendet, wie denn "Folter" zur Sprache gebracht wird. Offenkundig sind ja von den "ticking bomb"-Szenarien der Utilitaristen, in denen Rettungs- und Präventivfolter angesichts eines Täters, der eine ganze Gemeinschaft bedroht, motiviert werden, bis hin zu den Gewaltphantasien in Action- und Horror-Filmen sehr auffällige Inszenierungen von Folter zu beobachten. Der anzuzeigende Band stellt sich dieser Aufgabe, indem er zunächst die Grundlagen der Folterdiskussion betrachtet, um dann die Diskurse über Folter in Europa und den USA zu analysieren. Th. Gutmann weist auf den Schutz vor Folter als dem tragenden Konstitutionsprinzip der deutschen Verfassung hin. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen sollte einen Schutzbereich gegenüber Kollektivinteressen schaffen, mithin die Opferung oder vollständige Instrumentalisierung des Einzelnen für das Kollektiv verhindern. Damit zeige das Grundgesetz eine direkt antiutilitaristische Struktur. Die Rationalität des Rechts sei hier eine antikonsequentialistische. Der Preis solcher kategorischer Prinzipien sei der Mangel an intuitiver Plausibilität des "fiat iustitia pereat mundus". Gutmann beendet seine Darstellung, indem er einen inflationären Bezug auf die Menschenwürde beklagt. Da diese ein "Gewinnargument par excellence" darstellte, würde sie im biopolitischen Diskurs übermäßig, will sagen auch auf Embryonen, ausgedehnt. Der sachliche und argumentative Zusammenhang zur Folterproblematik wird hierbei nicht recht deutlich. Es scheint, als habe der Autor das Bedürfnis einer weltanschaulichen Positionierung nicht ganz unterdrücken können. Dieser Tendenz folgt noch ungehemmter der Fernsehwissenschaftler L. Ellrich, wenn er schon in Fußnote zwei in wenigen Sätzen das Christentum als Perversion glaubt demaskiert zu haben. Er fragt sich, ob die westliche Kultur überhaupt moralische Ressourcen mobilisieren könne, um die gängigen Effizienz-Argumente – etwa der utilitaristischen Folterbefürworter – zu entkräften, eine sowohl relativ als auch absolut eher überraschende Einschätzung. B. Wolf untersucht die diskursiven Praktiken von Folter und Martyrium, deren gemeinsame Geschichte er in der römischen Rechtspraxis ausmacht. Ausführlich untersucht er Voltaires Schaffung von Öffentlichkeit angesichts der Folter. Parallel dazu geht er auf das zeitgleiche Projekt der Bollandisten ein, Märtyrerakten zu sammeln. P. Oestmann stellt sich die Aufgabe, rechtmäßige und rechtswidrige Folter begrifflich zu unterscheiden. Er geht dabei rechtsgeschichtlich von drei Phasen aus, einer, in der reines Ermessen bei Anwendung und Durchführung herrschte, eine, in der vor allem die Durchführung nach freiem Ermessen sich vollzog und eine letzte, kurze, schon die Ächtung der Folter vorbereitende, in der Anwendung und Durchführung streng geregelt waren. Th. Weitin berichtet über eine Kirchenräuberbande des 18. Jahrhunderts, deren Prozess durch einen Lüneburgischen Pastor detailliert überliefert ist. Dabei kann er der "spirituellen" Dimension der Folter nachgehen: Einige Räuber waren bereits foltererfahren, so dass Einblicke in die Spezifik des Nicht-Wissens über die Länge und Härte der Folter als eigentliches Mittel der Folter möglich werden. Er geht in diesem Zusammenhang auch auf Kants Ablehnung des Eids als "tortura spiritualis" ein, wonach selbst ein Zwang zur Wahrheit der Freiheit widerspricht. D. Kremer beschreibt das diskursgenerative Moment der Folter in der Literatur der Romantik. Dabei unterscheidet er zwei komplementäre Grundformen: Die Darstellung der Folter zwecks idealistischer Darstellung einer Art Triumph des Willens und eine eher realistische Hinwendung zur Gebrochenheit des Menschen unter der Folter. An Hoffmann stellt er das bis hin zu Kafka wirkmächtige Selbstbild des Künstlers als des sich selbst folternden vor. S. Kramer geht Filmkritiken Amérys nach, in denen dieser einer bloß ästhetizistischen Darstellung der Folter, etwa in Film "L' Eden après" von Robbe-Grillet, entgegentritt. Aktuellere Streifen hat A. Meteling im Blick, der im modernen Splatterfilm eine Ablösung der Folter vom Zweck der Wahrheitsbeschaffung beobachtet. In der Diskussion um mediale Gewalt sieht er eine Dominanz von "stimulus response"-Theorien gegenüber Theorien der Katharsis. J. Martschukat geht dem Parallelismus von Lynching und Todesstrafe in den USA des frühen 20. Jahrhunderts nach. Er beschreibt eine Art Ersetzung des "public torture lynching" durch eine nicht minder rassistisch ausgerichtete, aber staatlich monopolisierte Form der Tötung durch die Todesstrafe. S. Niedermeier zeigt den Zusammenhang zwischen Folter und Lügendetektoreinsatz auf. Einerseits sollte er den brutalen Alltag der Verhörpraxis versachlichen, andererseits entsprachlicht der Detektor genauso wie die Folter den Zugang zur Wahrheit. An den Geschehnissen in Guantánamo und Abu Ghraib macht K. Mladek den perfiden Zusammenhang von Scham und Folter deutlich. Wer gefoltert wird und seine Sache verrät, sei damit nicht dem Mitleid, sondern der Verachtung überantwortet. C. L. Boggs befasst sich anschließend mit der Auffälligkeit, dass Hunde in Abu Ghraib und anderswo keine geringe Rolle spielen, und versucht dem mit Lacan und Derrida auf den Grund zu gehen. Insgesamt bietet der Band einige lesenswerte Zugänge zum Phänomen, die eher juristisch und historisch ausgerichteten Beiträge sind dabei sicher von größerem Gehalt als die sich teilweise in Gesuchtheiten verlierenden medientheoretisch oder kulturwissenschaftlich ausgerichteten Beiträge.
Joachim Comes, Frankfurt a. M.
Beckmann, Jan P.: Ethische Herausforderungen der modernen Medizin. Freiburg; München: Alber, 2009, 502 S. ISBN 978-3-495-48394-7, Geb., EUR 49,00
Im Schlusswort verweist der Autor darauf, dass die moderne Medizin sowohl Urheberin als auch Adressatin der Herausforderungen ist, "indem sie den Einzelnen und die Gesellschaft als Ganze mit neuen wissenschaftsbasierten Handlungsoptionen konfrontiert" (S. 497). Die ethischen Herausforderungen werden in vier Bereichen dargestellt, in der Forschung (Beispiel Stammzellforschung), in der Diagnostik (Beispiel Genetische Diagnostik), auf dem Gebiet der therapeutischen Art (Beispiel Transplantationsmedizin) und im Bereich nicht-kurativer Art (Beispiel Palliativmedizin).
Zu allen vier Teilen, die wiederum in jeweils vier bis sechs Kapitel gegliedert sind, gibt es einen umfangreichen Anmerkungs- und Literaturnachweis. Im Vorwort wird darauf verwiesen, dass das Buch aus einer Reihe von Vorlesungen, Publikationen und Lehrmaterialien entstanden ist. Dazu wird in jedem Kapitel noch einmal der Nachweis angeführt.
Der Autor besitzt langjährige Erfahrungen in der medizin-ethischen Aus- und Weiterbildung und ist selbst "seit 2002 (stellv.) Mitglied der Zentralen Ethikkommission für Stammzellforschung (ZES) in Berlin", ist also auch im interdisziplinären Sprachgebrauch geübt. Insofern ist dieses Buch für alle, die eine gewisse philosophische Vorbildung besitzen, eine kompetente Informationsquelle zu den genannten vier Bereichen.
Innerhalb der Rezension ist es unmöglich, auch nur alle Kapitel zu erwähnen, deshalb beschränke ich mich auf vier wesentliche Erkenntnisse, die der Autor vermittelt:
Erstens, die ethische Herausforderung ist vor allem eine an die Haltung des Arztes als Forscher oder Therapeut. Alle Bemühungen um ein Gesetz schaffen nur einen nationalstaatlichen Rahmen, lösen aber nicht die herangereiften ethischen Konflikte. Das gilt für die nationale wie die internationale Debatte um den Schutz und die Nutzung des Embryos, die Ausschöpfung neuer gendiagnostischer Möglichkeiten, den Umgang mit Organen und Geweben sowie die Einstellung zur Schmerzlinderung, Sterbebegleitung und dem Töten auf Verlangen. Der Autor ist bemüht, die Konfliktfelder zu benennen, den Weg bis zur aktuellen Gesetzgebung darzustellen und den Handlungsspielraum, der verbleibt, anzugeben.
Zweitens, im Mittelpunkt aller medizinethischen Herausforderungen steht der veränderte Zeitgeist mit dem Primat der Selbstbestimmtheit im Gegensatz zur Fürsorge, die als "Paternalismus" schon einer Legitimation bedarf. An die Stelle der früher geltenden Wertorientierung "das Wohl des Kranken ist oberstes Gesetz" tritt "der Wille des Kunden ist oberstes Gesetz" (Dies ist meine Formulierung. E.L.) Natürlich ist das Recht auf umfassende Information (informed consent) sowie das Recht auf Nichtwissen ein Fortschritt. Aber die Herausforderung besteht auch darin, dass aus der Selbstbestimmung nicht ein "Recht auf Verwahrlosung" wird und die Vernachlässigung der Fürsorge das Töten auf Verlangen induziert. Wichtige Forderungen wie "Selbstzweckhaftigkeit" und "Unverfügbarkeit des Menschen" werden unter der etwas illusionär wirkenden Überschrift "Der Mensch als Freiheitswesen" (S. 147) abgehandelt.
Drittens, die Warnung vor Profitmaximierung in Verbindung mit der Privatisierung in Bereichen der Forschung und Therapie ist allen vier Teilen immanent. Das Gewinnstreben durch Patente ist ein Thema der Stammzellforschung. Der Versuch, von Ärzten und Versicherungen über die Gendiagnostik Gewinne zu erzielen, reizt natürlich auch Bürger, sich Vorteile zu verschaffen. Der Organmangel in der Transplantationsmedizin bringt immer neue Ideen zu einer materiellen Vergütung der Spender, zur Erweiterung der Lebendspende und hat zum Ergebnis, dass der Organhandel international nicht gestoppt werden konnte. Unendlich sind die Debatten über die Pflege Schwerstkranker und Sterbender sowie die zögerliche Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Palliativmedizin.
Viertens wird damit deutlich, dass die Herausforderungen eher zu- als abnehmen. Welchen Spielraum ethische Bemühungen durch Kommissionen haben, bleibt für die Zukunft offen. Niemand kann heute sagen, wie bei der internationalen Konstellation die Novellierung des 2008 beschlossenen Stammzellgesetzes, des 2009 beschlossenen Gendiagnostikgesetzes, des wegen des Organmangels ständig in der Diskussion stehenden 1997 beschlossenen Organtransplantationsgesetzes (ergänzt durch das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben aus dem Jahr 2007) und auch des 2009 im Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Patientenverfügung aussehen wird. Bereits in Teil I, Kap. 4 ("Ethik nach Vorgaben des Gesetzes?"), verweist der Autor darauf, dass das Parlament nicht über Ethik entscheidet, "sondern über die Ausgestaltung des Rechts", und leitet daraus die Notwendigkeit einer konstitutiven Aufgabe der Ethik ab (S. 86).
Ernst Luther, Halle (Saale)
Hilt, Annette / Isabella Jordan /Andreas Frewer (Hrsg.): Endlichkeit, Medizin und Unsterblichkeit. Geschichte – Theorie – Ethik. Stuttgart: Franz-Steiner, 2010, 329 S., ISBN 978-3-515-09714-7, Kart., EUR 48.00
Das Buch gliedert sich in drei große Teile. Der erste befasst sich mit Endlichkeit und Unsterblichkeit im historischen Kontext. Insgesamt fünf Beitrage widmen sich der Kulturgeschichte der Unsterblichkeit und medizinischen Visionen bzw. Spekulationen zu dieser Idee. Sowohl der Beitrag von A. Frewer als auch von F. J. Illhardt erläutern auch die Kunst der Verbildlichung dieser Ideen anhand zahlreicher, teilweise farbiger Abbildungen.
Zu diesem Diskurs gehört nicht zuletzt die Sozialgeschichte des Scheintods (G. Rüve) – damit rückt die Autorin ein Randphänomen in das Zentrum ihres Beitrags. Sie analysiert sowohl Geschichten und Erzählungen über das Lebendigbegrabenwerden (u. a. in diversen gesammelten Texten der Gebrüder Grimm – z. B. das allseits bekannte Märchen von Schneewittchen) als auch moralische Wochenblätter und Zeitschriften der Aufklärung, medizinische Dissertationen und Bestattungspraktiken zu diesem in allen Jahrhunderten die Phantasie der Menschen beschäftigenden Phänomen.
Der zweite Teil analysiert Sterblichkeit und Transhumanismus im Spiegel sozialer Phänomene. Dazu bestimmt R. Heil zunächst den Begriff Transhumanismus (kurz: Glaube an die Überwindung der Sterblichkeit) und beschreibt Vorläufer (einige meinen, dieser Begriff finde sich bereits in Dantes "Göttlicher Komödie") und Zeitgenossen dieser Bewegung sowie die Entstehung der World Transhumanist Association. Zutreffend ist sicher die Wertung des Autors, dass die Bewegung der Transhumanisten ihren steigenden Bekanntheitsgrad "weniger der Arbeit ihrer Mitglieder, als vielmehr dem Bekanntheitsgrad ihrer Kritiker (verdankt). Autoren wie Francis Fukuyama und Jürgen Habermas ... haben implizit oder explizit den Transhumanismus bzw. die von ihm vertretenen Positionen kritisiert " (S. 141).
Besonders interessant war in diesem Teil für mich die von O. Krüger vorgenommene Beschreibung kryonischer Unsterblichkeitshoffnungen. Der Beitrag enthält eine kurze Geschichte der Kryonik, Fakten zur Gründung entsprechender Organisationen und Zahlenmaterial zu gegenwertigen Kryonauten (eingefrorenen Leichnamen) und den jeweils angewandten Techniken.
Der dritte Teil des Buches wendet sich Ideen der Endlichkeit und Sterblichkeit in der Ethik zu. Hier soll vor allem am Ende des Lebens die Handlungsfähigkeit des sterbenden Menschen ins Zentrum der Betrachtungen gerückt werden. Am eindrucksvollsten gelingt dies K. Ohnsorge und Ch. Rehmann-Sutter in ihrem Beitrag über empirische Studien in der Palliativmedizin. Sie verweisen nicht nur auf ein Manko in der Forschung dazu, sondern räumen auch überzeugend mit dem Vorurteil auf, dass Studien in der letzten Phase des Lebens, dem Sterben, die Menschen zusätzlich und unnötig belasten. Im Gegenteil – dieses Einlassen auf den Sterbewunsch des Patienten und Gespräche oder Studien in dieser Zeit, können die Mauer des Schweigens brechen, die den Patienten sonst häufig umgibt.
Der letzte Beitrag von P. Strasser ist Paradoxien des medizinischen Forschritts (angesichts des Todes) im Zeitalter der Autonomie gewidmet: "Umso mehr Medizin es gibt, umso mehr fühlen sich die Menschen krank oder durch Krankheit bedroht." "Umso mehr Ethik in der Medizin Platz greift, umso weniger ist die traditionelle Rolle des guten Arztes noch verfügbar." "Umso mehr auf Patientenautonomie gepocht wird, umso weniger rationale und psychische Bewegungsfreiheit bleibt unter Umständen dem Patienten." ... "Je stärker die Forderung nach dem autonomen Sterben wird, umso lebensfixierter wird die Gesellschaft und umso sinnloser erscheint der Tod.
Viola Schubert-Lehnhardt, Halle (Saale)
Seith, Carola: Status und Schutz des extrakorporalen Embryos. Eine rechtsvergleichende Studie. Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft, 2007 (Ethik und Recht in der Medizin; 42/2), 377 S., ISBN 978-3-8329-2825-4, Pb, EUR 69.00
Die Methoden der modernen Reproduktionsmedizin und die unmittelbar mit ihnen in Zusammenhang stehenden Problembereiche der Präimplantationsdiagnostik und Stammzellforschung werfen hochbrisante Fragen nach dem moralischen bzw. rechtlichen Status des extrakorporalen Embryos und seiner entsprechenden Schutzwürdigkeit auf: Ist der Status eines Embryos in vitro substantiell verschieden von dem eines Embryos in vivo oder eines geborenen Menschen? Lässt sich der Umgang mit Embryonen danach bemessen, in welchem konkreten Entwicklungsstadium sie sich befinden, wie sie entstanden sind oder welche konkrete Entwicklungsmöglichkeit sie besitzen? Welchen rechtlich geschützten Interessen (z. B. Recht auf Leben und körperliche Identität, Recht auf Fortpflanzung, Schutz der Gesundheit und Forschungsfreiheit) ist unter Umständen der Vorrang gegenüber dem Schutzanspruch des extrakorporalen Embryos einzuräumen?
Die vorliegende Studie von Carola Seith nimmt diesen weiten Fragehorizont unter Berücksichtigung von insgesamt sechzehn europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen bzw. deren Regelungen zu Status und Schutz des extrakorporalen Embryos in den Blick, und zwar mit dem erklärten Ziel, "die festgefahrenen Fronten in der deutschen Statusdebatte zu lockern und alternative Lösungskonzepte für die Frage nach dem Umgang mit extrakorporalen Embryonen aufzuzeigen" (25). Ob die Autorin diesem hochgesteckten Ziel gerecht zu werden vermag, wenn sie gegen Ende ihres detaillierten und differenzierten Rechtsvergleiches mitsamt den darin aufscheinenden moralischen Einstellungen und anwendungsbezogenen Interessenlagen kurzerhand den Versuch für gescheitert erklärt, einen Status des Embryos zu definieren, der sämtliche handlungsorientierte Fragen schlüssig aus sich selbst heraus beantwortet (341), muss allerdings bezweifelt werden. Prinzipiell unvereinbare Positionen in der gesellschaftspolitischen Diskussion über den adäquaten Umgang mit dem Embryo in vitro, welche diesen entweder als voll schutzwürdigen Inhaber der Menschenwürde und Träger des Rechtes auf Leben auffassen oder ihn aber je nach Entwicklungsstadium und kontextueller Situation für lediglich eingeschränkt schutzwürdig halten und letztlich als Objekt behandeln wollen, lassen sich nicht dadurch annähern, dass man vom entscheidenden Aspekt dissentierenden Statusbestimmungen absieht und eine pragmatische "Verständigung auf einen mittleren Weg" (351) unter möglichst breiter Einbeziehung verschiedenster Interessenvertreter empfiehlt.
Bei aller Einsicht in die Berechtigung und Notwendigkeit juristischer bzw. ethischer Kompromisse gibt es gleichwohl in jenen Fragen, die unmittelbar das Existenzrecht von geborenen oder ungeborenen (egal ob in vivo oder in vitro) Menschen betreffen, nicht wirklich die Möglichkeit zu einem fairen statt im Kern faulen Kompromiss. Dass Carola Seith ausgerechnet die deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch als gelungenes Modell des Ausgleichs zwischen Verfechtern eines ausnahmslosen Schutzanspruchs des Ungeborenen einerseits und Fürsprechern des vorrangigen Selbstbestimmungsrechts schwangerer Frauen andererseits anführt (350f.), macht ihr Plädoyer für eine konsensorientierte Kompromisslösung in Fragen des Umgangs mit extrakorporalem menschlichem Lebens nicht überzeugender. Ganz im Gegenteil: Gerade die Abtreibungsgesetzgebung ist nach wie vor – nicht nur hinsichtlich der durchgeführten Spätabtreibungen und der zum Teil kryptoembryopathischen medizinischen Indikation – heftig umstritten und gilt als verfassungsrechtlich höchst problematisch. Weit davon entfernt, den geforderten Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens nicht nur in der Theorie, sondern auch in der konkreten Anwendung zu gewährleisten, läuft das geltende Abtreibungsrecht de facto auf eine Fristenregelung mit vorgeschalteter Pflichtberatung hinaus, und man muss sich fragen, wann der deutsche Gesetzgeber seiner vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungspflicht in dieser Sache wohl nachzukommen gedenkt.
Die Autorin selbst spricht in ihrer den komplexen einzelnen Themenfeldern (Reproduktionsmedizin, Forschung an und mit Embryonen, Präimplantationsdiagnostik, Abtreibung) mit Akribie und erkennbar kritischem Bewusstsein nachgehenden Arbeit immer wieder – völlig zu Recht – von logischen Unstimmigkeiten, juristischen Unzulänglichkeiten und Wertinkonsistenzen hinsichtlich des Umgangs mit Embryonen in vivo, Embryonen in vitro, geborenen Menschen und toten Menschen (vgl. u.a. 81– 87, 114 –117, 230f, 330 –337). So vermerkt sie etwa, dass der pränidative Embryo in vivo weder durch die §§ 218 ff. StGB noch durch das deutsche Embryonenschutzgesetz (mit seinen strengen Schutzbestimmungen für den frühen Embryo in vitro) normativ geschützt ist, wiewohl es gesetzgeberisch ein Leichtes (gewesen) wäre, nidationshemmende Mittel als Verhütungsmaßnahme zu verbieten (84f.). Und mit Blick auf die medizinisch assistierte Reproduktion resümiert Seith: "In allen untersuchten Ländern (Ausnahme: Italien; J. B.) steht es der Frau frei, sich nach Erzeugung gegen den Transfer des oder der Embryonen zu entscheiden. Dass eine Frau nicht gegen ihren Willen gezwungen werden kann, sich einem Transfer zu unterziehen, liegt an sich auf der Hand. Erstaunlich ist aber, dass keinerlei formale Anforderungen an den Widerspruch gestellt werden. Nicht einmal in den Ländern mit hohem Schutzanspruch wird analog den deutschen Bestimmungen zur Beratung bei indikationslosem Schwangerschaftsabbruch gefordert, dass die widersprechende Frau durch Hilfsangebote ermutigt werden soll, den Transfer doch zuzulassen" (231).
Dass sich die Autorin einerseits ganz offensichtlich an solchen Inkonsequenzen stört, sie die Willkür in den rechtlichen und wertungsmäßigen Unterscheidungen zwischen verschiedenen tatsächlichen Stadien vorgeburtlichen Lebens erkennt (338) und vom Gesetzgeber eindeutige Positionen in der Frage des Lebensschutzes erwartet (342), andererseits dann aber doch für pragmatische Kompromisslösungen eintritt und den Verfechtern eines ausnahmslosen Schutzanspruchs des Ungeborenen – zumindest indirekt – "Ignoranz gegenüber der Realität" (349) vorhält, lässt den Rezensenten der vorliegenden Arbeit einigermaßen verwundert, um nicht zu sagen irritiert zurück. Welche Art von "Realität" (Meinungsbilder und Handlungsmuster in der Gesellschaft? Politische Mehrheitsverhältnisse? Ökonomische Sachzwänge?) ist hier gemeint? Geht es um Anerkennung der normativen Kraft des Faktischen (im Sinne faktischer Mehrheitsverhältnisse in der öffentlichen Meinung)? Warum ermöglicht die "Realität" in Italien eine – wie Seith sich ausdrückt – "Rolle rückwärts" (304) hin zu strikteren Schutzbestimmungen für Embryonen im Rahmen von Reproduktionsmedizin und Forschung, während die "Realität" in Frankreich, Spanien, Deutschland und der Schweiz eine "Tendenz zu Gunsten einer behutsamen forschungsfreundlichen Öffnung seitens einst rigoroser rechtlicher Positionen zur Forschung am Embryo in vitro" (304) zeitigt?
Der Eindruck, dass Carola Seith in ihrer bei Albin Eser in Freiburg erstellten Dissertationsschrift aus vielen richtigen Einzelbeobachtungen und -urteilen hinsichtlich einer unangemessenen Verobjektivierung menschlicher Embryonen letztlich doch (fast möchte man sagen: gegen ihre eigene Logik) den falschen Schluss einer Befürwortung gemäßigt liberaler fortpflanzungsmedizinischer oder forschungsspezifischer Regelungen zieht, beeinträchtigt leider diese gut geschriebene, ausgesprochen informative und verdienstvolle Arbeit.
Insbesondere der zweite, mit Abstand größte Hauptteil (118 –310), in dem sich Seith der Systematisierung und Analyse der einzelnen Regelungen in den verschiedenen Ländern zuwendet, Vergleiche zur im ersten Hauptteil (28 –117) referierten deutschen Rechtslage anstellt und je nachdem Vorzüge und Nachteile innerhalb der großen Vielfalt von Herangehensweisen an die den Embryo betreffenden Fragen ausmacht bzw. darstellt, ist unbedingt lesenswert. Er vermittelt nicht allein eine Fülle interessanter Einzelheiten, sondern trägt ganz wesentlich dazu dabei, dass sich der Leser im reichlich undurchsichtigen Dschungel nationalstaatlicher Regelungen besser zurechtfindet. Methodisch versiert werden die verschiedenen Rechtsgebiete (Verfassungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Gesundheitsrecht) erfasst, in denen einzelne rechtliche Regelungen zu finden sind, und es werden die Gründe erwogen, weshalb sich die jeweiligen Gesetzgeber entschieden haben, die den Embryo in vitro betreffenden Regelungen in einem bestimmten Rechtsgebiet anzusiedeln. Darüber hinaus beleuchtet Carola Seith – soweit dies möglich ist – die Regelungsmotive der verschiedenen nationalen Gesetzgeber (Schutz des extrakorporalen Embryos, Schutz vor Missbrauch und unerwünschten Entwicklungen, Bekämpfung der Sterilität und Erleichterung der Fortpflanzung, Förderung der medizinischen Forschung und Gesundheitsschutz, Angleichung an internationale Standards; 164 –180) sowie die konkreten rechtlichen Interessen, d. h. die "Schutzgüter", welche den einzelnen Regelungen zugrunde liegen (z. B. Würde des Menschen, Recht auf Leben und körperliche Identität, Wohl des Kindes, Recht auf Fortpflanzung, Schutz der Gesundheit und Forschungsfreiheit, Schutz der Familie; 180 –201).
Ausgesprochen hilfreich für eine bessere Orientierung auf dem unübersichtlichen Terrain der länderspezifischen, den Embryo betreffenden Regelungswerke ist schließlich auch die schematische Einteilung durch die Autorin in vier Grundmodelle (201–215): Regelung durch Gebote und Verbote ("regulativ-punitiv") dominiert etwa in Deutschland und Italien; Regelung durch behördliche Verfahren ("administrativ-präventiv") spielt überwiegend in England, Frankreich, Spanien, Griechenland und der Schweiz eine Rolle; der amerikanische Bundesgesetzgeber beispielsweise versucht mangels formellem Gesetz durch den Einsatz oder durch die Verweigerung von Steuermitteln – je nach Administration wechselnd – zur Förderung von Forschungsprojekten Einfluss auf den Umgang mit Embryonen in vitro zu nehmen ("ökonomisch-finanziell"); und die geringste regulative Kraft entfaltet schließlich wohl der Verweis auf den unbestimmten Rechtsbegriff der "Gesellschaftsmoral" oder der schlichte Appell an die sittliche Vernunft ("propagierend-appellativ"), wie er in
China üblich ist.
Es führte im Rahmen dieser Besprechung zu weit, auf den bisweilen sehr verästelten substantiellen Vergleich der unterschiedlichen Regelungskomplexe in den einzelnen europäischen und außereuropäischen Ländern einzugehen. Erfreulich klar jedenfalls analysiert Carola Seith den im Rahmen der divergierenden Normen jeweils verwendeten Begriff des Embryos, wobei die Bandbreite allein der Bezeichnungen von "befruchtete Eizelle", "entwicklungsfähige Zelle", "Prä-Embryo", "Blastozyste", und "Zygote" bis hin zu "Gezeugter", "empfangenes Kind" oder "Mensch im Embryonalstadium" reicht. Detailliert und mit beachtlicher Sachkenntnis werden die beiden wesentlichen Problembereiche "Fortpflanzungsmedizin" (223 –262) sowie "Forschung an und mit Embryonen" (262–310) bearbeitet und die darin gegebene konkrete Realisierung von Schutzansprüchen des menschlichen Lebens im Embryonalstadium kritisch reflektiert.
Dass Carola Seith aus den vielen zutreffenden und wichtigen Einzelurteilen ihrer Arbeit im dritten und letzten Hauptteil ihrer Dissertation (311–351) – der nicht von ungefähr ziemlich knapp im Umfang und seltsam unbestimmt in der sachlichen Position (die vielen Fragezeichen allein schon in den Überschriften sind sicher kein Zufall) ausgefallen ist – davon Abstand nimmt, die implizit von ihr selbst nahegelegten Schlüsse zu ziehen, wurde bereits eingangs als vorrangiger Kritikpunkt thematisiert. Oder war es auch die latente Sorge, sich als versierte Juristin dem Vorwurf einer realitätsfernen oder gar fundamentalistischen Position in der Frage des Umgangs mit ungeborenem menschlichen Leben auszusetzen, wie er gerne von Stimmen aus dem "meinungspolitischen Mainstream" gegenüber Befürwortern konsequenter Schutzbestimmungen erhoben wird? Der Mut, Farbe zu bekennen und sich gegen falsche Kompromisse auf diesem rechtlich wie ethisch umstrittenen Handlungsfeld zu verwahren, hätte der in weiten Teilen hervorragenden wissenschaftlichen Qualität dieser Studie jedoch keinerlei Abbruch getan und vielmehr die Urteilssicherheit der Autorin eindrucksvoll bestätigt.
Johannes Brantl, Trier
ETHIK ALLGEMEIN
Dabrock, Peter / Denkhaus, Ruth / Schaede, Stephan (Hgg.): Gattung Mensch. Interdisziplinäre Perspektiven. Tübingen: Mohr Siebeck, 2010 (Religion und Aufklärung; 19), 411 S., ISBN 978-3-16-150390-0, ISSN 1436-2600, Brosch., EUR 89.00
Die F.E.S.T (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft Heidelberg), eine der renommiertesten interdisziplinären Vermittlungsplattformen in Deutschland, die von einer Kirche aus initiiert und finanziert wird, hat vorliegenden Sammelband in ihre Schriftenreihe "Religion und Aufklärung" aufgenommen. Er ging aus einem Symposium hervor, das vom 4. – 6. Dezember 2008 an der F.E.S.T abgehalten wurde. Ziel dieser Veranstaltung war es, zu einem besseren Verständnis von Gattungsargumenten in ihren unterschiedlichen Spielarten im Rahmen der bioethischen Debatte beizutragen, ihre Leistungsfähigkeit innerhalb ethischer Diskurse sowie ihre Operationalisierbarkeit zum Zwecke rechtlicher Regelung von Biotechnologien zu überprüfen und Konsequenzen für verschiedene Handlungsfelder zu eruieren.
Die Beiträge des Bandes widmen sich dabei den Problemfeldern ",Die menschliche Gattung' im Spiegel der Disziplinen" (3 –170), "Bioethische Gattungsargumente" (171–362) sowie "Menschenwürde und Gattungswürde im Recht" (363 – 402); ein Autorenverzeichnis (403f.) sowie ein Personenregister (405 – 411) beschließen den Band.
Der erste Teil behandelt die menschliche Natur aus dem Blick von Philosophie, Biologie, Gesellschaftstheorie, Literaturwissenschaften, Theologie und Kultur. So findet sich etwa im Beitrag des Biologen Klemens Störtkuhl, Der kleine Unterschied? Die Spezies homo sapiens aus der Sicht der Biologie (3 –16), im Grunde ein Crashkurs in Sachen Taxonomie sowie zur Methodik. Von dieser hängt maßgeblich das Ergebnis ab, etwa ob das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schimpanse und Gorilla stärker gewichtet wird als zwischen Mensch und Schimpanse oder nicht. Obwohl quantitativ betrachtet lediglich ca. 3 % des Genoms den Menschen vom Schimpansen unterscheiden (14) und dieser Unterschied in der Tat sehr gering erscheint, werden bei diesem Vergleich Synergie- und Synchronisationseffekte hinsichtlich der An- und Abschaltung der (zu ca. 97 % identischen) Gene sowie epigenetische Prozesse vernachlässigt. So hofft Störtkühl eher auf die Ethik, um zu entscheiden, ab wann der Mensch als Mensch existiert. Als Biologe verweist er u.a. auf die wohl nur systemisch verstehbare Tatsache, dass bereits ein einzelnes Gen, das etwa die Nidation verhindert, dazu führen kann, dass die gesamte betreffende befruchtete Eizelle nicht mehr die Potentialität in sich trägt, ein Mensch zu werden. Das Kontinuumsargument der katholischen Morallehre wäre somit hinfällig. Reicht es dann etwa aus, das betreffende Gen abzuschalten, um Experimente mit befruchteten menschlichen Eizellen zu legitimieren? Scheinbar ist das Entscheidende nicht das materielle Substrat der Gene für die Morphologie und den Phänotyp eines Organismus, sondern die Synergien und Interaktionen, die sich in diesem Substrat manifestieren – klassisch formuliert wäre es die Seele, die Individualität und Identität verleiht. Dann bleibt trotz des genetisch geringen Unterschieds ein qualitativ eklatenter Unterschied, etwa wenn zwei eineiige Zwillinge verschiedene An- und Abschaltungssequenzen, andere molekulare und submolekulare Synergien und Synchronizitäten trotz identischen Genmaterials aufweisen. So weit reichen freilich die nur angedeuteten Schlussfolgerungen von Strötkühl nicht. – Ferner finden sich im ersten Teil des Bandes zwei Beiträge zu Chimären bzw. Hybriden, die in die Kategorie "philosophische Gedankenexperimente" eingeordnet werden können.
Ethisch interessanter wird es im zweiten Teil des Sammelbandes, der sich mit der moralischen Relevanz von Gattungsargumenten befasst: kann einem Seienden aufgrund seiner Gattungszugehörigkeit der Status des Menschseins zugesprochen werden? Worin äußerst sich diese Gattungszugehörigkeit: in einer bestimmten Morphologie des materiell affinen Kongloremats, wie es bekanntlich Rudolf Spaemann vorschlägt, so dass ein Blick auf das Äußere ausreicht, um über Mensch oder Nicht-Mensch zu entscheiden? Oder ist die Gattungszugehörigkeit im Personsein auszumachen, welches dann jedoch unterbestimmt etwa mit Peter Singer auch Tieren zugesprochen und Behinderten abgesprochen werden kann? Das fragt sich etwa Wilfried Härle Alle Menschen sind Personen. Auseinandersetzung mit dem Speziesimusvorwurf (207–226). Er kritisiert an Singer die abstrakte Individualität und möchte sie durch eine theologisch fundierte Relationsontologie substituieren, wonach sich Menschsein durch spezifisch menschliche Interaktionen definiert. Doch bedarf es nach Härle gar nicht der Spezifität der Interaktionen; eine Zugehörigkeit zur menschlichen Abstammungsgemeinschaft reiche aus. Peter Darbrock, "Leibliche Vernunft". Zu einer Grundkategorie fundamentaltheologischer Bioethik und ihrer Auswirkung auf die Speziesmus-Debatte (227–262), nimmt Härles Gedanken einer transzendent-relationalen Begründung der Menschenwürde auf, die er durch die interdisziplinär (auch von Biologen) vielleicht leichter nachvollziehbare Kategorie der "leiblichen Vernunft" ergänzt, also einer Vernunft, die sich im Leib und als Leib manifestiert, und einem Leib, der nicht ohne Vernunft gedacht werden kann. Das Band unter den Menschen ergibt sich aufgrund ihrer Leiblichkeit unabhängig von "Potentialitäten, Relationalitäten und Privationen": "Die Menschheit ist somit primär keine biologische Spezies, sondern ein kommunikativ-responsives Netzwerk, das sich aus dieser (nicht nur) materiellen Basis der schon immer gedeuteten Körper, also der Leiber seiner Mitglieder, knüpft. Ohne diese materielle Basis würden wir die den Menschen auszeichnende Besonderheit nicht kennen" (248). Der "indirekte extensionale Speziezismus" stellt "zunächst einmal die These auf, dass menschliches Leben an sich schützenswert ist" (260) – eine etwas kärgliche Ausbeute solch langwieriger und im unanschaulichen Abstrakten verbleibenden Reflexionen, oder vielleicht einfach nur der kleinste mögliche Konsens unter Bioethikern?! Leider fehlt (wie im gesamten Buch) auch eine Reflexion darauf, was eigentlich menschliches Leben "ist"; ohne die Bestimmung von "Leben" jedoch hängt jede Argumentation zunächst einmal in der Luft. Marienne Schark, Zur moralischen Relevanz des Menschseins. Schutzwürdigkeit menschlicher Embryonen aufgrund ihrer Gattungszugehörigkeit (297–325), setzt sich v. a. mit dem Potentialitätsargument auseinander, wonach eine befruchtete Eizelle aufgrund ihres intrinsischen Potentials, aus sich selbst heraus ein erwachsener Mensch zu werden, schützenswert sei. Die genetische Identität spreche zwar für einen Beginn menschlichen Lebens ab der Nidation, jedoch spricht das Zwillingsargument für einen Beginn erst ab der Gastrulation, weil ab da eine endgültige (epigenetisch zu erklärende) funktionale Differenzierung der Zellen einsetze (317). Mit Spaemann wird auch unter "Abwesenheit relevanter Merkmale des Menschen noch auf deren Teilhabe am menschlichen Wesen" geschlossen, so dass das "menschliche Wesen" primär als "normative Kategorie" und nicht als biologische Bestimmung eines Potentials verstanden wird (319f.). Schark hätte u. U. noch hinzufügen können, dass das Potential nicht nur von biologischen Daten abhängt, sondern zusammen mit der Nicht-Prognostizierbarkeit raumzeitlicher Entwicklung eines menschlichen Wesens reflektiert werden kann: wie sich das komplexe System "Mensch" entwickelt, ergibt sich aus systemischen und nicht isoliert aus biologischen, biochemischen, elektrophysiologischen etc. Gesetzen.
Der dritte Teil des Bandes wird kontrovers diskutiert: während Jan C. Joerden für eine Erweiterung des Menschenwürdebegriffs im Grundgesetz, etwa durch eine intensivierte Kant-Exegese, plädiert, ist Steffen Augsberg für eine Orientierung an rechtsinternen Regularien für die Integration rechtsexterner Wissensbestände, d. h. für die Vermeidung des Zugriffs auf rechtsfremde Wissenschaften wie Philosophie oder Biologie. Was freilich von Rechtsfundierung durch Recht übrig bleibt, wird angesichts der sich hier wohl einstellenden Nichtigkeit (wie bei anderen solipsistischen Selbstbegründungsversuchen auch) nicht erörtert.
Trotz der hier gebotenen Kürze einer Rezension sei das mit unterschiedlichen Beiträgen von differenten qualitativen und quantitativen Standards ausgestattete Buch allen Lesern empfohlen, die eine offene Diskussion auf einem up to date-Niveau erwarten und das gesamte Argumentationsfeld interdisziplinär hinreichend abdecken möchten!
Imre Koncsik, Würzburg
Bleisch, Barbara / Huppenbauer, Markus: Ethische Entscheidungsfindung. Ein Handbuch für die Praxis. Zürich: Versus, 2011, 244 S., ISBN 978-3-03909-199-7, EUR 24.80
Gemäß Untertitel handelt es sich bei diesem Buch über Ethische Entscheidungsfindung um ein "Handbuch", genauer um ein Handbuch für die Praxis. Nach Angaben des Autorenduos Barbara Bleisch und Markus Huppenbauer richtet es sich "an Menschen in ihrem Arbeitsumfeld, an Mitarbeitende von Unternehmen, Behörden und NGOs sowie an Lehrpersonen, die das entsprechende Wissen anderen Berufspersonen vermitteln wollen" (5). Diese Aufzählung und die Beschränkung auf den beruflichen Bereich erscheint mir etwas willkürlich, da man den Adressatenkreis doch einfach auf alle mündigen Bürger einer Demokratie ausweiten könnte, die in irgendeiner Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und so direkt oder indirekt mit aktuellen moralischen Fragen konfrontiert werden. Die im Zentrum des Buches stehenden ethischen Entscheidungsfindungen werden als Prozesse verstanden, die rational nachvollziehbaren Kriterien genügen und die philosophischen Grundlagen der Ethik berücksichtigen sollen (vgl. 5). Aus diesem Grund bietet das Buch auch eine Einführung in die Grundbegriffe und Theorien der Ethik. Sie wird in Teil I geschickt eingebaut in die ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Schritten des fünfstufigen Schemas zur Entscheidungsfindung (14 –109). Teil II, "Der ethische Diskurs" (112 –164), setzt sich dann explizit zum Ziel, einen Einblick in die philosophische Ethik als "wissenschaftlich fundierte, philosophische Reflexion" zu geben (vgl. 6). Im kürzesten Teil III (170 –203) wird schließlich das in Teil I vorgestellte Schema anhand von drei – nicht wie auf S. 7 angekündigten vier – Fallbeispielen aus klassischen Bereichen der Angewandten Ethik demonstriert: aus der Umweltethik, Medizinethik und Unternehmensethik. Da das Buch durchaus fundiert, knapp und in unkomplizierter Sprache in die Grundlagen der philosophischen Ethik einführt, hätte der Untertitel auch "Eine Einführung in die (anwendungsorientierte) Ethik" lauten können. Damit oder mit alternativen Varianten wie "Ein Leitfaden für die Praxis" hätte man irreführende Assoziationen vermeiden können, die vor Beginn der Lektüre durch den Untertitel "Ein Handbuch für die Praxis" geweckt werden. Denn das Buch unterscheidet sich deutlich sowohl von den in der Philosophie sonst üblichen Handbüchern als Nachschlagewerken, anhand derer man sich einen systematischen Überblick über den neusten Forschungsstand eines komplexen Wissensgebietes verschaffen kann, als auch von den aus dem Alltag bekannten Handbüchern im Sinne von Gebrauchsanleitungen für die Benutzung bspw. von technischen Geräten oder Softwareprogrammen. Dem Inhalt tut die Wahl des Untertitels aber natürlich keinen Abbruch.
Teil I ist überschrieben mit Fünf Schritte zur ethischen Entscheidungsfindung (14). Dieses Schema zur Entscheidungsfindung habe den Charakter eines "Werkzeugkastens", der die passenden Instrumente zur Lösung ethischer Probleme bereitstelle (vgl. 6 und 14). Die Autoren betonen aber, dass mit seiner Hilfe nicht nach einem simplen Mechanismus schnell und widerspruchsfrei Lösungen für alle ethischen Probleme gefunden werden können, und dass mit seiner Hilfe niemand vom Selber-Denken befreit würde. Das Schema leite zwar zur rationalen Urteilsfindung an, lasse aber durchaus unterschiedliche Antworten zu (vgl. 6). Der erste Schritt betrifft die Analyse des Ist-Zustandes (16–31), weil die Kenntnis der empirischen Sachlage die Grundlage der Entscheidungsfindung darstellt. Nach eingehenden Recherchen der Fakten (18ff.) sollen die "Stakeholder" benannt und ihre Interessen und Ansprüche analysiert (25ff.) sowie auch das geltende Recht berücksichtigt werden (21ff.). In diesem Kontext werden die Unterschiede von "Ethik" und "Moral" und "Moral" und "Recht" erläutert.
Das Programm des zweiten Schrittes lautet: Die moralische Frage benennen (34). In diesem Kapitel wird grundlegend dargelegt, was überhaupt eine moralische Frage ist und wie man angesichts eines komplexen Problems die entscheidende moralische Frage herauszuschälen vermag (vgl. 35). Typisch für moralische Fragen sei, dass es sich 1. um normative Fragen mit Handlungsbezug handle, deren Lösung 2. allgemein verbindlich sei und die 3. zentrale Güter und Werte tangieren (vgl. 36). Für besonders gelungen halte ich die sehr konzisen und erhellenden Ausführungen zum Wandel moralischer Fragen im Laufe der Zeit (vgl. 45ff.): In Analogie zur Erde, die man lange Zeit für eine Scheibe hielt, ohne dass jemand die Form der Erde für eine subjektive Frage erklären würde, sei es auch im Bereich der Moral ein Fehler, aus der Wandelbarkeit moralischer Normen wie derjenigen zur Sexualmoral zu schließen, moralische Urteile seien bloß subjektiv. Wertvorstellungen könnten sich beispielsweise ändern, indem sich das Faktenwissen bezüglich einer Problemstellung vermehre oder indem sich für die Menschen neue Handlungs- und Einflussmöglichkeiten eröffneten (vgl. 45). Nicht ganz überzeugend scheint mir hingegen, wenn erst am Schluss des Kapitels über das Benennen der moralischen Frage noch die Problematik der Entscheidungs- oder Handlungsoptionen angeschnitten wird (vgl. 47). Ist die Benennung und Analyse der zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen nicht so zentral, dass dafür ein eigener Schritt dazwischengeschoben werden müsste, wie es in anderen Schemata zur ethischen Entscheidungsfindung konzipiert wurde? 1 Zudem scheint mir die dabei empfohlene Fixierung auf strikte Ja-/Nein-Positionen der Lösungsfindung in der Praxis oft hinderlich zu sein, weil gerade differenzierte Zwischenwege und -positionen gefragt sind. Erwähnt wird die kreative Suche nach Handlungsalternativen nur beiläufig am Ende von Schritt 4 bei der Besprechung eines Anschauungsbeispiels (vgl. 88).
Schritt drei des Schemas widmet sich der Analyse der Argumente (50–72). Bei der Entscheidungsfindung gehe es sowohl um eine kritische Prüfung vorliegender Argumente als auch um das Freilegen zusätzlicher übersehener Argumente (vgl. 59). Ethische Argumente für oder gegen eine Position bringen in der Regel moralische Normen und Werte zum Ausdruck, die sie stützen oder verwerfen (vgl. 51). Daher heben die Autoren die Bedeutung der philosophischen Moraltheorien hervor, die grundlegende moralische Kriterien und Maßstäbe für die Beurteilung menschlichen Handelns zu begründen versuchen (vgl. 50). Auf den Seiten 53–67 werden die drei Moraltheorien mitsamt ihren jeweiligen Vorzügen und Problemen vorgestellt, die "in der Debatte als die grundlegenden angesehen" würden (53): der Konsequentialismus, die Deontologie und die Tugendethik. Auch wenn die Auswahl dieser Theorien und der Stellenwert der Tugendethik im Vergleich zu anderen unerwähnten, aber viel diskutierten Ethiktheorien sicherlich nicht unumstritten ist, sind auch diese Ausführungen zu den einzelnen Theorien erfrischend klar und einleuchtend. Treffsicher ist auch die abschließende Einschätzung der Funktion der Moraltheorien in der moralischen Alltagspraxis: Zum Zweck einer Entscheidungsfindung müssten die Theorien in ethischen Argumentationen häufig kombiniert werden, weil eine jede bestimmte Aspekte eines Problems besser einfange als andere (vgl. 70f.). So ich recht sehe, werden die Theorietypen, die sich auf der Theorieebene oft unversöhnlich gegenüberstehen, auf diese Weise zu Argumentationsformen umgemünzt, die in der Diskurspraxis gemeinsam zur Lösung eines strittigen Falls beitragen können.
Im vierten Schritt, Evaluation und Entscheidung (76 – 89), soll der ethische Konflikt einer Entscheidung zugeführt werden. Eine Lösung könne grundsätzlich nur dann moralisch legitim sein, wenn sie vom "Standpunkt der Moral" aus gefällt werde (vgl. 77). Der Standpunkt der Moral wird charakterisiert durch Universalität, Informiertheit, Selbstdistanzierung und Unparteilichkeit (vgl. 78 f.). Gängige kritische Einwände gegen die nur scheinbare Wertfreiheit des "liberalen" Standpunktes der Moral oder die Ausblendung von Gefühlen und persönlichen Beziehungen werden diskutiert und teilweise entkräftet (80 ff.). Der Leser bekommt gewisse Hinweise, wie eine Abwägung der Argumente oder "Güter" vorgenommen werden kann (vgl. 83ff.).
Im fünften Schritt behandeln die Autoren Fragen, die von der traditionellen Ethik völlig ausgeblendet wurden und erst seit der Etablierung der Angewandten Ethik an Beachtung gewinnen: sogenannte Implementierungsfragen (92 – 108). Gemäß der bekannten Formel "ought implies can", zu Deutsch "Sollen impliziert Können" – im Buch leider verkehrt herum als "Können impliziert Sollen" wiedergegeben (vgl. 93) – kann man von niemandem etwas moralisch fordern, was außerhalb der Grenzen seiner Handlungsmöglichkeiten oder seines Erkenntnishorizontes liegt (vgl. 93ff.). Zudem wird zu Recht betont, dass viele moralische Probleme in unserer Gesellschaft z. B. im Umweltbereich erst eine Folge gemeinschaftlichen Handelns darstellen, so dass sie auch nur auf einer gesellschaftlich-politischen Ebene mittels geeigneter institutioneller Rahmenbedingungen gelöst werden können (vgl. 97). Jeder Einzelne sei dazu aufgerufen, sich für die Schaffung solcher Institutionen einzusetzen, gleichzeitig aber auch selbst mit gutem Beispiel voranzugehen (vgl. ebd.). Als erfolgversprechende Maßnahmen zur Implementierung werden rechtliche Kodifizierung, freiwillige Vereinbarungen, ökonomische Anreize, Kommunikation in den Medien, Verwendung von Bildern und Geschichten und attraktive Vorbilder besprochen (vgl. 98 –107).
Auf die Analyse der fünf Schritte zur Entscheidungsfindung folgen Teil II und III, auf die nun nicht mehr in gleicher Ausführlichkeit eingegangen werden kann. Teil II widmet sich ganz grundlegenden Themen wie der Wahrheit in der Ethik (114 –127). Man erfährt, dass sich "Wahrheit" und "Wissen" in der Ethik zwar nicht an den in den Naturwissenschaften geltenden Kriterien und Methoden messen lassen (vgl. 114f.). Gleichwohl seien ethische Urteile mehr als bloß subjektive Geschmacksurteile (vgl. 116). Letztlich werden allerdings nur Plausibilitätsargumente ins Feld geführt: In der moralischen Alltagspraxis erheben wir mit unseren ethischen Aussagen tatsächlich meistens den Anspruch auf Wahrheit bzw. moralische Richtigkeit, und die vielen Dispute über ethische Streitfragen würden ohne Wahrheit in der Ethik keinen Sinn machen (vgl. 116f.). Am ehesten dem Charakter eines "Handbuchs für die Praxis" wird das Kapitel Argumente in der Ethik (130 –146) gerecht, das thematisch dem dritten Schritt des Schemas aus Teil I zuzuordnen wäre. Hier werden anhand von Schemata und Beispielen deduktive und induktive Argumente, Analogieschlüsse, Dammbruchargumente, Ad-hominem- und andere Argumente vorgeführt und kritisch analysiert. Unter Rhetorik der Ethik (150 –164) geht es nicht nur um die sinnvolle bzw. problematische Verwendung bestimmter rhetorischer Mittel (151–157), sondern auch um die in einer pluralistischen Gesellschaft erforderlichen "Diskurstugenden", d. h. die für eine faire Entscheidungsfindung unabdingbaren Haltungen und Kompetenzen (157–164). Als Kapitelüberschrift hätte sich angesichts dessen anstelle von "Rhetorik in der Ethik" die schöne Begriffskombination "Ethik des Argumentierens" (151) angeboten.
Ethische Entscheidungsfindung von Bleisch und Huppenbauer führt alles in allem den Lesern überzeugend vor, dass das Fällen einer ethischen Entscheidung etwas ganz anderes ist als das Kundtun einer persönlichen Meinung oder individueller Präferenzen (vgl. 6). Das Buch besticht durch eine äußerst klare und schlichte Sprache, sachliche und stringente Argumentationen und große Anschaulichkeit dank zahlreicher Bezüge auf aktuelle moralische Probleme. Es ist hervorragend graphisch gestaltet und didaktisch aufbereitet, ohne schulmeisterlich zu wirken: Abwechslung bietet die Fülle von im Text verstreuten Übungen und Aufgaben, Kästchen mit grau hinterlegtem Grundwissen, übersichtlichen Aufzählungen mit fett gedruckten Hauptwörtern und gut abgehobenen Literaturhinweisen. (Über die ästhetische Qualität oder den Sinn der Buchillustrationen der Zürcher Künstlerin Susanne Keller kann und will ich mich hier nicht äußern.) Die Autoren weisen zu Recht die in der Öffentlichkeit weit verbreitete falsche Erwartung zurück, die Ethik bzw. die professionellen Ethiker könnten angesichts des gesteigerten Orientierungsbedarfs einfache und unumstößliche Lösungen anbieten (vgl. 108f.). Die Rolle der Ethiker kann es jedoch nicht sein, von der Kanzel herab Moral zu predigen und den Beteiligten die Entscheidungsfindung abzunehmen. Sie können vielmehr "nur" Konflikte, Positionen und Argumente nüchtern und methodisch analysieren, die Menschen zu vernünftigen, d. h. rational begründbaren Entscheidungen anleiten und Diskussionen strukturieren. Zur Verbesserung der Qualität des ethischen Diskurses in Medien, Gesellschaft und Politik wäre dem Buch daher eine möglichst breite Leserschaft zu wünschen.
1 Vgl. 3. Schritt, "Abwägen der Verhaltungsalternativen", bei Volker Pfeifer: Ethisches Argumentieren. "Was ist richtig, was ist falsch?", Tübingen 2008, S. 69, oder, daran anknüpfend, "Analyse der Handlungsalternativen" bei Dagmar Fenner: Ethik. Wie soll ich handeln?, Tübingen 2008, S. 19.
Dagmar Fenner, Basel
THEOLOGIE
Lintner, Martin M.: Den Eros entgiften. Plädoyer für eine tragfähige Sexualmoral und Beziehungsethik. Brixen: Weger; Innsbruck / Wien: Tyrolia, 2011, 184 S., ISBN 978-3-7022-3114-9, EUR 17.95
Was erwartet den Leser in einer Monografie zur heutigen katholischen Sexualmoral aus der Feder eines Ordensmannes? Eine Untermauerung der katholischen Verbotsmoral, wie sie bei sexualethischen Brennpunkten vorherrscht? Nein! Der Brixener Moraltheologieprofessor Martin M. Lintner OSM macht es sich in diesem 170-seitigen Buch zur Aufgabe, den Eros zu entgiften – jenen Eros, den Friedrich Nietzsche vom Christentum vergiftet sah. Wie der ehemalige Bischof von Bozen-Brixen, Karl Golser, in seinem Vorwort schreibt, geht es darum, die Sexuallehre der katholischen Kirche als Lebenshilfe darzustellen, nicht nur für ein Fachpublikum, sondern für einen interessierten Kreis.
In der Hinführung zum Buch konstatiert Lintner, dass im Bereich der Sexualmoral tiefe Risse innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft – insbesondere zwischen der Kirchenleitung und vielen Seelsorgern und Gläubigen – sichtbar sind. Besonders die Missbrauchsfälle und der Umgang mit ihnen haben genötigt, sich wieder mit der Sexualmoral zu beschäftigen, d. h. für den Autor, wie der Untertitel andeutet, für eine tragfähige Sexualmoral und Beziehungsethik zu plädieren. Vor allem auf die Enzyklika "Deus caritas est" von Papst Benedikt XVI. rekurriert der Verfasser, in der Eros und Sexualität in die personale Liebe und Beziehung mit hineingenommen und so als authentischer Ausdruck und Vollzug der Liebe anerkannt werden. In zweifacher Weise gilt es den Eros zu entgiften: zum einen von Sexual- und Leibfeindlichkeit zu befreien; zum anderen aber auch von Sexualisierung und Banalisierung. Ziel ist es, den gereiften Eros in die Persönlichkeit eines Menschen und in seine Beziehung(en) zu integrieren (vgl. 16).
In insgesamt zwölf, teilweise sehr kurzen Kapiteln versucht Lintner beide Stoßrichtungen zu erreichen, wobei die Anfangskapitel der Befreiung des Eros von der Sexual- und Leibfeindlichkeit, wie sie sich im Laufe der (Kirchen-)Geschichte herausgebildet hat, dienen. Bereits der biblische Befund der ersten beiden Kapitel zeigt auf, dass im Grunde eine positive Sicht der Bibel zum Thema Sexualität vorliegt. So sollen alttestamentliche Normen vor einem möglichen Missbrauch der Sexualität schützen und die kultische Reinheit bewahren (vgl. 29). Im NT unterstreicht Lintner u.a. den wertschätzenden Umgang Jesu gegenüber Frauen.
Die negativen Weichenstellungen für die Sexualität in der Patristik zeigt Lintner kurz auf, bevor er die Sexualität im Zeichen der Minderbewertung der Frau vom Mittelalter bis zur Neuzeit beschreibt. Dabei geht er auf verschiedene weibliche Heilige ein. Sie können nach Lintner jedoch nicht verdecken, dass die christliche Tradition generell von einer Erniedrigung und Diskriminierung der Frau geprägt ist, obwohl die biblische Botschaft und das Verhalten Jesu dieser zutiefst widerspricht. "Wie ein roter Faden ziehen sich durch die Geschichte der Jahrhunderte Elemente von Leib- und Sexualfeindlichkeit; und diese gehen einher mit einer Minderbewertung der Frau. Beides aber ist Verrat am Evangelium!" (62) In Kapitel 5 zum Zweiten Vatikanischen Konzil erläutert Lintner kurz dessen Ehelehre, bevor er im darauf folgenden Kapitel sowohl das positive Anliegen als auch die negativen Folgeerscheinungen der Enzyklika Humanae Vitae aufzeigt. Neuere Äußerungen z.B. zum Kondomgebrauch stellt Lintner in die Kontinuität der Lehre des kirchlichen Lehramtes.
Die neue Wertschätzung der Sexualität und des Leibes findet mit Lintner in einer Theologie des Leibes (Kap. 7) seinen Platz. Der Glaube an die Menschwerdung Christi bedinge eine positive Deutung des menschlichen Körpers. Befreiend ist der christliche Glaube insofern, weil er Druck nimmt, das Heil im Körperlich-Materiellen zu suchen (vgl. 89).
Den Eros von Sexualisierung und Banalisierung zu befreien – die zweite Stoßrichtung – verschreibt sich Lintner im achten Kapitel, wo er die Enttabuisierung der Sexualität in ihren positiven, aber auch negativen Konsequenzen würdigt. Das neunte Kapitel mit dem Titel "Liebe zwischen Eros und Seligkeit" stellt einen Schlusspunkt der theoretischen Überlegungen dar, bevor er in den folgenden drei Kapiteln seinen erarbeiteten Ansatz auf alte und neue sexualethische Herausforderungen anwendet. Die wahre Bestimmung des Eros liege darin, ihn über sich selbst hinauszuführen und zum Göttlichen hinzureißen. Sexualität solle nunmehr in ihrer notwendigen Integration in die Person und Beziehungskultur des Menschen verstanden werden, so dass auch nicht mehr von Sexualmoral, sondern von Sexual- und Beziehungsethik zu sprechen sei.
In Kapitel 10 und 11 arbeitet Lintner an mitunter ‚heißen Eisen' der Sexualmoral, so beispielsweise der Frage der Enthaltsamkeit bei Wiederverheiratet Geschiedenen, dem möglichen Zusammenhang von Missbrauchsproblematik und Zölibat / Ordensgelübde der Ehelosigkeit, der Bewertung der Selbstbefriedigung, Homosexualität und vor- und außerehelichen sexuellen Beziehungen. Bestechend sind hierbei die sehr differenzierten sittlichen Beurteilungen, die am Schluss in ein Plädoyer für das Gesetz der Gradualität mit Papst Johannes Paul II. münden. "Das ‚Gesetz der Gradualität' verlangt danach, den Reifegrad des Gewissens des Einzelnen zu achten, und es verpflichtet, die Vermittlung sittlicher Normen als Dienst am Menschen und als Begleitung eines Menschen zu verstehen" (134f.).
Im 12. Kapitel stellt sich der Autor neueren sexualethischen Herausforderungen wie sexuelle Gewalt und Missbrauch, Pädosexualität, Pornografie im Internet und Internetsexsucht.
In dem problematisierenden, detaillierten und theologisch Interessierte sicherlich ansprechenden Buch fällt vor allem der Angebotscharakter der Theologie ins Auge. Möglichen negativen Folgeerscheinungen der als hypersexualisiert gekennzeichneten Gesellschaft bietet Lintner eine integrierende Theologie des Leibes an. Daneben sind positiv die vielen Beispiele zu bewerten, z. B. die Liebesbeziehung von Abaelard und Héloise, welche die wechselvolle Geschichte der Sexual- und Leibfeindlichkeit lebendiger machen. Im sexualethischen Bereich scheut er sich nicht, ‚heiße Eisen' zu thematisieren, wobei aber auffällt, dass das heutige Frauenbild der katholischen Kirche noch mehr zu problematisieren wäre (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt (VAS 166), Bonn 2004). Bei den heutigen Herausforderungen, z. B. Internetsexsucht der "Generation Porno", arbeitet Lintner auf der Höhe der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskussionen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es dem Projekt der Entgiftung des Eros nicht gedient hätte, deutlicher auf die Verbindung zu Agape und Philia einzugehen.
Die kirchliche Sexualethik zukunftsfähig und tragfähig zu machen, bleibt ein Hoffnungsprojekt, wie auch Sigrid Müller, Professorin für Moraltheologie in Wien, in ihrem Nachwort schreibt. Dieses Buch leistet sicherlich einen aufbauenden, persönlichkeits- und lebensorientierten Beitrag zu einem geglückten, zur Liebe befreiten Leben – eine vom II. Vatikanum angestoßene Entwicklung.
Kerstin Schlögl-Flierl, Regensburg
Schlothfeldt, Stephan: Individuelle oder gemeinsame Verpflichtung? Das Problem der Zuständigkeit bei der Behebung gravierender Übel. Paderborn: mentis, 2009 (Perspektiven der Analytischen Philosophie: Neue Folge), 168 S., ISBN 978-3-89785-217-4, kart., Euro 22,80
Ein "gravierendes Übel" ist nach Schlothfeldt etwa eine "schwere Erkrankung" oder "Hunger" (S. 9). Gravierend kann ein solches Übel sein, weil eine einzelne Person davon sehr stark betroffen ist, oder deshalb, weil viele Menschen in einer Region gleichzeitig darunter leiden, etwa wegen einer Naturkatastrophe. In einer solchen Situation besteht eine moralische Verpflichtung zu helfen. Diese moralischen, nicht rechtlichen, Pflichten, die Schlothfeldt thematisiert, ergeben sich "für die Individuen aus ihren moralischen Einstellungen, auch wenn sie nicht von anderen eingefordert werden" (S. 11). Dabei interessiert ihn nicht die Schuldfrage oder die Frage nach den Ursachen des Übels; sein eigentliches Thema ist die Abwägung von individuellen und gemeinsamen Verpflichtungen. Es gibt so große und so viele Menschen betreffende gravierende Übel, dass sie nur durch die koordinierte Anstrengung einer Vielzahl von Individuen behoben werden können (S. 13). Daraus ergibt sich eine für dieses Buch und darüber hinaus zentrale Frage: "Gibt es eine Möglichkeit, die Pflichten von Gruppen so zu bestimmen, dass ersichtlich ist, was deren Mitglieder zu tun haben?" (S. 14) Bevor Schlothfeldt sich den Pflichten von Gruppen zuwendet, legt er das Fundament seiner Argumentation im Zuge seiner Untersuchung zu "Individuen als Pflichtadressaten" im ersten Teil seiner Habilitationsschrift (S. 19 – 88). Zunächst fixiert er seine Grundposition: "Angesichts eines gravierenden Übels ist eine wohlhabende Person grundsätzlich verpflichtet, den Notleidenden zu helfen" (S. 30). Die Pflicht ist so lange aufrecht, wie es einem Wohlhabenden besser geht als den Notleidenden – also sehr lange. Wer diese grundsätzliche Verpflichtung anerkennt, entkommt im Rahmen einer moraltheoretischen Argumentation der Pflicht zur Hilfeleistung nicht, wie Schlothfeldt im Folgenden etwa am Beispiel von Überforderungsargumenten zeigt. Selbstverständlich kann eine Person im Alltag ihre moralischen Pflichten einfach ignorieren oder etwa mit rassistischen Argumenten negieren – das aber ist nicht Thema dieses Buches.
Theoretisch könnte es sein, dass Übel so groß sind, dass sie sinnvoll und mit Aussicht auf guten Erfolg nur von Gruppen und nicht von Individuen behoben werden können. Wer dieser Überlegung nachgeht, muss zunächst den Begriff "Gruppe" genauer festlegen. Wenn es sich um eine strukturierte Gruppe, also etwa einen Staat oder ein Unternehmen handelt, ist auch klar, wer in der Gruppe auf Pflichten angesprochen werden kann und wie diese Gruppe organisiert helfende Handlungen setzen kann. Wenn es sich um eine diffuse Gruppe wie "die Wohlhabenden" handelt, entstehen automatisch Koordinationsprobleme und Fragen nach dem Wissen und Wollen der anderen Gruppenmitglieder (die sich ja nicht unbedingt als solche fühlen und dementsprechend handeln), also über den Informationstand, die Handlungswilligkeit und die schon erfüllten Beiträge der anderen Gruppenmitglieder. Nach einigen Überlegungen kommt Schlothfeldt zum Schluss, dass Gruppen im Allgemeinen als "eigenständige Pflichtadressaten" nicht in Frage kommen (S. 93). Das wäre zwar wünschenswert, ist aber aus "handlungstheoretischen Gründen" ausgeschlossen (S. 93ff. / Kap. 4). Es bleibt "das gemäßigte Verständnis von Gruppen als Pflichtadressaten, das (nur) eine gemeinsame Verpflichtung der Gruppenmitglieder vorsieht" (S. 94). Im 5. Kap. gibt Schlothfeldt eine "allgemeine Charakterisierung einer gemeinsamen Verpflichtung", die er dann im 6. Kap. ausführt und verdeutlicht. Welche Pflichten entstehen aus der Tatsache, dass es eine "Weltarmut" (S. 157) und eine "Zerstörung der Lebensgrundlage unserer Nachkommen" (S. 159) gibt?
Habilitationsschriften sind oft schwer lesbar, weil die Autoren in solchen Qualifikationsarbeiten zeigen wollen und müssen, dass sie sehr viele Quellen gelesen und verstanden haben, indem sie diese Quellen in ihrer Arbeit mehr oder weniger ausführlich wiedergeben. Schlothfeldt verzichtet auf solche Belesenheitsabschnitte und konzentriert sich darauf, seine Argumentation klar und stringent darzustellen. Zu diesem Zweck hilft er den Lesern auch mit vielen orientierenden Texten, Überblicken über folgende Kapitel und Zusammenfassungen der Argumentation. Das macht sein Buch auf jeden Fall lesenswert, auch wenn man nicht alle seine Argumente akzeptiert bzw. seine Position teilt.
Jürgen Maaß, Linz
Impressum
E-Mail: info@igw-resch-verlag.at